Man kann sich manches durchaus anhören!

https://www.youtube.com/watch?v=VyIK-Q8Ltt0

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Hmm, da hat jedes Bundesland seine eigenen Regeln.

https://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsbeurteilung_(Schule)

... und die genauen Regeln sollten auf der Webseite des jeweiligen Kumis einsehbar sein.

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Meinung des Tages: Wie bewertet Ihr Tools wie den "Wahl-O-Mat" und nutzt Ihr so etwas vielleicht sogar selbst?

Viele kennen ihn, irgendwo ploppt regelmäßig vor anstehenden Wahlen die orangene Seite auf. Der Wahl-O-Mat wird seit 2002 betrieben und zwar von der Bundeszentrale für politische Bildung. In Deutschland kann die Wahlentscheidungshilfe für anstehende Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen genutzt werden.

So funktioniert der Wahl-O-Mat

Nutzen wir als exemplarisches Beispiel die anstehenden Europawahlen. Der Wahl-O-Mat stellt dem Anwender 38 Fragen quer durch das politische Spektrum. Beantwortet werden können die Fragen mit „stimme zu“, „neutral“ und „stimme nicht zu“. Wer keine Meinung zum Thema hat, kann die These allerdings auch überspringen. Am Ende der 38 Fragen können die für den Nutzer besonders wichtigen Themen außerdem doppelt gewichtet werden. Anhand der Auswahl und der Gewichtung wird dann die eigene Stellungnahme mit denen der antretenden Parteien vergleichen. Ein Balkendiagramm zeigt dem Anwender dann, zu wie viel Prozent seine Auswahl mit welcher Partei übereinstimmt. Für mehr Transparenz ist die Berechnungsvorschrift übrigens auch öffentlich einsehbar.

Kritik am Wahl-O-Mat

Die Parteien können die verschiedenen Thesen, die im Durchlauf des Programms erscheinen, mit Selbstauskünften beantworten. Kritisiert wird entsprechend oft der Wahrheitsgehalt der von den Parteien gegebenen Antworten. Nicht selten kam es bereits vor, dass beispielsweise zu einem Thema „neutral“ angegeben wurde, obwohl die entsprechende Partei eine wesentlich konkretere Stellung zum Thema hatte. Dies könnte nachgelesen werden, wenn der Anwender sich das komplette Statement der Parteien dazu durchliest. Doch es stellt sich die Frage, welcher Nutzer dies bei 38 Fragen tatsächlich macht.

Kritisiert wurde in der Vergangenheit auch von einigen Parteien, dass Abfragen nicht übereinstimmen würden mit den Wahlprogrammen und auch schlichtweg nicht so einfach zu beantworten seien, wie es beim Wahl-O-Mat vorgegeben ist.

Weiter stand die Wahlentscheidungshilfe vor einigen Jahren in der Kritik, da anfangs nur größere Parteien berücksichtigt wurden. Per Eilentscheidung wurde dies allerdings im Jahr 2008 vom Verwaltungsgericht München untersagt.

Auch, dass bis vor einigen Jahren nur acht Parteien verglichen werden konnte, wurde mehrfach als negativ dargestellt. Darunter würden Kleinparteien leiden, da die wenigsten Nutzer mehrere Durchläufe tätigen würden, um alle Parteien zu vergleichen und sich deren Statements durchzulesen. Die Partei Volt klagte im Zuge der Europawahl 2019 gegen die Bundeszentrale für politische Bildung wegen Missachtung der Chancengleichheit. Die Entscheidung des Gerichts fiel positiv für die klagende Partei aus. Noch im Mai wurde daraufhin das Angebot des Wahl-O-Mats zur Europawahl abgeschaltet.

Die Betreiber der Wahlentscheidungshilfe gaben zwar erst an, dass ein Vergleich mit mehr als acht Parteien technisch nicht möglich sei, einen Tag nach der Urteilsverkündung veröffentlichte allerdings „DIE PARTEI“ den „Partei-O-Mat“ , eine Kopie des „Wahl-O-Mat“, bei dem die Beschränkung auf die acht Parteien entfiel.

Die Bundeszentrale für politische Bildung sagte im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung zu, eine Möglichkeit einzubauen, sodass ab den Landtagswahlen im September 2019 alle Parteien miteinander verglichen werden können. Aufgrund dieser Einigung ging der „Wahl-O-Mat“ bereits am 23. Mai, also drei Tage nach der Abschaltung, wieder online.

