Mit 25. Da habe ich aus Kostengründen mein Informatikstudium abgebrochen bei dem nur die Bachelor-Arbeit gefehlt hat. Es gab eben kein Unternehmen dafür in meiner Region und ein Umzug war genauso nicht finanziell drin. So viel zum Fachkräftemangel in der IT. Alle Prüfungen waren bestanden. Aber mit dem Wegfall von Kindergeld und der kostenlosen Familienversicherung bei der Krankenkasse war das für mich finanziell nicht mehr stemmbar.

Danach habe ich ein duales Studium in einem vollkommen anderen Feld (öffentliche Verwaltung) angefangen, dass mit IT im Prinzip nichts mehr zu tun hat. In dem Berufsfeld bin ich heute auch noch aktiv mit 33 und es macht mir sehr viel Spaß

...zur Antwort
Denkt Ihr,das sich der Staat an der Rentenkasse bedient ?

Im Gegenteil. In die Rentenkasse wird ja nicht nur eingezahlt, sondern es werden auch die Renten ausgezahlt. Die Gelder aus der Rentenkasse reichen dafür nicht einmal im Ansatz aus. Der Staat gibt jährlich Zuschüsse in Milliardenhöhe aus Steuergeldern, um den Malus in der Rentenkasse auszugleichen.

Laut Bundeshaushalt waren es im Jahr 2022 116.825.245.000 €, also fast 117 Mrd. €, die der Staat der Rentenkasse zugeschossen hat, da die Beiträge nicht ausgereicht haben.

...zur Antwort
Was kann ich tun?

Dich tierisch ärgern, dass du Pech hattest.

Wie bekomme ich mein Geld wieder da es offensichtlich verschwiegen wurde

So offensichtlich finde ich das nicht. Die Motorkontrolle kann natürlich auch erstmals bei jeder Fahrt, also auch bei der Heimfahrt aufleuchten. Die bloße Tatsache, dass sie nun seit der Heimfahrt leuchtet ist also kein Beweis, dass das schon vorher im Zeitpunkt des Verkaufs war.

Da du das nicht beweisen kannst, wird eine strafrechtliche Anzeige genauso ins Leere laufen wie auch eine zivilrechtliche Klage, bei der du in der Beweislast wärst, nachzuweisen, dass der Verkäufer das tatsächlich wusste und verschwiegen hat.

...zur Antwort

Du hast dich mehrfach strafbar gemacht:

1.) Du bist noch minderjährig, da du vor 15 Tagen erst 16 warst. Damit darfst du gar kein PayPal benutzen. PayPal ist ohne Ausnahme ab 18. Damit du dich überhaupt registrieren konntest, musstest du ein falsches Geburtsdatum angeben. Gibst du beim registrieren ein Geburtsdatum unter 18 ein, lässt sich der Vorgang nicht fortsetzen. Das ist eine strafbare Fälschung beweiserheblicher Tatsachen nach § 269 StGB.

Schon dafür darf dich PayPal dauerhaft sperren als Person.

Hab über Freunde und Familie Bezahlt

Damit hast du dich ein weiteres Mal strafbar gemacht.

Wir haben hier nämlich gleich 2 strafbare Betrugshandlungen auf einen Schlag:

  • Betrug des Verkäufers an dich
  • gemeinschaflicher Betrug von dir und dem Verkäufer an PayPal

Durch das Vortäuschen falscher Tatsachen (du und der Verkäufer wären Freunde und Familie, was nicht stimmt) habt ihr das Vermögen von PayPal durch Gebührenumgehung geschädigt und somit ist § 263 StGB erfüllt.

Für den Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen darf dich PayPal auch für immer bannen. Banken mögen es überhaupt nicht, wenn man sie betrügt, wie du es getan hast (zusammen mit dem Verkäufer).

was könnte ich tuen?

Dich an deine Eltern wenden. Um dein Geld wieder zu bekommen, müssen diese das zivilrechtlich vom Verkäufer einklagen, wobei sie alle Gerichtskosten vorstrecken musst und wenn am Ende beim Betrüger nichts zu holen ist, auch noch auf diesen Kosten sitzen bleiben.

...zur Antwort

Meiner Erfahrung nach ist es oft so, dass Debitkarten (Revolut ist eine Debitkarte) bei Hotelbuchungen nicht funktionieren, weil man dort schlecht einen Betrag blockieren kann wie bei einer Kreditkarte. Dieses Blockieren wollen die Hotels ja gerade machen.

