https://de.wikipedia.org/wiki/Knutschfleck

https://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%A4matom

Schau mal auf diesen Seiten nach. Da wird erklärt, was es ist. Letztlich keine Gesundheitsgefahr durch Knutschen erkennbar.

Dennoch sollten die Jungs und speziell dieser eine ein bisschen vorsichtiger sein. Schon um die Nerven Deiner Oma zu schonen.

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Die erste Frage ist schon mal, warum die Vermieterin eine Maklerin zur Mietersuche eingeschaltet hat. Sie hat also einen Auftrag dafür erteilt. Dabei werden gewisse Vorgaben abgemacht und letztlich darf die Maklerin am Ende nicht mit 100 Interessenten ankommen, sondern nur mit wenigen, die wirklich in Frage kommen, weil sie ihr Einkommen selbst verdienen, das Einkommen ausreichend ist, die Schufa in Ordnung ist. Das sind schon mal drei Positivkriterien. Da fällst Du als Bürgergeldempfänger/in nicht drunter und deshalb bekommst Du die Wohnung nicht.

Bei reinen Privatvermietern, die selbst inserieren könnte es unter gewissen Umständen eher mal sein, dass man sich auch etwas näher mit jemandem befasst, dessen Einkommen (zum Teil) aus Bürgergeld besteht.

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Ja, stört

MIt "die Frau" meinst Du wohl eine feste Partnerin in der Beziehung, in der man häufig GV hat. Und die Frau ist kein Teenager mehr sondern erwachsen (Ü 18).

In Bezug auf das Beispiel: Ich würde sie schon beim ersten Mal bitten, sich mal auf den Bauch zu legen und zu zu lassen, dass ich den BH-Verschluss öffnen darf. Dann würde ich ihr sanft und für sie sehr wohltuend den Rücken massieren und ihr erklären, dass ich ihre wunderbaren Brüste ganz toll finde und dass ich mir so sehr den vollendeten Genuss wünsche, sie zu spüren und auch betrachten zu können. Wenn es damit nicht gelingt, ihr Vertrauen auch in dieser Hinsicht zu gewinnen... Aber vielleicht braucht es dann immer noch den ein oder anderen Tag, bis sie bereit ist, sich ganz zu zeigen. Handelt es sich um einen tief sitzenden Komplex, könnte es schwierig werden, sie davon zu befreien.

Wenn die Frau ihre Oberweite zu klein findet, bedeutet das im Übrigen noch nicht, dass sie auch wirklich klein ist und selbst wenn da wirklich nur Flachland ist, kann der Anblick sehr reizvoll sein und es gibt genügend Männer, die auch das mögen, zumal es bei weitem nicht allein auf das Aussehen ankommt.

Ist die Oberweite aber sehr groß und ist es womöglich für die Frau unbequem, ohne BH GV und anderes zu machen, dann sollte sie natürlich auch die Freiheit haben, den BH anzulassen.

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translate.google.de

Tippe einfach mal den Inhalt des Briefes ab oder nutz die Scan-Funktion Deines Smartphones und lade den Text in den Translator. Gib dazu dann Deine Wunschsprache ein und Du wirst eine ziemlich gute Übersetzung in der von Dir gewünschten Sprache erhalten, sodass Du den Inhalt dann auch verstehen kannst.

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Anfang des Jahres haben mein Mann und ich Gas bei der stadt angemeldet. 

Also zur Grundversorgung.

Erst 2 monate später haben wir einen Vertrag erhalten 

Einen Laufzeitvertrag oder weiterhin Grundversorgung?

Wie auch immer: Ihr habt Euch auf die Stadt verlassen und das war falsch. Ihr hättet sofort nach Eurer Anmeldung einen günstigeren Anbieter auswählen können und somit von Anfang an selbst die Vorauszahlung stark beeinflussen können.

Jetzt, im Nachhinhein wird es schwierig. Vergleicht mal Euren Zählerstand von jetzt mit dem Anfangsstand und rechnet mal aus, wie viel Euch die Stadt schon für Euren Verbrauch berechnen kann. Dann weißt Du auch, ob die Forderung gerechtfertigt ist oder nicht.

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Es kommt sehr auf die Wohnung an, die man kauft. Also z. B. die Größe und das Haus, in dem die Wohnung ist. Ist das Haus neu oder ist es schon etwas älter usw. Das kann also sehr unterschiedlich sein.

