Hallo Zusammen,
Ich wende mich an Sie, um eine rechtliche Einschätzung zu einer Situation an meinem Arbeitsplatz zu erhalten.
Ich bin im öffentlichen Dienst nach dem TVöD beschäftigt und arbeite in einem Freizeitunternehmen, genauer gesagt in einem Schwimmbad. Aufgrund von Personalmangel kommt es häufig vor, dass mein Arbeitgeber den Dienstplan kurzfristig, manchmal nur vier Tage vorher, ändert. Diese kurzfristigen Änderungen beeinträchtigen meine Möglichkeit, langfristige persönliche Termine wie Arztbesuche oder familiäre Verpflichtungen zu planen.
Meine Fragen hierzu sind:
1. Ist es rechtlich zulässig, dass mein Arbeitgeber den Dienstplan so kurzfristig ändert?
2. Gibt es im TVöD spezifische Regelungen oder Einschränkungen, die meinen Arbeitgeber daran hindern könnten, Dienstpläne so kurzfristig zu ändern?
3. Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer, um eine stabilere und vorhersehbarere Dienstplanung zu verlangen?
4. Welche Schritte kann ich unternehmen, um mich gegen diese kurzfristigen Änderungen zu wehren und meine persönliche Planbarkeit zu verbessern?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir eine rechtliche Einschätzung zu diesen Fragen geben könnten.
VG