Weil die Bundespolizei kein Hausrecht hat. Dieses obliegt alleine den Mitarbeitern der DB Sicherheit. Beispiel 1: Ein 17 Jähriger raucht im Bahnhof einen Joint. Die Bundespolizei sieht das und spricht ihn an. Personalien werden aufgenommen und eine Durchsuchung findet statt. Danach werden unerlaubte Dinge beschlagnahmt und der 17 Jährige den Eltern zugeführt. ER DARF ABER WEITER DEN BAHNHOF BETRETEN.
Beispiel 2: Selbe Situation. Mitarbeiter der DB Sicherheit sehen es, und sprechen ihn an. Sie rufen zwecks Durchsuchung und Anzeige die Bundespolizei hinzu. Das Verfahren ab dem Zeitpunkt ist das selbe wie bei Beispiel 1. ABER: Die DB Sicherheit erteilt ihm Hausverbot, also darf er den Bahnhof nicht mehr betreten. Wenn doch= Hausfriedensbruch.
Mit anderen Worten, die DB Sicherheit achtet auf die Einhaltung der Hausordnung und achtet auf Verstöße. Dann gibt's Konsequenzen.
So versteht man die Aufgabe der DB Sicherheit vielleicht besser.