Zur groben Orientierung: Wie als Mieter auch, muss man die Wohnnebenkosten zahlen, die die Hausverwaltung verlangt. Dazu kommen noch Verwaltungskosten, Rücklagen und evtl. andere Posten, die man normalerweise nicht auf Mieter umlegen kann. Gehe mal davon aus, dass zu den Betriebskosten der Wohnung (umlegbar) noch ca. 50 % dazu kommen. Würde man als Mieter bspw. 200 € Betriebskosten pro Monat zahlen, so kostet die Wohnung als selbst genutzte Eigentumswohnung den Eigentümer pro Monat rund 300 €. Jedes Jahr wird genau abgerechnet und möglicherweise bekommt man was zurück oder man muss nachzahlen.

Der Staat, bzw. die Stadt kassiert von Dir noch die Grundsteuer, die auch wieder von der Wohnungsgröße abhängt.

Wasser und Heizung läuft normalerweise über die Hausverwaltung (s. Betriebskosten)

Falls Du Dich umfassend informieren willst, empfehle ich Dir, mal beim Verein Haus & Grund anzufragen, ob sie Dich beraten würden. Dort gibt es wirklich zahlreiche Informationen. Viele Informationen für Eigentümer kannst Du auch auf heise.de oder z. B. auf Immoscout24.de bekommen.

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Beide stehen im Mietvertrag und somit sind beide zu 100 % gegenüber dem Vermieter haftbar. Wenn Deine Cousine Krankengeld, bzw. ab Juli ALG 1 bezieht, dürfte das doch ausreichen, dass sie die Miete samt Nebenkosten bezahlt und ihren eigenen Lebensunterhalt.

Sollte in dieser Zeit vom Freund nichts kommen, weil er vollversorgt ist, wird man die Cousine kaum nötigen in dieser Zeit die Wohnung zu wechseln, falls die jetzige für eine Person zu groß geworden ist.

Wenn ihr Geld nicht ausreicht, muss sie eben versuchen, vom JC ergänzende Leistungen zu bekommen. Also ggf. Aufstockung des ALG1 + Wohnkosten. Sie kann keinesfalls erwarten, dass das JC für die Hälfte der Miete aufkommt. Schließlich hat ihr Freund doch jetzt eine voll bezahlte Unterkunft und sitzt nicht auf der Straße.

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Ich kenne zwei Frauen, die Zwillinge sind und auch nach sehr langer Zeit fällt es mir schwer, sie auseinander zu halten. Das liegt auch daran, dass sie immer ziemlich die gleiche Frisur haben. Aber man könnte meinen, dass sie sich zumindest in der Figur auf Dauer deutlich unterscheiden könnten. Beide haben schon Kinder, beide leben in unterschiedlichen Familien und ernähren sich also zumindest teilweise unterschiedlich. Ich gehe auch davon aus, dass sie sich unterschiedlich in der Freizeit betätigen. Dennoch haben sie rein äußerlich praktisch immer die gleiche Figur. Ihre Vaginas kenne ich natürlich nicht, aber ich gehe mal davon aus, da alles bei denen immer so gleich ist, werden sie auch hier keinen erkennbaren Unterschied aufweisen.

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Dass Fenster von innen nass werden, liegt normalerweise nicht daran, dass die Fenster undicht sind, sondern daran, dass die Scheibe die kälteste Oberfläche im Raum ist, an der dann so viel Feuchtigkeit kondensiert, wie physikalisch möglich ist und je mehr von der Nässe nach unten tropft, umso mehr kann wieder dort kondensieren.

Nässe an Fenstern ist logischerweise nicht mehr in der Raumluft. Diese wiederum kann mehr Feuchtigkeit aufnehmen, je wärmer sie ist.

Sind die Fenster undicht, kühlen die angrenzenden Wandoberflächen aus und wenn trotz der vielen Nässe an den Scheiben immer noch zu viel Feuchtigkeit in der Luft ist, setzt diese sich eben an diesen Stellen ab und es kann anfangen zu schimmeln. Auch das Holz der Fensterrahmen kann natürlich schimmeln, wenn es dauerhaft zu nass ist.

Für Euch bedeutet das, jedes Mal, wenn die Fensteroberflächen nass sind, diese abwischen, also die Nässe aufnehmen und die Tücher dann nicht im Raum oder in der Wohnung trocknen, sonst kehr die Feuchtigkeit in die Raumluft zurück.

Wenn der Vermieter nichts zur Abdichtung unternimmt, könntet Ihr Euch vielleicht mal nach geeigneten Maßnahmen umsehen. Z. B. vorhandene Dichtungen austauschen oder zusätzliches Dichtmaterial einbauen. Baumärkte sind in der Regel gut sortiert und die passenden Dichtungen findet man auch in spezialisierten Online-Shops. Ihr könntet dabei bei den Fenstern anfangen, die am problematischsten sind.

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Es sind allenfalls (sehr) manche und dann solche, die auch nie eine Immobilie erwerben können. Allenfalls sollte man eine gewisse Summe für Eigenkapital und Erwerbskosten ansparen und dann die Immobilie suchen, die zum angesparten Kapital passt.

