Hallo,

die Schule verlangt bei Versäumnis einer Klausur ein ärztliches Attest. Da es sich hierbei um eine private Leistung handelt, wird oftmals von den Ärzten dafür Geld verlangt, was ich überhaupt nicht einsehe.

Kann man die Kosten für das Attest aus juristischer Ebene von der Schule verlangen, weil die Schule einen dazu verpflichtet ein Attest vorzulegen?

Liebe Grüße