Hallo zusammen,
ich habe folgende Situation und bräuchte eure Hilfe.
Mein Verlobter (Drittstaatsangehöriger) und ich (eingebürgerte Deutsche) wollen heiraten und haben bereits letztes Jahr beim OLG Stuttgart die Befreiung (Verzicht auf die Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses) erhalten. Leider konnten wir aufgrund weiteren Papierkrams nicht heiraten, und die Urkunden sind nach 6 Monaten abgelaufen.
Wir haben daher alle erforderlichen Unterlagen beim Standesamt nochmals eingereicht (es sind bereits 11 Wochen vergangen). In der Anmeldung zur Eheschließung steht bei der Bearbeitungszeit "6-8 Wochen". Die Standesbeamtin teilte mir nach 8 Wochen auf meine Sachstandsanfrage mit, dass das OLG bereits ein Schreiben an das Standesamt geschickt habe, in dem aufgrund von Personalmangel längere Bearbeitungszeiten angekündigt wurden.
Da ich mittlerweile nächste Woche im 9. Monat hochschwanger bin, habe ich wöchentlich beim Standesamt nachgefragt, ob die Befreiung vorliegt. Vor einer Woche teilte die Standesbeamtin auf meine erneute Nachfrage mit, dass die zuständige Sachbearbeiterin beim OLG unseren Fall nun bearbeitet und er nicht mehr auf dem Wartehaufen liegt. Da ich jedoch sämtliche Sachstandsanfragen über das Standesamt stellen soll und sich dennoch nichts ändert, überlege ich, mich als Privatperson direkt beim OLG zu beschweren. Obwohl Anwaltszwang herrscht, sehe ich mich gezwungen, selbst tätig zu werden, da das Standesamt nichts weiter unternimmt.
Daher meine Frage an euch: Kann ich mich trotzdem telefonisch an das OLG wenden und darauf hinweisen, dass sie unseren Fall bitte vorziehen sollen und wann wir mit einer Antwort rechnen können?
Macht eine Beschwerde an das OLG aufgrund der langen Bearbeitungszeit Sinn?
Für eure Antworten wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank!