Kann es sein das es vergessen wird ein Aufbauseminar + Probezeit Verlängerung anzuordnen?

Hallo am 01.09.2023 wurde ich in der Probezeit mit 27 km/h zu viel Geblitzt. (Außerorts 80 war erlaubt).

Ich habe daraufhin Post bekommen, ich dachte ich probiere mein Glück und gehe zum Anwalt. Der hat versagt vor Gericht und er hat mir mitgeteilt das dass Urteil gefällt wurde, das ich schuldig bin. Und ich auf ein weiteren Brief warten soll bevor ich etwas Zahle. Das ist ja schön und gut. Jedoch steht auf dem ersten Brief nur das ich ein Punkt bekomme und 178€ Zahlen soll.

Ich habe noch kein Brief wegen eines Aufbauseminar bekommen, und auch kein Brief wegen Verlängerung der Probezeit. Das sind jetzt fast 9 Monate her, aber das Verfahren war letzten Monat. Bekommt die Fahrerlaubnis Behörde erst jetzt nach des Verfahren die Info über meinen Punkt oder hätte sie das schon vorher bekommen sollen. Ich bin ja auch Halter meines Fahrzeuges. Kann es sein das es vielleicht nur bei einer Geldstrafe bleibt? Oder gibt es auch fälle wo manche mit glück davon kommen?

Vielleicht ist das in Bremen ja nicht so streng?

Brief ist im Anhang:

Hier das schreiben vom Anwalt :

Sehr geehrter Herr xxx,

 

das zuständige Amtsgericht hat in der Hauptverhandlung den im Bußgeldbescheid erhobenen Tatvorwurf nach einer umfassenden Beweisaufnahme durch Urteil bestätigt.

Bitte leisten Sie keine Zahlungen bis Sie eine Zahlungsaufforderung seitens der Gerichtskasse bekommen. Wir bitten Sie, den ausgewiesenen Betrag zu bezahlen.

Sie können versuchen, sich die Verfahrenskosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung erstatten zu lassen, diese Kosten werden in der Regel übernommen.

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das Verfahren war letzten Monat.

Somit wurde erst letzten Monat festgestellt, dass du die Tat auch wirklich begangen hast. Es hätte ja sein können, dass du die ganze Zeit völlig zu Unrecht verdächtigt wurdest.

Die Fahrerlaubnisbehörde kann nicht auf Verdacht hin ein Aufbauseminar anordnen. Es bedarf einer rechtskräftigen Entscheidung.

§2a StVG:

(2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Absatz 3 Nummer 1 oder 3 Buchstabe a oder c in das Fahreignungsregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen oder die Fahrerlaubnis nach § 6e Absatz 2 widerrufen worden ist, die Fahrerlaubnisbehörde
1. seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat
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Es muss doch ein Werkzeug geben das perfekt dort drauf passt, un es zu öffnen!

Selbst wenn es ein Werkzeug gäbe, das auf den Kickstarter-Mitnehmer passt, könntest du die Mutter damit nur festziehen, aber nicht lösen, da die Zähne des Mitnehmers in eine Richtung abgeschrägt sind.

Man verwendet für sowas das passende Blockierwerkzeug, Beispiel: https://cdn03.plentymarkets.com/dxow3hzgctx3/item/images/356/middle/Blockierwerkzeug---KAYSO--Performance---4T--GY6--13_1.jpg

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Ein Topfuel-Dragster arbeitet mit Ladedrücken um die 5 bar. Das reicht für >8000 PS.

Selbstverständlich fährt der 18-jährige in seinem Opel Corsa mit 12V-Elektro-"Turbolader" einen höheren Ladedruck. Daran kann es garkeinen Zweifel geben.

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Ich habe der Polizei auch gesagt, dass ich nicht wusste, dass dieser nicht versichert ist und mir auch nicht gehört.

Bei einem geliehenen Fahrzeug ist diese Aussage nicht unbedingt unglaubwürdig. Du bist somit nicht vorsätzlich ohne bestehenden Versicherungsvertrag gefahren, sondern nur fahrlässig. Damit halbiert sich das Strafmaß.

§30 PflVG:

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
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Ich habe gelesen man solle von sein schweigen gebrauch machen

Ja, verschweige einfach den einzigen Sachverhalt, der dich in irgendeiner Weise entlastet, was soll da schon schiefgehen.

Für die Zukunft gilt: Kommunikation mit Ämtern nur per (Online-)Fax. Der Sendebericht enthält den Inhalt sowie eine Empfangsbestätigung der Gegenstelle.

