Wenn man einem Menschen, der auf ausdrücklichen eigenen Wunsch sterben möchte, dabei assistiert, kann es schon aus Prinzip kein Mord sein, weil keinerlei Mordmerkmale erfüllt sind. Da kommt höchstens Tötung auf Verlangen in Frage.
Man kann einem Tier ein artgerechtes Leben bieten und es dann schnell und weitestgehend schmerzlos töten, man muss das Tier dafür nicht quälen.
Natürlich passiert in der Fleischindustrie sehr viel Tierquälerei, das ist auf keinen Fall abzustreiten, dem kann man aber entgegenwirken, indem man genau auf die Herkunft des Fleisches achtet und bereit ist, für Tierwohl zu bezahlen.
Da ich gegenwärtig nichts brauche, würde ich mir das Geld aufheben, bis irgendwann ein Wunsch auftaucht, den ich mir damit erfüllen kann.
Nein. Es handelt sich dabei um eine Zwangsgebühr.
Nein, damit habe ich überhaupt kein Problem. Ich finde es völlig normal und in Ordnung, wenn man in einer Beziehung zwischendurch auch mal Spaß mit sich selbst hat und dazu entsprechende "Hilfsmittel" benutzt.
Voraussetzung ist logischerweise, dass das gemeinsame Sexleben nicht darunter leidet. Wenn er sich jeden Tag auf einen Porno einen rubbelt und dann keinen Bock mehr auf mich hat, wäre das natürlich auf Dauer ein Problem.
Für einen Singlehaushalt mit eher geringem Warmwasserverbrauch ist ein Durchlauferhitzer - egal ob mit Gas oder mit Strom - meist die günstigere Variante.
Vorteil: Es wird nur dann Energie verbraucht, wenn gerade warmes Wasser fließt, außerdem steht Warmwasser unbegrenzt zur Verfügung.
Ein Boiler lohnt sich eher bei größeren Haushalten mit hohem täglichen Warmwasserbedarf, oder in Häusern die mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet sind und damit das Wasser tagsüber kostenlos aufwärmen können.
Die Kosten pro Liter Warmwasser sind bei einem Boiler zwar geringer als bei einem Durchlauferhitzer, dafür verbraucht der Boiler zum Warmhalten des Wassers permanent Energie, auch wenn kein Warmwasser entnommen wird. Gleichzeitig ist die Menge des verfügbaren Warmwassers begrenzt. Wählt man den Boiler zu klein, hat man ständig das Problem, dass das Warmwasser zu früh alle ist und man ewig warten muss, bis es wieder warmes Wasser gibt.
In deinem Fall würde ich, sofern du nicht jeden Tag eine Stunde unter der Dusche stehst, eher einen Durchlauferhitzer empfehlen.
Keine Sorge, du brauchst keine Kontrolle zu haben. Deine Aufgabe ist es einfach nur, bewusstlos dazuliegen. Den Rest machen die Ärzte.
Was wird da relativiert? Die "gefährlichen Straftäter" gingen mit unverpixelten Fotos im Großformat, Namen, Arbeitgeber und halber Lebensgeschichte durch die Medien, während von Serienvergewaltigern, brutalen Schlägern und Messerstechern nicht einmal die Staatsangehörigkeit veröffentlicht wird, geschweige denn ihr Name oder ein Foto auf dem sie erkennbar sind.
Keiner von beiden. Ich bevorzuge etwas "normales, durchschnittliches" zwischen den beiden Extremen.
Gemeint sind hier mitunter solche Fälle:
https://www.heute.at/s/manche-kinder-verstehen-kein-einziges-wort-deutsch-120038507
In Österreich geboren, möglicherweise österreichische Staatsbürger, sprechen aber kein Wort deutsch. Ob man sowas nun Ausländer oder "Person mit Migrationshintergrund" nennt, ist jedem selbst überlassen, aber von Österreichern/Deutschen zu sprechen wäre hier wohl unangebracht.
Umgekehrter Fall: Eine Arbeitskollegin von mir. Lebt seit ihrem 4. Lebensjahr in Österreich, spricht besser deutsch als so mancher Einheimische, benimmt sich wie ein Österreicher, noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen, aber "südländisches" Aussehen und ausländische Staatsbürgerin. Für mich ist sie trotzdem eine hundertprozentige Österreicherin.
Ob ich persönlich einen Menschen als Ausländer oder Einheimischen betrachte, hängt für mich weder davon ab, wo diese Person geboren ist, noch welchen Reisepass sie hat, sondern welchen Eindruck sie nach außen macht - und da spreche ich explizit nicht vom optischen Eindruck (Hautfarbe o.ä.), denn daran kann ein Mensch nichts ändern. An seinem Verhalten und seinen Sprachkenntnissen hingegen schon.
Warum bist du dir so sicher, dass dein Hund den anderen Hund nicht doch attackiert oder zumindest bedroht hat? Habt ihr den Vorfall unmittelbar beobachtet? Hat das der andere Hundebesitzer so erzählt?
