Völlig legal aus dem Ausland zu beziehen.
Dumm nur, dass sowas als Rettungsmesser in Deutschland nicht zugelassen ist, also Privat dabeihaben oder im Auto ist nicht!
Das ist ein stinknormales "einhändig feststellbares Messer( Einhandmesser)" das nach 42a WaffG nicht geführt werden darf!*****
*****Edit: es handelt sich hierbei um meine persönliche Ansicht, dass durch das weite hervorstehen der Klinge dies auch ohne Öffnungshilfe mit dem Daumen geöffnet werden kann, da das WaffG ja keinen Bezug auf eine Öffnungshilfe nimmt die vorhanden sein muss!
Also "Aussen"gar nicht! ( meiner Meinung!)
Was du damit "Zuhause" retten willst, musst du noch erklären.
Damit ein Messer als Rettungsmesser überhaupt mit darf hat der Gesetzgeber bestimmte Anforderungen an die Klinge gestellt!
Diese! - und nur diese! - Klingenform hier ist privat bei Rettungsmesser erlaubt!
Und damit sehen führbare Rettungsmesser so aus:
So simpel!