Das kommt darauf an, ob es eine Wartezeitquote gibt und diese Zeit in irgendeiner Form für die Bewerbung relevant ist.

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???

Ich bin der Meinung, dass japanische Comics total überflüssig sind.

Soll ich ein Verbot fordern?

Ich steh auch nicht so auf Schlagermusik.

Verbieten?

Es sollten doch nur berufsqualifizierende sachen angeboten werden seid ehrlich . 

Nein. Das ist überhaupt nicht nötig.

Nur weil du den Sinn in etwas nicht zu erkennen vermagst, muss das ja für andere noch lange nicht unnötig sein.

Ich habe Archäologie studiert und das Studium hat mich befähigt, nicht nur in dem Bereich zu arbeiten.
Seit meinem Abschluss war ich selten mal einen Tag arbeitslos. Nach deiner Logik hätte ich es aber sein müssen.

Ich bin mir auch sicher, dass auch du schon Konzerte besucht, Bilder an der Wand hängen hast und vielleicht hat jemand in deinem Umfeld schon mal eine Psychotherapie in Anspruch genommen.
Das sind ausnahmslos Studiengänge, die deine "Qualitätskriterien" nicht erfüllen.

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Dies ist eine unzulässige Pauschalisierung.

Und das von dem, der laufend andere pauschal verurteilt!

Dem Anwalt steht es frei, Klienten anzunehmen oder auch nicht. Wenn er auf den Fall keine Lust hat, muss er die Person nicht vertreten.

Möglicherweise hat sich auch in Anwaltskreisen schon herum gesprochen, dass die Person selten ihre Rechnungen bezahlt...

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Anscheinend ist "jemand" auch in den Anwaltskreisen seiner Gegend schon bekannt. Und es ist bei "jemand" einfach zu offensichtlich, dass er nicht wirklich krank, sondern einfach nur ein fauler Hund ist.

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Ja, übertrieben.

Der Spruch "Ausländer raus" wurde vom Bundesverfassungsgericht als freie Meinungsäußerung eingestuft.
Nun,
das ist 14 Jahre her. Aber damals hat man das entspannter gesehen.

Warum jetzt so ein Aufriss darum gemacht wird, lässt sich nur vermuten.

Mir persönlich stoßen die Demos irgendwelcher Islamisten in unserem Land weitaus mehr auf.

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Meinung des Tages: Nach Rassismus-Parolen auf Sylt: Welche Konsequenzen wären Eurer Meinung nach angebracht?

Vor wenigen Tagen sorgte ein Video, in dem Partygäste auf Sylt ausländerfeindliche Parolen singen, bundesweit für Entsetzen. Inzwischen ermittelt u.a. der Staatsschutz...

Was ist passiert?

Am vergangenen Donnerstag wurde im Internet ein Video geteilt, das bundesweit für Aufsehen gesorgt und die sozialen Netzwerke am Wochenende klar dominiert hat. Zu sehen sind junge Erwachsene, die im Promiclub "Pony" auf der Ferieninsel Sylt ausgiebig zu Gigi D'Agostinos "L'amour toujours" feiern.

Ein paar der Feiernden singen die ausländerfeindliche Parole "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!". Einer der Partygäste hebt zudem den rechten Arm zum Hitlergruß und formt mit seinen Fingern über dem Mund einen Hitlerbart. Bereits kurz nach Veröffentlichung im Internet schlug das Video hohe Wellen...

Erste Reaktionen

Sowohl auf X als auch auf Tik Tok entwickelte sich der Hashtag #sylt binnen weniger Stunden zum Spitzenreiter. Viele Nutzer reagierten entsetzt und verurteilten die stumpfen, fremdenfeindlichen Parolen zutiefst. Innenministerin Nancy Faeser und weitere Politiker zeigten sich ebenso schockiert. Die Innenministern fragte sich, welches hasserfüllte Klima diese Menschen dazu ermutige, derartige Parolen zu brüllen. Die Sylter Gemeinden betonten in einer gemeinsamen Erklärung die Weltoffenheit der beliebten Ferieninsel und bezeichneten die Parolen als "abstoßend und vollkommen inakzeptabel".

Der Betreiber des Clubs distanzierte sich ebenfalls und drohte mit rechtlichen Schritten. Ferner erteilte er den Personen lebenslanges Hausverbot. Kritik, dass seitens von Security nicht eingegriffen wurde, wies er mit Blick auf die Lautstärke der Musik jedoch zurück.

Konsequenzen für die Beteiligten

Nachdem die gefilmten Personen schnell identifiziert werden konnten, wurden die Klarnamen der Beteiligten von zahlreichen Internetnutzern in den sozialen Netzwerken veröffentlich und geteilt. Darüber hinaus wurden die Arbeitgeber der Beschuldigten gezielt angeschrieben und via Bewertungsplattformen negativ bewertet. Mittlerweile sollen drei der Personen ihren Job verloren haben.

Mögliche juristische Folgen

Der jüngste Vorfall auf Sylt war nicht der erste seiner Art: Bereits seit einiger Zeit erfreut sich der berühmte Hit von Gigi D'Agostino innerhalb rechtsextremer Kreise größter Beliebtheit. Der zur "Remigrationshymne" umfunktionierte Song wurde in den vergangenen Wochen immer wieder in Discos, auf Erntedank- und Volksfesten oder Fußballstadien gesungen. Seitdem häufen sich Nachahmungsfälle auf Plattformen wie Youtube und Tik Tok.

Da die Parole "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!" nicht eindeutig ist, sind die juristischen Folgen aktuell unklar. So hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem Fall entschieden, dass die Parole "Ausländer raus" alleine nicht die Menschenwürde verletzt und von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.