...zur Antwort

Derjenige, der die Voraussetzungen des § 33b Abs. 6 S. EStG erfüllt:

Fassen wir also die Tatbestandsmerkmale zu den einzelnen Sätzen doch mal zusammen:

Wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die einem Steuerpflichtigen durch die Pflege einer Person erwachsen, kann er anstelle einer Steuerermäßigung nach § 33 einen Pauschbetrag geltend machen (Pflege-Pauschbetrag), wenn er dafür keine Einnahmen im Kalenderjahr erhält und der Steuerpflichtige die Pflege entweder in seiner Wohnung oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen persönlich durchführt und diese Wohnung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat gelegen ist, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anzuwenden ist.
  • Pflege einer anderen Person
  • dafür keine Einnahmen (also kein Pflegegeld erhalten) - hieran scheitert es am häufigsten
  • in der eigenen Wohnung oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen pflegen
  • diese Wohnung liegt in der EU/EWR
Als Pflege-Pauschbetrag wird gewährt:
1. bei Pflegegrad 2 600 Euro,
2. bei Pflegegrad 3 1.100 Euro,
3. bei Pflegegrad 4 oder 5 1 800 Euro.
  • ein entsprechender Pflegegrad der zu pflegenden Person (bis 2020 ab Pflegegrad 4, seit 2021 ab Pflegegrad 2)
Voraussetzung für die Gewährung des Pflege-Pauschbetrags ist die Angabe der erteilten Identifikationsnummer (§ 139b der Abgabenordnung) der gepflegten Person in der Einkommensteuererklärung des Steuerpflichtigen.
  • Die Steuer-ID des Pflegebedürftigen muss vorliegen und angegeben werden
...zur Antwort

Als erster wichtigster Schritt für dich: Wenigstens 2 Jahre und 1 Monat warten.

PayPal ist ohne Ausnahme erst ab 18. Da du vor 1 Monat erst 15 Jahre alt warst, darfst du gar kein PayPal benutzen.

In den fast 2 Jahren können die technischen Begebenheiten für die Verlinkung ganz anders aussehen als heute.

...zur Antwort
Ich weiß dass das bei den meisten anderen Mädchen anders ist. Ist das trotzdem normal?

Ja ist es. Du bist dann ein so genannter Innie statt Outie.

Mein Freund findet das weird und das ist natürlich blöd.

Eher ist dann dein Freund blöd, wenn er so denkt.

Kann man das irgendwie noch beeinflussen oder ändern?

Durch eine Schönheits-OP theoretisch schon. Dazu besteht aber keinerlei Bedarf und auch die Risiken sind hoch, dass es Komplikationen gibt und du am Ende nichts mehr spürst da unten.

...zur Antwort
Bin Privatperson man kann ja bis zu gewissem Betrag im Jahr Geld einnehmen ohne zu versteuern oder?

Grundsätzlich nein.

Es wird eine einmalige Auszahlung geben hierzu musste ich Rechnung ausstellen jedoch habe ich selber keine UmsatzsteuerID kann ich die ID einer bekannten angeben?

Natürlich nicht. Der Umsatz ist ja nicht für das Unternehmen deiner Bekannten, sondern für dich.

Es geht nur um 700euro oder wird es zu Probleme führen?

Es kommt nicht auf die Anzahl der Auszahlungen an, sondern auf die dafür von dir erbrachten Leistungen. Was genau hast du denn gemacht, um einen Anspruch auf die Auszahlung zu erhalten? Sehr wahrscheinlich ist das eine anmeldepflichtige gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit gewesen. Mit einer eigenen Anmeldung erhälst du dann auch deine eigene USt ID.

...zur Antwort
Nun da stanze ist ca 3 Wochen her und ich hab Angst das die es vergessen haben oder so.

3 Wochen ist ja fast nichts. Sie haben im Amt nicht nur auf deinen Antrag gewartet. Da gibt es noch genug andere Anträge vor deinem.

Denke ihr der Brief kommt noch?

Klar.

...zur Antwort
Findet ihr es auch heftig was momentan in Youtube Deutschland abgeht?

Bei den von mir abonnierten Kanälen geht nichts heftiges ab.

Zuerst Anni, dann Amar, jetzt auch noch Unge

Ich habe von allen 3 noch nie gehört.

...zur Antwort