Wenn sie das nächstes mal betrunken fährt Polizei rufen und solange hintendran bleiben, bis sie in der Kontrolle ist.
Dann verliert sie ihren Führerschein.
lg
Wenn sie das nächstes mal betrunken fährt Polizei rufen und solange hintendran bleiben, bis sie in der Kontrolle ist.
Dann verliert sie ihren Führerschein.
lg
Wenn du deswegen angezeigt wirst, kann das durchaus passieren, wenn du den Führerschein machen willst.
lg
Nein es gibt keines der beiden verbote für Fahranfänger.
Diese dürfen jedoch während der Fahrt kein Alkohol konsumieren und nicht unter dem Einfluss von Alkohol stehen. Siehe §24c StVG
Es gibt zwei äußerst objektive Zeugen die dich dabei beobachtet haben.
Ein Widerspruch wird wohl im Leeren verlaufen.
lg
Nein, fast nie.
lg
Es gilt zu prüfen ob du überhaupt eine Fahrerlaubnis erlangen kannst.
Wenn ja geht jede normale Fahrschule.
lg
Liegt kein Schaden vor, liegt kein Unfall vor und somit kann auch keine Unfallflucht vorliegen.
Wenn du es nicht freilwillig herausgibst wird das Handy beschlagnahmt.
lg
Naja eine schwierige Situation.
Grundsätzlich würde ich sagen dass man einen solchen Angriff durchaus mit Notwehr abwehren darf.
In deinem Fall wollte sich die Person aber zurückziehen und dich nicht weiter „attraktiveren“. Daher ist es fraglich ob Notwehr vorliegt.
Ob es jedoch zu einer Verurteilung kommt ist fraglich.
Auf jeden Fall den Vermiete informieren und auf eine fristlose Kündigung hinarbeiten.
lg
Ich finde die jetzige Gesetzteslage gut im Zusammenhang mit dem Strafmaß bei Vergewaltigungen.
Naja man erhofft sich davon, dem anderen Verkehrsteilnehmer die Meinung zu geigen.
Da das in der Regel aber völlig Wurst ist, weil es denen am Arsch vorbeigeht lasse ich das in der Regel.
lg
Klettkennzeichen sind verboten. Auswirkungen sollte das bei einem einmaligen Verstoß nicht haben
lg
Fremd oder Eigengefährdet und schon bist du dabei.
lg
Solange die Behörde nichts ändert passiert da gar nichts.
Nein, das ist nicht strafbar.
Ich denke da passiert gar nichts.
lg
Ja, unser Haus ist bzw wurde besprüht.
lg
Ist verboten, insofern die silbernen Streifen reflektieren können.
Sonst wäre das erlaubt, wenn man sich zum Affen machen will.
Die Antwortmöglichkeiten sind falsch.
Es ist einfach nur korrekt, denn Straftaten dieser Art werden immer vom Staatsschutz bearbeitet.
Das ist einfach ein kleiner Teil der Kriminalpolizei. Daran ist rein gar nichts besonders. Hört sich hochgestochen an
Hey,
ich glaube dass es eigentlich keine Alternative zur Airsoft Waffen gibt, wenn du es realistisch möchtest und die Waffe gleichzeitig noch Munition verschießen soll (und unter 18).
Aber da es Airsoft Waffen mit <0,5 Joule bereits ab unter 18 jahren zu kaufen gibt; sollte das ja kein Problem sein.
Führen darfst du die Waffen grundsätzlich nicht.
LG