Zentral für eine mögliche Verurteilung wegen Volksverhetzung sei vor allem der Kontext, in dem die Äußerung getätigt wurde. Der bekannte Medien-Anwalt Christian Solmecke, mit dem wir in der Vergangenheit schon ein Themenspecial durchgeführt haben, rechnet vor allem damit, dass der Veröffentlicher des Videos als auch der Mann, der den Hitlergruß imitiert hat, klar juristisch zur Rechenschaft gezogen werden können. Im letztgenannten Fall würde der Art. 86a greifen.

Für die gesungene Parole hält er eine erhebliche Geldstrafe für alle Beteiligten zudem für recht wahrscheinlich.

Bagetellisierung der Äußerungen

Neben viel Kritik gab es im Netz allerdings auch einige Stimmen, die das Verhalten der Feiernden beschwichtigen und auf den Alkoholeinfluss zurückführen wollten. Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung warnte davor, dass sich rassistische Äußerungen wie diese weiter in alle Milieus und Altersgruppen hineinfräse und von vielen bagatellisiert und salonfähig gemacht werden würden.

Unsere Fragen an Euch:

  • Welche Konsequenzen sollten für die Beteiligten folgen - ist die vermutete Geldstrafe ausreichend oder zu viel/zu wenig?
  • Findet Ihr es gerechtfertigt, dass Klarnamen veröffentlicht und die Arbeitgeber angeschrieben wurden?
  • Teilt Ihr die Sorge vor einer möglichen Bagatellisierung?
  • Was sollte gesellschaftlich getan werden, um die Salonfähigkeit solcher Äußerungen einzudämmen?
  • Wo endet Eurer Meinung nach die Meinungsfreiheit?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/sylt-handyvideo-rassismus-reaktionen-100.html

https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Nazi-Parolen-auf-Sylt-Pony-Betreiber-erhalten-Morddrohungen,sylt1666.html

https://www.abendblatt.de/region/schleswig-holstein/sylt/article242405660/sylt-rechtsextremismus-nazis-skandal-party-pony-kampen-pfingsten-auslaender-raus-gigi-dagostino-nazis-2.html

https://www.die-anwalts-kanzlei.de/auslaender-raus-gigi-dagostino-strafbar/

https://www.youtube.com/watch?v=cMzj5VgntuE

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/sylt-lokal-video-rassistische-parolen-100.html

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Warum werden diese Sachen derart aufgebauscht?

Aber wenn tausende Menschen durch unser Land ziehen und ein Kalifat fordern, kräht da kein Hahn nach.

Da ermittelt dann nicht der Staatsschutz, da drohen weder Teilnehmern noch Veranstaltern irgendwelche Konsequenzen, da wird auch nichts verboten, schon gar keine weiteren Demonstrationen.

Aber wenn es heißt gegen die AfD, gegen vermeintliche Nazis, da wird ein großes mediales Geschrei angestimmt.
Auf mich macht das alles nur den Eindruck eines Ablenkungsmanövers, damit die wahren Probleme in den Hintergrund treten.

Btw, die Nazis haben vor hundert Jahren ihre Gegner mit denselben Methoden diskreditiert. Falls es noch niemandem aufgefallen sein sollte...

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Warum hab ich trotzdem keinen Erfolg bei Frauen?

Weil du denkst, diese "stats" hätten wirklich Einfluss auf deine Attraktivität. 😁

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Nein, du musst 18 sein, wenn du das machen willst.

Gemäß § 4 Abs. 3 der Verordnung über die Abiturprüfung für Externe (PO-Externe-A) wird zur Abiturprüfung von der zuständigen Bezirksregierung zugelassen, wer im Kalenderhalbjahr der Prüfung mindestens das 18. Lebensjahr vollendet. Über begründete Ausnahmen von der Altersgrenze entscheidet die zuständige Bezirksregierung.

https://www.schulministerium.nrw/abiturpruefung-fuer-externe

Ich nehme mal als Begründung für deine Teilnahme daran an, du hast keine Lust mehr, noch drei Jahre zur Schule zu gehen und hältst dich für so schlau, dass du die letzten drei Jahre einfach weglassen kannst?

Das wird die Bezirksregierung eher nicht akzeptieren.

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Mein Kollege und ich....

Es gibt hier das Sprichwort, nur der Esel nennt sich selbst zuerst.

Deinem Kollegen könnte eine Strafe drohen, du bist, noch, nicht strafmündig.

Dennoch dürfte der Verstoß mit in deine Akte kommen.

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Es gibt keine Uni, wo du keinen Semesterbeitrag zahlen musst.

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...einen Studiengang...

Da der Studiengang zulassungsfrei ist, werde ich da 100% reinkommen, oder?

Ja.

D.h. ich kann mich auch noch in der letzten Woche bewerben, weil es doch nicht nach Schnelligkeit geht oder? 

Richtig.

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Nein.

Da mache ich doch lieber richtigen Urlaub und kann meinen Tagesablauf selbst bestimmen.

Eine Kur als solches Erlebnis zu betrachten, ist für mich schon ein ziemliches Armutszeugnis.

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Du hast keinen NC, sondern einen Abiturdurchschnitt.

Zur Uni zu gehen wird nichts nützen. Die Studienplatzvergabe funktioniert anders. Genau damit sowas nicht passiert.

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Schau mal hier, vielleicht kann dir das weiterhelfen:

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vermoegen.php#eigenheim

Die Immobilie ist ja nicht verwertbar, wenn deine Familie noch dort lebt.

Mein aufrichtiges Mitgefühl zum Tod deiner Mutter!

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Erfahrungsgemäß solltest du froh sein über den Platz, den du bekommst.

Deswegen würde ich nicht zu viel Zeit mit dem Nachdenken über ungelegte Eier vertun ;)

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