Kommt darauf an, wie groß das Forum ist, ob dessen Forenregeln (AGB) wirksam sind und was genau gesagt wurde. Machen, was er will, kann der Forenbetreiber aber natürlich nicht, da er an den Vertrag mit dem Nutzer gebunden ist und je nach Größe und Bedeutung des Forums auch mittelbar an die Meinungsfreiheit gebunden sein kann.

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Die Meinungsfreiheit lässt das zu, ja. Persönliche Angriffe auf politische Gegner (oder auf feiernde Jugendliche, die, wenn auch unfreiwillig, öffentlich kontrovers in Erscheinung getreten sind, sind grundsätzlich nicht eine Verletzung ihrer Menschenwürde, wenn es keine Schmähkritik ist und die Kritik ein gewisses Maß nicht überschreitet. Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, müssen generell mehr aushalten als Personen, die das nicht tun.

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Der Satz „Ausländer raus“ ist für sich genommen nicht strafbar, sondern von der Meinungsfreiheit gedeckt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 04. Februar 2010 - 1 BvR 369/04). Bei den von dir beschriebenen Sanktionen handelt es sich aber ja um private Sanktionen und bei den Anzeigen steht ja noch nicht fest, ob sie auch zu Verurteilungen führen werden.

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Nein, kann es nicht. Sowohl Android, als auch iOS haben Sandboxing, d.h. Programme können nur auf ihren zugewiesenen Speicherbereich zugreifen. Um auf andere Speicherbereiche zuzugreifen, zum Beispiel auf Fotos, wird die Zustimmung des Nutzers benötigt. Deshalb wirst du bei neuen Apps, die darauf zugreifen wollen, auch immer gefragt „darf App xy auf deine Fotos zugreifen?“

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Den Demonstranten widersprechen/sie kontern? Sehr gerne! Repressionen? Nein! Wir haben Meinungsfreiheit/Versammlungsfreiheit in Deutschland und das gilt auch für Meinungen, denen wir nicht zustimmen oder die uns nicht nicht gefallen.

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Da sollte definitiv das Jugendamt eingeschaltet werden.

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Kommt darauf an, welchen rechtlichen Status sie in Deutschland haben, wie sie in Tunesien behandelt werden etc.

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Die echten, also historischen Nationalsozialisten hatten ja eine Affinität zu den von dir genannten westasiatischen Ländern, insbesondere zum Islam. Verabscheut haben sie das Judentum, auch schwarze Menschen waren nicht gern gesehen. Aber der Nationalsozialismus enthält darüber hinaus natürlich auch noch andere Elemente wie den Nationalismus und das sozialistische Menschen-und Staatsbild, wonach die Rechte des Individuums zum (vermeintlichen) Wohl der Allgemeinheit zurücktreten müssen.

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Indirekte Pflicht

Natürlich war es nicht freiwillig. Ungeimpfte wurden sachgrundlos überall diskriminiert, ausgeschlossen, öffentlich beschimpft, verächtlich gemacht. Eine direkte Impfpflicht mit einem Bußgeld wäre weniger schlimm gewesen. Wer etwas anderes behauptet, ist entweder ignorant, oder bösartig oder beides.

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Weil es politisch opportun ist und sie Angst vor einem Shitstorm haben. Große Unternehmen suchen die Nähe zur Politik, um Vorteile für sich zu erlangen. In islamischen Ländern oder konservativen Ländern treten diese Konzerne selbstverständlich nicht so auf.

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Klar kann man das. Es gibt softere Diktaturen, die kritische Meinungsäußerungen bis zu einem gewissen Grad tolerieren. Repressionen sorgen nämlich immer auch für Reaktanz. Der effektivste Weg, die Meinungsfreiheit zu begrenzen ist sowieso, den Korridor des Sagbaren immer weiter einzuengen, aber innerhalb dieses Korridors lebhafte Debatten zuzulassen.

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Sie war eine wichtige liberal-konservative Opposition in einer Zeit, in der es diese Politik in den großen Parteien praktisch nicht mehr gab. Leider wurde sie von Radikalen und Extremisten gekapert und ist jetzt nicht mehr liberal, sondern Anti-Liberal. Sie bekämpft in Wahrheit nicht mehr zuerst die Linken (inkl. Grüne), sie bekämpft zuerst den Liberalismus (umgekehrt ist es genau so). Sie ist auch nicht mehr patriotisch, sie dient sich vielmehr ausländischen Mächten an, die Deutschland feindlich gesinnt sind, wie Russland oder China. Für Liberale und Patrioten ist sie daher nicht mehr wählbar und keine Alternative.

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Sie könnte vermutlich deutlich bessere Ergebnisse erzielen. Allerdings sollte man das auch nicht überschätzen. Diffamiert wurde die AfD seit ihrer Gründung schon zu Lucke Zeiten, mit der Folge, dass sich gemäßigte Kräfte aus der Partei zurückgezogen und radikalen und extremistischen Kräften das Feld überlassen haben. Auch die von CDU und FDP enttäuschten Bürgerlichen, haben die AfD damals nicht mehrheitlich gewählt. Die AfD hat sich auch deshalb so entwickelt, weil sie auf gewisse radikale Wählermilieus angewiesen ist, was parteitaktisch sogar geschickt gewesen sein kann. Allerdings bringt es Deutschland politisch natürlich nichts.