Als ehemaliger Chihuahuabesitzer kann ich aus Erfahrung sagen, die kleinen Fellknäuel sind sehr selbstbewusst, um nicht zu sagen größenwahnsinnig, und haben keine Skrupel, auf Hunde loszugehen, die 10x so schwer sind wie sie selbst (was dann für den Chihuahua erwartungsgemäß übel enden kann, wenn man nicht schnell genug eingreift).
Grundsätzlich mal ist die ganze Geschichte ein klassischer Fall von Defensivnotstand nach §228 BGB wie aus dem Lehrbuch.
"Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht."
Es muss also nicht erst ein tatsächlicher Schaden eintreten, es reicht bereits, wenn die ernsthafte Gefahr besteht, dass ein Schaden eintreten kann. Das wird bei einem freilaufenden Hund, der offensichtlich nicht unter der Kontrolle seines Besitzers ist und in unbekannter Absicht auf einen anderen Hund samt Besitzer zuläuft, wohl im Allgemeinen zu bejahen sein. Der Besitzer des anderen Hundes muss mit der Abwehr nicht erst zuwarten, bis dein Hund tatsächlich zubeißt. Die Abwehr an sich war also auf jeden Fall einmal zulässig.
Die einzige Frage, die zu klären wäre, ist, ob der verursachte Schaden außer Verhältnis zu der Gefahr steht, wobei hier gemäß der Rechtsprechung im Regelfall von einem sehr erheblichen Missverhältnis zwischen der drohenden Gefahr und dem durch die Abwehr verursachten Schaden ausgegangen wird. Ich befürchte, dass in diesem Fall kein solch erhebliches Missverhältnis vorliegt, da ein Chihuahua in ungünstigen Fällen durchaus in der Lage wäre, den anderen Hund erheblich zu verletzen, auch wenn dieser deutlich größer ist. Bei der Abwägung "kleiner Hund beißt großen Hund" vs. "Mensch tritt kleinen Hund mit dem Fuß" gehe ich also eher nicht von einem erheblichen Missverhältnis aus.
Dass der andere Hundebesitzer mehrfach auf euren Hund eingetreten hat, könnte dieser durchaus glaubwürdig damit argumentieren, dass der Hund nach dem ersten Tritt nicht von ihnen abgelassen hat und somit weitere Tritte erforderlich waren, bis er dann schließlich davonlief oder davonflog. Wäre er nach dem ersten Tritt davongelaufen, wäre die Person eurem Hund vermutlich nicht nachgelaufen, um ihm noch weitere (unnötige) Tritte zu versetzen.
Also meiner Laieneinschätzung nach habt ihr eher schlechte Karten. Letztlich ist es aber Aufgabe eines Richters, über die Angelegenheit zu entscheiden.
Ergänzung noch zu
Der Weg zu den Garten ist mit einem Schild versehen wo drauf steht „Anlieger Frei“.
Das hat für diesen Fall keinerlei Relevanz, da sich das Verkehrszeichen nur auf Lenker von Fahrzeugen bezieht und nicht auf Fußgänger.
Die Aussage muss nicht unwahr sein, allerdings liegt es wenn dann nicht an der "magischen" Wirkung des homöopathischen Mittels, sondern ist entweder Zufall oder dem Placeboeffekt zu verdanken.
Der Placeboeffekt kann enorm viel bewirken.
Da es sich nicht um einen medizinisch notwendigen Eingriff zur Behandlung einer Erkrankung handelt, bin ich durchaus der Meinung, dass die Kosten grundsätzlich selber zu tragen wären. Es gilt hier m.E. das gleiche, wie für kosmetische Eingriffe.
Ja, es ist erlaubt, sofern das dabei austretende Ejakulat in geeigneter Weise aufgefangen und ordnungsgemäß entsorgt wird.
Erstens: Mit etwas mehr Sorgfalt bei der Rechtschreibung, Grammatik und dem Einfügen von Absätzen könnte man deine Frage eventuell lesen, ohne danach an Kopfschmerzen zu leiden.
Zweitens: Ein Nazi ist ein Nationalsozialist, also ein Mensch, der den Nationalsozialismus verherrlicht bzw. wieder herbeiwünscht. Ich wage zu behaupten, dass das auf die Mehrzahl der AfD-Wähler nicht zutrifft, genau wie die Mehrzahl der Grün-Wähler keine Kommunisten sind oder sich der autonomen Antifa zugehörig fühlen.
Kritik an einer ausufernden Zuwanderung und deren Folgen zu üben und Gegenmaßnahmen zu fordern bedeutet nicht, dass man Sympathien gegenüber dem Nationalsozialismus hegt.
Es gibt kein Mindestalter dafür, jeder darf sich Gleitgel kaufen.
Einen Führerschein sollte man schon haben. Auto hängt davon ab wo/wie man lebt, mitten in einer Großstadt braucht man eigentlich kein Auto, in einem Kaff weit fernab jeglicher Zivilisation wäre es durchaus von Vorteil.
Nein, nach meinem Kenntnisstand nicht. Die Nachrichten bleiben zwar auf dem Gerät des Absenders gespeichert, werden aber nicht nachträglich zugestellt.
Meistens 2x, dazwischen gelegentlich eventuell einen kleinen Snack (Obst o.ä.).
Wenn sowohl deine Eltern als auch deine Großeltern damit einverstanden sind, dann spricht überhaupt nichts dagegen.