Dieses Jahr dürfen bei der Europawahl auch Wähler ab dem Alter von 16 Jahren teilnehmen. Viele Jungwähler setzen auf Entscheidungshilfen wie den „Wahl-O-Mat“ oder auch alternative Angebote wie „DeinWal“, „Klimawahlcheck“ oder „Wahlkompass“.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie steht Ihr zu onlinebasierten Wahlentscheidungshilfen?
  • Setzt Ihr Vertrauen in Tools wie den „Wahl-O-Mat“?
  • Habt Ihr diesen bereits genutzt oder habt es vielleicht noch vor?
  • Wie informiert Ihr Euch über die Stellungnahmen der Parteien zu den für Euch relevanten Themen?
  • Welche Gefahren seht Ihr in der Nutzung solcher Anwendungen? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.bpb.de/themen/wahl-o-mat/177432/die-wirkung-des-wahl-o-mat/
https://www.sueddeutsche.de/politik/wahlomat-bundestagswahl-alternativen-1.5404896
https://www.heise.de/news/Wahl-O-Mat-macht-Politiker-nervoes-130421.html
https://www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/cdu-und-wahl-o-mat-du-sollst-nicht-flunkern-a-650321.html

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Ich habe eine andere Meinung dazu und zwar ...

Der Wahl-O-Mat ist recht gut aber der Wahlswiper gefällt mir besser.

https://www.voteswiper.org/de

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Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war.

https://dejure.org/gesetze/BGB/984.html

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TikTok knows the device you are using, your location, IP address, search history, the content of your messages, what you’re viewing and for how long. It also collects device identifiers to track your interactions with advertisers. TikTok “infers” factors such as your age range, gender and interests based on the information it has about you. In the US, TikTok can collect biometric information including face and voiceprints.

https://www.wired.com/story/tiktok-data-privacy/

Ich denke, das TikTok auch in der Lage ist die IMEI zu ermitteln.

Dein Standort lässt sich ziemlich simpel über Deine GPS-Daten ermitteln, denn Du hast bestimmt die Standortermittlung duch die Apps freigeschaltet.

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Der HTTP-Status-Code 403 sagt laut Definition aus, dass die abgefragte URL zwar existiert, die Anfrage des Clients aber nicht genehmigt werden kann. Die Gründe dafür können sehr verschieden sein.

https://www.heise.de/tipps-tricks/HTTP-Fehler-403-Forbidden-das-koennen-Sie-tun-4601222.html

Ich denke, da gibt es das klassische Problem mit den Zugriffsrechten.

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Muss der AG Raucherpausen anbieten?

Nein, muss er nicht, denn es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf "Raucherpausen".

Ganz im Gegenteil. Er kann das Rauchen im Betrieb auch verbieten!

https://www.arbeitsrechte.de/raucherpause/

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Das Wesentliche steht schon da:

"Please install an operating system on your hard disk."

Ursache für diese Meldung ist ein fehlendes Betriebssytem oder zumindest ein defekter Bootsektor. Das letztere lässt sich mit einem Live-System (USB/CD) des BS beheben. Im Internet findest Du dafür diverse Anleitungen.

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Habe ich die Chance auf eine Abfindung?

Einfach so! Nein, denn darauf besteht keinerlei gesetzlicher Anspruch. Heißt: Ohne Anwalt und Kündigungsschutzklage wird da nichts kommen.

Aber lohnen würde es sich (auch ohne Rechtsschutz). Die "Regelabfindung" wird unter Juristen mit 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr angesetzt. Das wären bei Dir also 7 Monatsgehälter. Davon kann man auch einen Anwalt bezahlen.

Du solltest unbedingt die Kündigungsschutzklage einreichen, damit die entweder Kündigungsfrist korrigiert wird oder Du sogar eine deutlich höhere Abfindung erhältst.

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Ist das jetzt schon "In Umlauf bringen von Falschgeld"

Ja, das ist es!

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__146.html

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Der Stick will gar nichts. Dein Windows ist nur zu doof, den Stick zu erkennen und will ihn deshalb formatieren. Lass Die Daten von einem Kumpel der Linux benutzt auf einen anderen Stick kopieren.

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  1. Internetkabel gibt es nicht, Koaxialkabel dagegen schon (klassische TV-Verkabelung).
  2. Ob die Verbindung zum Internet mt einem Zugang über die TV-Dose besser wird, hängt von vielen Faktoren ab wie z.B. Provider, Alter der Hausverkabelung, Qualität der Steckverbinder, Distanz zum nächsten Verteilpunkt, ...
  3. Somit gibt es auf diese Frage weder ein "Ja" noch ein "Nein" als Antwort sondern ein entschiedenes "Vielleicht"
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