- Wie bewertet Ihr das Urteil gegen den ehemaligen US-Präsidenten?
Ich bewerte nicht die Urteile von freien und unabhängigen Gerichten.
Ich kann eine Meinung zu einem Urteil haben, das Urteil ist aber erst einmal immer das Urteil.
Genau dieser Punkt wird von USA-Trump-Anhänger:innen immer ignoriert: Ein Urteilsspruch ist ein Urteilsspruch – und nicht die Aufforderung über eine Rechtmäßigkeit von Gerichtsentscheidungen zu diskutieren. Solange die Gerichte frei und unabhängig sind, was sie in den USA noch sind.
- Denkt Ihr, dass es Auswirkungen auf seine derzeitige Kandidatur haben wird?
Nein. Trump ist "der Rest der Welt" doch völlig egal, er hat weder Ehre im Leib noch besitzt er im Kant'schen Sinne eine Moral. Er ist ein schlimmes Beispiel dafür, was passiert, wenn ein Narzisst und Egoist ein öffentlichkeitswirksames Amt erhält.
Trump wird immer weiter machen, egal, ob er damit die USA oder die ganze Wel tin Schutt und Asche legt.
- Sollte er weiterhin antreten (dürfen)?
Zur Frage: Sollte er weiterhin antreten?
IMHO wird immer beschönigend von "Verschleierung von Schweigegeldzahlungen" gesprochen. Um es ganz klar zu sagen: Hier geht es um eine Schwarzgeldaffäre und nicht weniger. "Verschleierung von Zahlen" ist genau das, was bei Schwarzgeld passiert.
Und mit Schwarzgeld fängt der Niedergang jeglicher Rechtmäßigkeit an, sobald es dann noch zu Korruption kommt, kostet das auch ganz konkret Menschenleben.
Zur Frage des "Dürfens"?
Schauen wir zunächst in den "eigenen Vorgarten". Zur Bundestagswahl gilt:
Aktiv wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und irgendwann nach Erreichen des 14. Lebensjahr und innerhalb der letzten 25 Jahre mindestens drei Monate lang ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland (oder der Deutschen Demokratischen Republik) gelebt hat.
…
Ausgeschlossen vom aktiven … Wahlrecht sind lediglich Personen, denen das Wahlrecht von einem Gericht für zwei bis fünf Jahre unter bestimmten Voraussetzungen aufgrund politischer Straftaten entzogen wurde. …
Und der zeitweise Entzug der Wählbarkeit kann richterlich (!) u. a. erfolgen wegen:
- Verunglimpfung des Bundespräsidenten
- Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen
- Wahlbehinderung
- Wahlfälschung
Und da hat sich "Herr Trump" ja durchaus betätigt, so weit ich es sehen kann. Achtung: Hier erfolgte noch keine rechtskräftige Verurteilung! Und es gilt die Unschuld des Angeklagten bis zur Feststellung der Schuld durch ein Gericht!
Zurück zur Frage: Solange kein weiteres Urteil ergeht, dürfte Trump auch noch bundesdeutschen Rechtsverständnis kandidieren. Das kann ihm rechtlich nicht verwehrt werden.
- Sollten vorbestrafte Kandidaten bei einer Präsidentschaftswahl grundsätzlich ausgeschlossen werden?
Nein. Aus gutem Grund wird bei uns in der Bundesrepublik länglich die §§ 45, 92a, 101, 102, 108c, 108e, 109i StGB ausgelegt, damit gerade keine "Hexenjagd" gegen politisch unliebsame Personen stattfinden kann.
Und: Generell? Sowieso nicht: Bewerte die Handlung, nicht die Person! Wir strafen aufgrund von Fehlverhalten, nicht aufgrund von Persönlichkeiten. Letzte gilt sogar grundgesetzlich ausdrücklich nicht als Kriterium, wenn alle vor dem Recht gleich sein müssen! Ein Ausschluss kann nur zeitweise (dafür aber immer wieder) erfolgen!
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Was bleibt? Das US-Wahlrecht beschert uns ein Wettrennen zwischen zwei Kandidaten, die nach bundesrepublikanischen Gepflogenheiten gar keine Chance hätten. Error in system, don't blame the votes! Aber: Da könnte sich die USA ja mal dran machen, die Schwächen des eigenen Systems auszuräumen.