es kann sein das du die Kureinrichtung nicht verlassen darfst, das hat Versicherungstechnische Gründe, daher solltest du jemanden haben der deinen Briefkasten leert und dich auf dem laufenden hält.
wenn du in einem Geschäft über ein Kabel stolperst, dann hat der Besitzer selbst Schuld wenn etwas passiert, denn dann ist das Kabel schlecht verlegt und der Besitzer hat Schuld, der kann froh sein das du beim Stolper nicht hingefallen bist und dich dabei verletzt hast.
da hast du Pech gehabt
wenn ich heute im Geschäft eine Kiste Cola für 15 € kaufe und nächste Woche gibt es die Cola im Angebot für 12 €,dann kann ich auch kein Geld zurück verlangen.
jede Kredit oder Leasing Anfrage drückt den Score nach unten.
deine Schwester hat ein ABO abgeschlossen, da braucht ihr nicht hoffen das da nicht abgebucht wird oder das keine Zeitung kommt, denn diese Masche gibt es seit 20 Jahren und länger.
Ihr müßt dieses Abo noch einmal schriftlich bekommen, und dann ist es ganz wichtig innerhalb von 2 Wochen per Widerspruch den Vertrag zu widersprechen.
Hier bitte lesen, und das sollte deiner Schwester eine Lehre sein, es gibt kein Gewinnspiel im Internet wo man etwas gewinnt wenn man ein Abo abschließt.
Zeitungen und Zeitschriften im Abo: Tipps für Widerruf oder Kündigung | Verbraucherzentrale.de
die Agentur für Arbeit ist für die Arbeitslosen Menschen zuständig die ihr ALG1 aus einer Versicherung bekommen, das Jobcenter zahlt das Bürgergeld das aus Steuergeldern besteht.
das wird nichts, auch nicht mit einer 22mm Platte, die wird sich in wenigen Wochen bei dieser Größe von selbst durch das Eigengewicht durchbiegen ohne das der Hund einmal darauf gelegen hat, du mußt sie von unten verstärken so das sie mehrere Auflageflächen hat.
wenn du nur an den Ecken ein paar Füße schrauben willst dann nehme eine Siebdruckplatte die kostet zwar ein wenig mehr, aber sie ist sehr stabil und beschichtet ist sie auch, und nicht so anfällig gegen Feuchtigkeit.
du solltest Platz machen egal wie.
wenn eine Rettungsgasse vorhanden ist, dann wird die auch von den Rettern benutzt werden, wenn keine da ist darfst du natürlich so weit über die rote Ampel fahren damit die Rettungsfahrzeuge genügend Platz haben.
Der VM darf dich überhaupt nicht beim Stromlieferannten angeben, das hast der Hauptmieter der Wohnung selbst zu tun, und natürlich muß man dann auch von den Mitmietern ihren Anteil einfordern
Nein, du kannst ruhig kündigen
Als erstes ruft man beim AG an und meldet sich Krank, der AG kann deine AU direkt bei der KK elektronisch abrufen, somit brauchst du keine AU an den Arbeitgeber schicken
Mit der Letzten Abrechnung, also für Mai muß dir die Firma alle Restguthaben incl. Resturlaub vergüten
wie soll man damit umgehen?
überhaupt nicht
die Männer müßen doch wissen ob sie sich lieben, und wenn sie Glücklich sind ist doch alles ok.
Zudem wollt ich fragen wieviel Geld ich erwarten kann.
mehr als den Mindestlohn wird es für Bedienungen nicht geben.
es kommt darauf wo der Torwart steht und nicht wo der Ball ist.
wenn es Tiefgefroren war, dann zählt das Datum nicht mehr, somit kannst du es auftauen und zubereiten.
fahr zur Firma und sag das du da bist.
und wenn du eine Vertrag für Vollzeit hast, dann muß dir die Firma auch den Lohn dafür zahlen egal wie viele Stunden man dich einsetzt ,das ist das Problem der Firma und nicht deins.
Das mit der Anzeige ist nur dummes Gerede der Nachbarin, nehme mal deine Mutter an die Hand und dann zeigst du ihr die Laterne gegen die du gefahren bist damit sie sehen kann dass das eine Straßenlaterne ist und nicht eine die im Garten der Nachbarin steht.
aber nicht im Polizeidienst, höchstens als Hausmeister oder Reinigungskraft
Selbstbefriedigung ist das natürlichste auf der Welt, wenn man keinen Partner hat macht man es sich eben selbst. Da brauchst du kein schlechtes Gewissen haben, und wenn du es nicht 10 x am Tag machst ist doch alles i.O.
Irgendwann hast du wieder eine Beziehung und dann habt ihr wieder den Spaß zu zweit.