Du kennst dich mit dem Thema anscheinend gut aus, insbesondere wenn es um Kosten und Wissenschaft geht. „Dysphorie” habe ich noch nie gehört, aber man lernt immer dazu.
Generell sagt man ja, wenn beim Menschen etwas zu Leidensdruck führt, ist es zu behandeln.
Nach der aktuellen ICD-11 > 17 Zustände mit Bezug zur sexuellen Gesundheit > „Geschlechtliche Inkongruenz“ (HA60)
Bei meiner Störung der Sexualpreferenz ICD-10 > Fetischismus F65.0 besteht in der Regel kein Leidensdruck, deshalb ist die Behandlung nicht notwendig und in der aktuellen ICD-11 gibt es die Diagnose nicht mehr.
Geschlechtliche Inkongruenz (abgeleitet von wissenschaftlichen Feststellungen)
Die ICD-11 enthält die Diagnose „Geschlechtliche Inkongruenz“ (HA60), mit der Beschreibung: „Geschlechtliche Inkongruenz ist gekennzeichnet durch eine deutliche und anhaltende Nichtübereinstimmung zwischen dem erlebten sozialen Geschlecht und dem zugewiesenen biologischen Geschlecht. Geschlechtsvariantes Verhalten und Präferenzen sind für sich alleine genommen keine Grundlage für eine Diagnose in dieser Gruppe.“
Die Diagnosen HA60 und HA61 „Geschlechtliche Inkongruenz im Kindesalter“ (vor der Pubertät)sind in die Kategorie 17„Zustände im Zusammenhang mit sexueller Gesundheit“ eingeordnet, die keinen Bezug zu psychischen Störungen hat. Darin spiegelt sich ein Paradigmenwechsel dahingehend, dass ein geschlechtsinkongruenter Mensch eine Eigenschaft hat, die nicht grundsätzlich pathologisch ist.
ICD = "International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems" (WHO)
https://icd.who.int/browse/2024-01/mms/en#90875286
Hinweis
In der ambulanten Versorgung wird der ICD-Code auf medizinischen Dokumenten immer durch die Zusatzkennzeichen für die Diagnosesicherheit (A, G, V oder Z) ergänzt: A (Ausgeschlossene Diagnose), G (Gesicherte Diagnose), V (Verdachtsdiagnose) und Z (Zustand nach der betreffenden Diagnose).
National Library of Medicine https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC8858653/
„Zurzeit existieren in Deutschland immer noch keine medizinischen Leitlinien, sondern die behandelnden Ärztinnen und Ärzte orientieren sich an dem "standard of care" und den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Sicherung einer einheitlichen Begutachtung (MDS) nach § 282 Absatz 2, Satz 3 SGB V; die auch als Voraussetzung für entsprechende Kostenerstattung gelten. Diese Empfehlungen müssen in Zukunft entsprechend den neuen Standards angepasst werden.”
Weiterführende Links und Kontakte für Patienten mit Geschlechtsinkongruenz
Standards of Care - World Professional Association for Transgender Health (WPATH): www.path.org
Selbsthilfeorganisation TransIdent e.V.: www.trans-ident.de
Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V.: www.dgti.org