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Es gibt einzelne Fälle, in denen eine Beziehung zwischen drei Personen so gut funktioniert, wie eine gute Zweier-Beziehung, nur dass zu diesem Liebesverhältnis drei Personen gehören, die einander/untereinander alle wirklich lieben und vielleicht sogar dauerhaft zusammen leben und eine Familie gründen. Mehr dazu findet man hier:

Dreiecksbeziehung: Liebesglück oder gefährlich für die Beziehung? (muenchen-heilpraktiker-psychotherapie.de)

Es mag Ausnahmen geben, wo so eine Beziehung tatsächlich über lange Zeit gut funktioniert, aber ob so etwas wirklich auf Dauer gut geht?

Selbst, wenn man nur daran denkt, eine dritte Person für Sex dazu zu holen, um mehr zu erleben oder auch zu lernen, wird es schon schwierig und endet womöglich im Chaos.

Wenn man der Empfehlung folgt, die ein wohlmeinender Forist hier aufgezeigt hat, nämlich dass man sich genaue Regeln geben muss, so wird man vermutlich doch feststellen, dass man es nicht schafft, alles von vornherein zu regeln oder sich wirklich total an alle Regeln zu halten.

Mit wem würde man die eigene Beziehung erweitern? Jemand aus dem Bekanntenkreis dazu zu nehmen, dürfte mindestens genauso schwierig sein, wie eine fremde Person, z. B. über das Internet, zu finden und dazu zu holen. Würde man diese Person in irgend einer Form casten?

Egal, ob aus dem Bekanntenkreis oder nicht, die dritte Person müsste genauso mit den Regeln vertraut gemacht werden und es muss auf Einhaltung bestanden werden und das macht die Spontaneität vermutlich schon zunichte und damit auch das Erlebnis, das man sich erhofft.

Am ehesten könnte ich mir noch einen Dreier außerhalb einer Beziehung vorstellen, also z. B. erweiterte F+ bestehend aus drei Freunden, die sonst in keiner Liebesbeziehung zueinander stehen. Da kann dann nicht so viel kaputt gehen.

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Heute habe ich in Spanien den Stromanbieter gewechselt. Das dauerte ganze zwei Minuten und ging komplett online, 
Und in Deutschland? Anbieterwechsel ist ein riesen Papierkrieg, dauert mehrere Wochen bis Monate 

Da kann ich Dir nur widersprechen. Anbieterwechsel funktioniert auch in Deutschland komplett online und wenn man geübt ist und sich nicht so sehr um Details kümmert, ist auch das in zwei Minuten vollständig und ohne Papierkrieg erledigt.

Dass die Umstellung dann unter Umständen noch mehrere Wochen oder Monate dauert, liegt aber in der Regel an den Verträgen, die man selbst geschlossen hat. Wechselt man vom Grundversorger zu einem anderen Anbieter, geht das aber auch sehr problemlos und sehr viel schneller.

 Stündlich genau zum aktuellen Strompreis am Markt, jeden Monat zahlt man nur den tatsächlichen Verbrauch.

Da würde mich mal interessieren, wie stark die Schwankungen sind und man mit einem Festbetrag über z. B. 1 Jahr nicht doch besser dran ist. Hast Du die Möglichkeit, Dein Verhalten auf die Schwankungen einzustellen?

Abrechnung erfolgt durch jährliche manuelle(!) Ablesung des antiken Zählers.

Auch in Deutschland werden immer mehr dieser Smartmeter eingebaut. Der Umstieg dauert nun mal etwas. Dennoch, auch wenn mal ein SmartMeter eingebaut ist, wird man wenigstens 1x jährlich aufgefordert, den Zählerstand selbst abzulesen und zu melden, was ich auch für vernünftig halte. Dabei kommen dann ggf. Fehler im System zu Tage und können ausgeräumt werden. Ob dann nach diesen Ständen auch abgerechnet wird, hängt am Ende wohl von den Verträgen ab.

Woran liegt das, dass gerade ein Land wie Deutschland, das sich selbst als modern ansieht, bei so simplen Dingen dermaßen abgehängt ist?

In vielen Angelegenheiten wird in Deutschland vielleicht etwas mehr nachgedacht, wie z. B. beim Datenschutz. Da macht es durchaus Sinn, wenn die Einführung einer Neuerung ein wenig länger dauert, wenn dadurch solche Probleme vermieden werden können, wobei ich mir da gar nicht so sicher bin, wenn es um die SmartMeter geht.

Ansonsten denke ich, dass das Land weit größere Probleme hat, als die Stromverbrauchsmessung mit digitalen Geräten.

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Ist aber schon sehr gefährlich!