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Warum missachtet Olaf Scholz das Grundgesetz?

Gestern gab es eine Pressekonferenz unseres Bundeskanzlers und des portugiesischen Ministerpräsidenten.

Sowohl Portugal als auch Deutschland erkennen Palästinas Existenzrecht weiter nicht an.

Scholz begrüßte bei der Konferenz den Antrag auf die Haftbefehle gegen die Hamasführung. Er machte aber auch deutlich, dass die Bundesregierung die Anträge auf Haftbefehl gegen Netanjahu und Galant, wie auch die Vergleichbarkeit mit der Hamas entschieden zurück weist.

Ich empfinde dieses Statement als Affront gegen Art. 3 GG. Denn alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Israel hat seit 07/10 mehr Kinder ermordet wie in allen Konflikten weltweit zwischen 2019 und 2022. Ein Staat der in wenigen Monaten derart viele Kinder ermordet, handelt hochgradig illegal und verbrecherisch. Die differenzierten Haftbefehle, die gegen beide Seiten beantragt wurden, sind mehr als richtig und überfällig. Streng genommen hat Israel seit 07/10 ein vielfaches an unschuldigen Menschen ermordet, wie die Opfer vom 07/10.

Es ist folgerichtig das jetzt gegen beide Seiten Haftbefehle beantragt wurden und auch das israelische Regime in die Verantwortung für ihre Verbrechen gegen die Menschlichkeit genommen wird.

Wenn Scholz jedoch eine Vergleichbarkeit zurück weist und sich gleichzeitig gegen das Existenzrecht Palästinas ausspricht, dann ist das ein klares Statement der Seperation, bei der die Bundesregierung das Recht auf Leben, Freiheit und Frieden zwar für Israel anerkennt, jedoch nicht für die Palästinenser.

Auch gab es in der Pressekonferenz keinerlei Kritik gegen das Regime von Netanjahu und dagegen, dass Israel seit 07/10 tausende Unschuldige ermordet hat.

Scholz sagt hier zwischen den Zeilen, dass die Bundesregierung Art. 3 GG missachtet und das Leben der Israelis mehr wert ist, als das der Palästinenser.

Würde die Bundesregierung Art. 3 GG achten, dann würden sie scharfe Kritik an beiden Seiten üben und die beantragten Haftbefehle vollumfänglich unterstützen.

Warum missachtet die Bundesregierung unser Grundgesetz?

https://www.bundeskanzler.de/bk-de/aktuelles/pressekonferenz-von-bundeskanzler-scholz-und-ministerpraesident-montenegro-am-24-mai-2024-2287382

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Es ist ein beantragter Haftbefehl bei einem ausländischen Gericht (erlassen wurde da sowieso noch gar nichts) und daher gibt es auch keine Pflicht Deutschlands, einen solchen Haftbefehl zu vollstrecken. Zwar gäbe es eine völkerrechtliche Verpflichtung, da Deutschland das Römische Statut unterzeichnet hat, völkerrechtliche Verträge haben im deutschen Recht aber den Rang eines einfachen Bundesgesetzes und stehen somit in der Normenhierarchie unterhalb des Grundgesetzes. Eine Pflicht zu einer Auslieferung würde sich aber auch daraus nicht ableiten, da der IStGH nur zuständig ist, wenn der betreffende Staat das Römische Statut unterzeichnet hat, was Israel nicht hat und wenn der betreffende Staat nicht selbst ein Strafverfahren durchführt/durchführen kann. Das ist bei Israel auch nicht der Fall, da es sich um einen stabilen Rechtsstaat handelt. Ein solcher Haftbefehl würde also die Kompetenzen des IStGH überschreiten und müsste daher nicht beachtet werden.

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Klar ist es erlaubt, auch verfassungswidrige Meinungen zu haben und auch zu äußern. Das Grundgesetz setzt zwar auf die Loyalität zu den Verfassungswerten, erzwingt diese jedoch nicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. November 2011 - 1 BvR 917/09; Rn. 18). Gesinnungsverbote gibt es in freiheitlichen Rechtsstaaten nicht. Allerdings gilt für Beamte und andere Staatsdiener eine Pflicht zur Verfassungstreue. Verletzten sie diese, können Disziplinarmaßnahmen bis zur Entfernung aus dem Dienstverhältnis folgen.

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Beleidigungen gegen Gruppen sind nur dann strafbar, wenn die Gruppe so klar abgrenzbar ist, dass klar ist, wer genau damit gemeint ist. Bei einer unbekannten Gruppe von Leuten, die sich in einem Forum beteiligen, ist das nicht der Fall. Zudem könnte eine solche Aussage im Kontext einer Diskussion von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Schadensersatz kann man wegen Beleidigung mangels Schaden so gut wie nie verlangen.

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