Das Bundesverfassungsgericht hat gestern einen Antrag der Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung abgewiesen: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-049.html
Diese meint, sie sei benachteiligt auf dem Stimmzettel, weil die Kurzbezeichnungen der anderen Parteien größer gedruckt sind als ihr Parteiname. Die Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung hat trotz ihres langen Namens keine Abkürzung. Hier die Pressemitteilung der Partei: https://www.presseportal.de/pm/134564/5784470
Ist sie dann nicht selber schuld? Oder haben die Mitglieder einen Punkt? Das Gericht meint ja lediglich, dass die Partei erst nach der Wahl dagegen vorgehen kann, also in der Wahlprüfungsbeschwerde. Oder wäre es einfach zu viel Aufwand gewesen, die Stimmzettel wegen dieser Partei nochmal neu drucken zu lassen?
Sie selber argumentiert ja, dass sie daran gehindert wird, Menschenleben zu retten. Mit dem Argument, dass die eigenen Inhalte so wichtig sind, kann aber auch jede andere Partei ankommen.
Wie schätzt ihr das Ganze ein? 🤔