Und was glaubst Du sollte man tun, wenn eine Wohnung im Erdgeschoß liegt? Fensterhöhe vielleicht auch nur 1 Meter über dem Erdboden?

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Da musst Du jetzt nicht nervös werden. Die Schwangerschaft ist noch ganz am Anfang.

Wenn das Kind zur Welt kommt und tatsächlich mehrere Männer in Frage kommen, wir die Mutter erst einmal schauen, wem dieser Männer das Kind noch am ehesten gleich sieht. Da könnte es schon sein, dass Du ausgeschlossen wirst.

Wenn sie auf Dich zu kommt und behauptet, dass Du der Vater bist, dann ist Zeit für einen Vaterschaftstest. Wenn sich heraus stellt, dass Du der Vater bist, dann zahl bitte auch regelmäßig Deine Alimente.

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Weder noch. Für die Ummeldung brauchst Du die sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung.

Diese muss der Vermieter ausstellen oder zumindest unterschreiben. Das Formular bekommst Du normalerweise vom zuständigen Einwohnermeldeamt oder online von der website Deiner Stadt oder Du lädst ein "freies" vom Internet runter und füllst es aus. (Eigentlich Aufgabe des Vermieters.)

In dem Formular wird bestätigt, wer in welche Wohnung einzieht und auch wann.

Achtung: Anmeldung beim Einwohnermeldeamt innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug. Falls Dein Einzug schon ein paar Tage länger zurückliegt, lass Dir vom Vermieter ein Datum bestätigen, das noch innerhalb der 14 Tage liegt.

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Die Mitbewohnerin ist als Mieterin im Mietvertrag? Wie wollt Ihr sie dann raus schmeißen? Da muss Euer Vermieter auch "mitspielen" und die Mitbewohnerin selbst muss natürlich einverstanden sein. Vorausgesetzt das trifft alles zu, wird sie zum vereinbarten Zeitpunkt ausziehen müssen. Über den Mietrückstand macht Ihr eine Aufstellung, die sie als Schuldanerkenntnis unterschreiben soll.

Unterschreibt sie nicht, veranlasst Ihr einen gerichtlichen Mahnbescheid, der ihr an die neue Adresse zugestellt wird. Am Ende habt Ihr einen Schuldtitel, der 30 Jahre lang gültig ist und mit dem Ihr ggf. einen Gerichtsvollzieher beauftragen könnt. Dieser hat dann Möglichkeiten, ihr Hab und Gut zu pfänden, den Lohn zu pfänden oder aber auf ihr Konto zu zu greifen, sofern etwas über der Pfändungsfreigrenze drauf ist.

Wer hat denn bei Eurem Einzug die Kaution bezahlt? Jeder seinen Anteil? Also auch die Mitmieterin ihren Anteil? Den bekommt sie dann natürlich auch nicht ausbezahlt. Vereinbart mit dem Vermieter, dass er ihr nichts zurück bezahlt, so lange das mit den Rückständen nicht geklärt ist.

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§556 Abs. 3 BGB verbietet die Insekten-Förderung...

Die Pflege eines Gemeinschaftsgartens, wozu auch gewisse Anschaffungen gehören, wie z. B. Rasensamen, Nachpflanzungen für Beete etc. und in gewissem Umfang vielleicht auch Nistkästen oder Insektenhotels, sind prinzipiell umlagefähig. Solche Nistkästen und Insektenhotels kann man oft schon für wenige Euros anschaffen und normalerweise hat kein Mieter etwas dagegen, wenn wenige davon zur Belebung des Gartens mit beitragen (Vögel!) oder den nützlichen Insekten (u. a. für Vögel) eine Heimat bieten.

In Übermaß und besonders teuer aber sind diese Einrichtungen natürlich nicht umlagefähig, wobei es dann noch darauf ankommt, wie groß denn die Gartenanlage ist und wie viele solcher Insektenhütten dort auf Kosten der Mieter platziert werden sollen.

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Na ja, es ist in Deutschland schon üblich, dass man das bezahlt, was man verbraucht hat. Ist, bzw. war das in Deinem Heimatland anders?

Auf der Rechnung steht sicher auch drauf, bis wann und auf welches Konto zu überweisen ist.

Aber schau die Rechnung nochmal genau an. Bestimmt hast Du doch jeden Monat schon einen bestimmten Betrag im voraus bezahlt. Diese Vorauszahlungen wurden bestimmt vom Gesamtbetrag abgezogen, sodass nur noch eine Differenz nachzuzahlen ist.

Wie hast Du bisher bezahlt? Wurde von Deinem Konto per Lastschrift eingezogen? Dann wird man auch die Nachzahlung automatisch einziehen und Du muss nichts überweisen, sondern nur dafür sorgen, dass auf Deinem Konto genügend Guthaben ist.

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