Begrüße das Verbot nicht

Die erste Strophe des Lieds der Deutschen ist nicht verboten. Sie wird nur nicht in der Nationalhymne verwendet.

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Ein "weltweiter Skandal" scheint mir etwas übertrieben. Man kann nicht alles verbieten was einem nicht passt.

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Kreuzfahrtschiffe dienen ja nicht dazu um in den Urlaub zu fahren. Sie sind der Urlaub. Wenn jemand z.B. eine Mittelmeerrundfahrt mit dem Auto machen wollte würde er deutlich mehr Zeit und Geld bei vergleichbarem Komfort aufwenden müssen. Obwohl man den Reisekomfort eines KF-Schiffes wahrscheinlich nie erreichen wird. Was ich sagen will: man kann es eigentlich nicht vergleichen.

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Normalerweise gilt ein rechtskräftiges Urteil auch im Nachhinein. Aber ich glaube, im Moment arbeitet man an einer Aktualisierung des entsprechenden Gesetzes, weil sich die Möglichkeiten der Beweisführung in den vergangenen Jahren, durch den wissenschaftlich-technischen Fortschritt, stark geändert haben.

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