Es ist tatsächlich vollkommen klar, dass es nicht um Fritze Merz und seine Kumpels geht.
Das hängt vom Wortlaut deiner Äußerungen ab.
So lange der äußere Feind mindestens genau so schlimm ist.
Natürlich kann man das festlegen.
Du arbeitest normal, machst Urlaub und bekommst Gehalt bis zum 30.06.
Grundsätzlich ist er dir gegenüber zum Betreuungsunterhalt verpflichtet. Allerdings ist sein Selbstbehalt so hoch, dass für dich nichts übrig bleibt. Somit erhältst du Bürgergeld: 563€ + angemessene Kosten der Unterkunft.
Das ist jetzt irgendwie nicht verfassungskonform. Und dämlich.
Zum Einen ist das grundsätzlich falsch, weil die SS schlicht eine verbrecherische Organisation war. Damit sind Mitglieder eben Verbrecher. Des weiteren ist es ein unsägliche Relativierung des Terrors.
Deutscher ist wer die deutsche Staatsangehörigkeit hat, Ausländer alle Anderen. Migrationshintergrund hat, wer in den vorigen 2 Generationen einen Migranten hatte.
Weil ein Sieg der Ukraine eher unwahrscheinlich ist.
Eine schwarz-weiß-Regelung gibt es da nicht.
https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/rechtsschutzversicherung/mietrecht/rauchen-auf-balkon/
Hier beispielsweise
https://www.die-anwalts-kanzlei.de/verwendung-von-kennzeichen-verfassungswidriger-organisationen/
Da ich das nicht wusste und keiner meiner Bekannten, die weitestgehend gebildet sind,
Offensichtlich überschaubar.
Das hängt von der Organisation des Unternehmens ab.
Du meinst, wenn Mutti ihn zu Schule fährt und dann dem fremden Lehrer das ganze leben ihres Sohnes erzählt? Nein, dann hat der Lehrer recht.
Zum Einen sind die wohl kaum unschuldig und ziehen sich auch nicht aus der Politik zurück. Zum Anderen hat Her Krah von seiner eigenen Partei ein Auftrittsverbot, weil er meinte, verkünden zu müssen, dass die SS so schlimm nicht war. Was du daran zu kritisieren hast, bleibt unklar.
Eine Lösung wird nicht dadurch echt, dass du sie toll findest.
Ja, tun sie.
Das hängt davon ab, wie ihr euch eure Aufgaben aufgeteilt habt.
Alle Kosten, die entstehen, sind natürlich zu tragen. Entstehen Kosten nicht, wie beispielsweise Eintritte, muss das Geld erstattet werden.
Ja.
Nein.
Vielleicht.