Diese Frage ist tatsächlich komplizierter, als sie einem als fachfremde Person zunächst erscheinen mag. Ich habe tatsächlich mal im Rettungsdienst gearbeitet.
Zunächst sei gesagt, dass es im Rettungsdienst unterschiedliche Berufsbilder-/ Qualifikationen mit jeweils unterschiedlicher Ausbildungsdauer, mit unterschiedlichen Ausbildungsinhalten, mit unterschiedlichen notfallmedizinischen Befugnissen-/ Kompetenzen und dementsprechend auch mit unterschiedlichen Aufgaben gibt. Der Rettungsdienst als solcher, ist dann nocheinmal in die zwei Teilbereiche Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport gegliedert. Während sich die Notfallrettung mit der notfallmedizinischen Erstversorgung, Herstellung der Transportfähigkeit und dem anschließenden Transport in ein geeignetes Krankenhaus von Notfallpatienten befasst, hat der qualifizierte Krankentransport die Aufgabe, Patientinnen und Patienten, welche keine (akuten) Notfallpatienten sind, die jedoch aufgrund ihres Gesundheitszustandes einer medizinisch- fachlichen Betreuung und/ oder der Ausstattung des Fahrzeuges bedürfen, unter fachgerechter Betreuung zu befördern und bei einer akuten Verschlechterung ihres Zustandes die notwendigen Maßnahmen einzuleiten. In der Notfallrettung, kommen Rettungswagen (RTW) als primäre Notfallrettungsmittel und bei Bedarf einer notärztlichen Behandlung ergänzend Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) zum Einsatz. Im qualifizierten Krankentransport, werden die Patientinnen und Patienten mit Krankentransportwagen (KTW) befördert. Diese sind meist baulich kleiner und verfügen über weniger Ausstattung.
Was die Qualifikationen des nichtärztlichen Rettungsfachpersonals betrifft, so gibt es folgende:
1.) Rettungshelfer. Dieser ist landesrechtlich geregelt und hat in den meisten Bundesländern eine Ausbildungsdauer von insgesamt 320 Stunden bestehend aus 160 Stunden Lehrgang mit schriftlicher und praktischer Prüfung und 160 Stunden Praktikum. Rettungshelfer, werden im qualifizierten Krankentransport als zweite Personen, d.h. als Assistenzpersonen und zugleich auch als Fahrer eingesetzt. In der Notfallrettung, erfolgt mit dieser Qualifikation hingegen kein Einsatz mehr.
2.) Rettungssanitäter. Dieser, absolviert bundesweit insgesamt mindestens 520 Stunden an Ausbildung. Die Aufteilung der Stunden auf die einzelnen Module, kann sich je nach Bundesland ggf. unterscheiden. Im Wesentlichen, besteht die Ausbildung allerdings immer aus einem Rettungssanitäter- Grundlehrgang mit i.d.R. abschließender Prüfung zum Rettungshelfer, einem Krankenhauspraktikum, einem Praktikum im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache und aus einem Rettungssanitäter- Abschluss-/ Prüfungslehrgang mit der Abschlussprüfung zum Rettungssanitäter. Rettungssanitäter, kommen in allen Bundesländern in der Notfallrettung auf Rettungswagen als zweite Personen, d.h. als Assistenzperson des medizinisch verantwortlichen Notfallsanitäters und zugleich auch als Fahrer zum Einsatz. Im qualifizierten Krankentransport, sind sie hingegen eigenverantwortlich tätig und für die Patientenbetreuung zuständig.
3.) Rettungsassistent. Wird seit 2015 nicht mehr neu ausgebildet. Hatte eine insgesamt zweijährige Berufsausbildung mit staatlicher Prüfung absolviert und kam als verantwortlicher Transportführer auf Rettungswagen zum Einsatz.
4.) Notfallsanitäter. Dreijährige Berufsausbildung mit abschließender, insgesamt zehnteiliger staatlicher Prüfung. Kommt entsprechend des in §4 Notfallsanitätergesetz (NotSanG) definierten Ausbildungszieles in der Notfallrettung als verantwortlicher Transportführer auf Rettungswagen zum Einsatz und versorgt und betreut eigenverantwortlich Notfallpatienten. Bei Einsätzen, an denen ein Notarzt beteiligt ist, ist er nach dessen Eintreffen die unmittelbare Assistenzperson des Notarztes und führt ärztlich veranlasste Maßnahmen eigenständig durch. Rettungsassistenten, konnten bis Ende letzten Jahres über eine staatliche Ergänzungsprüfung und ggf. eine vorherige weitere Ausbildung oder alternativ über die staatliche Prüfung, gemeint ist die staatliche Vollprüfung, die neue Berufsbezeichnung "Notfallsanitäter/in" erlangen.
Wie sieht nun der Arbeitsalltag aus?!:
Jenachdem, mit welcher der oben aufgeführten Qualifikationen und ob man in der Notfallrettung oder im qualifizierten Krankentransport tätig ist, "leicht" unterschiedlich. Zu Beginn eines Dienstes, wird sich zunächst umgezogen. Anschließend, erfolgt der Fahrzeugcheck, bei welchem die Ausstattung des jeweiligen Rettungsmittels auf Vollständigkeit und auf ihre Funktionsfähigkeit hin überprüft wird. Anschließend, meldet man sich bei der Leitstelle dann einsatzbereit oder man ist es bereits und wartet auf den ersten Einsatz des Dienstes. Wie viele Einsätze man pro Dienst so hat, dass ist abhängig vom Arbeitsort sehr unterschiedlich. Es gibt Rettungswachen, in der Regel in der Stadt, wo man wirklich den gesamten Dienst über von Einsatz zu Einsatz fährt und es gibt solche, da hat man zwischen den Einsätzen immer mal wieder eine (längere) Pause. Nach Infektionstransporten, muss das Fahrzeug innen komplett desinfiziert werden und das Desinfektionsmittel eine gewisse Zeit lang einwirken. Einmal in der Woche, erfolgt dies zudem als sogenannte Regeldesinfektion, ohne dass zuvor ein Infektionstransport stattgefunden hat. In den Zeiträumen, in denen man keine Einsätze hat, sind häufig die sogenannten Wachaufgaben zu erledigen. Dies ist im Prinzip Haushalt wie Putzen der Aufenthaltsräume und der Fahrzeughalle, die Spülmaschine machen und dergleichen, denn die allerwenigsten Rettungsdienste, beschäftigen hierfür eine Reinigungsfirma. Wenn man an einer Lehrrettungswache beschäftigt ist, das ist eine Rettungswache, an welcher neues Rettungsdienstpersonal ausgebildet wird und die hierfür über bestimmte Voraussetzungen verfügen muss, dann macht man während der einsatzfreien Zeiträume mit den Auszubildenden auch noch praktische Übungen oder man bespricht theoretische Themen.
Mfg