er hat schluss gemacht und das einzige was du tun kannst ist zu akzeptieren, dass es vorbei ist. das was du führst ist keine wirkliche beziehung bei 2 tagen im monat die ihr euch seht. lass ihn ziehen und such dir eine beziehung in der nähe
so etwas gibt es nicht
das geht dich doch garnichts an. kümmer dich darum das er den schuldigen unterhalt zahlt und gut ist. wenn du probleme hast dich zu lösen von ihm, such dir einen therapeuten.
wenn der vater einverstanden ist, dass kind bei dir bleibt ist das kein problem. hat er ein problem damit u. legt dar das er das kind zu hause betreut und du das kind in seiner abwesenheit nur während der arbeit nimmst, dann wird es nix mit dem abr. wenn der vater es möchte, hat er einfach die besseren chancen: gewohntes umfeld, soziales umfeld. seine arbeit ist von vorteil, da er genügend einkommen hat um das kind zu versorgen. er legt ein vernünftiges betreuungskonzept vor - tagesmutter oder kita und hat das abr für sich.
die frage ist also ehr, was der vater möchte und woraufhin er zu arbeitet
kannst du gerne machen, bringt dir nur garnichts. für den versuch deine eltern zu erpressen sollten sie massiv konsequenzen ziehen. handy weg, internet aus, rechner weg ist da nur ein minimaler auszug.
probiere es, du machst dich damit absolut selbst zum pfosten und zur lachnummer
das sorgerecht hat sie dann immer noch. wenn sie einverstanden ist, steht einem umzug zu vati nichts im weg. ist sie nicht einverstanden, fällt es aus
für das kind ist der kontakt zur mutter sehr wichtig. von daher kannst du hinziehen wo du willst, so lange du jedes zweite we, ferien und hälftige feiertage das umgangsrecht ermöglichst und das kind zur mutter bringst. wenn du dem nicht fähig bist, bleibt das kind eben bei der mutter und du darfst es besuchen gehen
du fragst ein kleines kind nach seiner meinung, die es weder überblicken kann noch eine hat? das kind sagt was du hören willst, mehr nicht.
der vater hat recht auf umgang und dazu gehören übernachtungen. deine pflicht ist den umgang zu fördern und umzusetzen. das heißt du packst die tasche des kindes, es fährt zu papa und kommt sonntag wieder. gibts schwierigkeiten, hat der vater recht, dann muss das kind da durch.
eine umgangsvereinbarung könnte so ausseheen:
- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
- jedes zweite we von fr-so
- hälftige ferien und feiertage
- 3 wochen urlaub
weiterhin hast du kein recht auf unterhalt für das kind zu verzichten, da es diesem zu steht. da läuft so einiges falsch bei dir
bis zum ende des umgangs bleiben die kinder einfach beim vater
er hat das recht auf umgang. mach eine umgangsvereinbarung:
- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
- jedes zweite we von fr-so
- hälftige ferien und feiertage
- 3 wochen urlaub
er kann das kind aus der kita abholen und bringt es dann nach seinen umgängen entweder nächsten tag wieder in die kita oder abends zu dir nach hause. mehr gründe für kontakt gibts nicht.
weiterhin hat er das anrecht auf gemeinsames sorgerecht. das kannst du kostengünstig für dich beim jugendamt erklären oder er holt es sich wenn er will gerichtlich ein. dann kann er sich seine infos bei kita und kinderarzt selbst einholen.
nein kann er nicht
du nennst nicht einen grund, warum ihr das sorgerecht entzogen werden sollte. weder schlägt sie das kind ständig krankenhausreif, noch missbraucht sie das kind.
wenn sie umgang hat, ist sie ja erreichbar. für dich muss sie nicht erreichbar sein. sie muss dir auch nicht zustimmen oder unterschriften geben, sondern kann ihr veto einlegen. entweder lebst du damit oder wirst eben klagen müssen.
die geburtsurkunde ist kein nachweis über alleiniges sorgerecht. sie müsste einen nachweis beim jugendamt einholen und das als nachweis mit beilegen.
wende dich an die mutter der kinder und trage das vor was kv hier vor hat. dann kommen die kinder eben nicht in den ferien. es sind nun mal seine kinder und er muss das klären. weder sind es ihre, noch sind es ihre stiefkinder
da kv bereits gesagt hat, dass kind bei ihm bleibt, kannst du garnichts tun. du darfst mit deinem 11 jährigen gehen und ausziehen, nur das gemeinsame kind darfst du nicht mitnehmen.
garnicht.
das kind hat einen vater und dieser kann dann einfach das sorgerecht holen, so er dies noch nicht schon längst hat und behält das kind dann bei sich.
was er dir angeblich angetan hat, spielt für niemanden eine rolle
zeigt das dir keine erziehung gegeben wurde. das ist nur dummes kleinkindgebrabbel.
nein das kannst du ohne die zustimmung des vaters nicht ändern. wenn du die zustimmung des kv nicht hast, wird auch der name nicht geändert.
es steht dir frei zu gehen und auszuziehen, nur das kind darfst du nicht mitnehmen. selbstverständlich kann da keiner was dran ändern. das wird auch dein anwalt nicht. wenn der vater die wohnung und das soziale umfeld erhält, wird das kind bei ihm verbleiben wenn er das will.
umgangsausschluss. zu dem wird es auch kommen