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Technisch ist das sicher möglich, die Frage ist nur, was du dir davon erhoffst, denn unabhängig von der Geschwindigkeit benötigst du nach wie vor Klasse B für das Fahrzeug.

Mit der Mofaprüfbescheinigung darfst du zwei- und dreirädrige Fahrzeuge bis 25 km/h fahren, mit Klasse AM darfst du Benziner bis 50ccm und Diesel bis 500ccm fahren, maximal 425kg und nicht mehr als zwei Sitzplätze.

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Da diese Person wütend über diesen Motorradfahrer ist, verreißt sie während des Überholvorgangs das Lenkrad einmal kurz.

Damit ist die Person charakterlich nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet und muss, wenn sie nach Ablauf der Sperrfrist eine Neuerteilung ihrer entzogenen Fahrerlaubnis beantragt, einer MPU zugeführt werden.

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Das sind die Unterlagen, die zu deinem Antrag eingereicht werden müssen, unabhängig von dessen Aussicht auf Erfolg.

Das weitere Vorgehen der Behörde ist davon abhängig, ob und welche Maßnahmen zur Klärung von Eignungszweifeln erforderlich sind.

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Du warst damit einverstanden, dass der Fotograf die Verwendungsrechte erhält.

Das war die vereinbarte Gegenleistung für seine Arbeit.

Du verweigerst nun diese vereinbarte Gegenleistung. Er hat hingegen seinen Teil erfüllt und die Aufnahmen angefertigt. Folglich entsteht ihm ein Schaden, für den du haften wirst.

Als die Aufnahmen angefertigt wurden und du bereitwillig daran mitgewirkt hast, war dir bereits bekannt, dass sie in den pornografischen Bereich gehen. Oder wurdest du etwa unter Drogen gesetzt, so dass du nicht mehr wusstest, was du tust?

Wenn du von Anfang an die Absicht hattest, dir die Aufnahmen ohne Gegenleistung zu erschleichen, hast du dich zusätzlich auch noch strafbar gemacht.

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das macht ja alles der TÜV?

Der TÜV stellt weder das Prüfungsfahrzeug, noch den Fahrlehrer, welcher während der Prüfung anwesend sein muss.

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Das ist das Magnetventil für die Leerlaufregelung eines elektronisch gesteuerten Dellorto-Vergasers.

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Der Sohn als Fahrer hat sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar gemacht, §21 StVG.

Im Jugendstrafrecht ist bei Ersttätern eine Einstellung des Verfahrens ohne Gerichtsverhandlung möglich, sofern sich der Täter einsichtig und geständig zeigt. Als Auflagen werden i.d.R. Sozialstunden verhängt.

Bei einem eingestellten Verfahren gehen die Verfahrenskosten zu Lasten der Staatskasse. Zu den Verfahrenskosten zählen unter anderem Abschlepp- und Gutachterkosten.

Streitet der Sohn die Tat oder einzelne Tatumstände ab, muss der Sachverhalt vor Gericht geklärt werden. In dem Fall ist es nicht unwahrscheinlich, dass ihm die entstandenen Kosten auferlegt werden.

Weiterhin ist zu klären, wer Fahrzeughalter ist.

Laut Bundesverwaltungsgericht ist Fahrzeughalter derjenige, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug ausübt und es auf eigene Rechnung in Gebrauch hat, auch mehrere Personen können gleichzeitig Halter sein.

Auch wenn du deinem Sohn verbietest, das Fahrzeug zu fahren, er es aber trotzdem in Betrieb nehmen kann, weil er die Schlüssel fürs Fahrzeug und die Garage hat, dann übt er die tatsächliche Verfügungsgewalt aus. Zahlt er Sprit, Versicherung und Wartungskosten komplett aus eigener Tasche, so ist er alleiniger Fahrzeughalter.

Zahlst du beispielsweise die Versicherung, weil er noch keinen Vertrag abschließen kann, und hast du zusätzlich noch die Möglichkeit, das Fahrzeug in Betrieb zu nehmen, so kommst du als weiterer Fahrzeughalter in Betracht. Als solcher kannst du dich wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar machen.

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Der Besitzer will mir den Schaden nun anlasten..

Dann solltest du ihm vielleicht klar machen, dass du in dem Fall nicht auf eine Besitzstörungsklage verzichten wirst.

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Die Erteilung (Aufstieg) von Klasse A2 ist nach zwei Jahren Vorbesitz von Klasse A1 möglich.

Die Fahrerlaubnis wird mit Aushändigung des Führerscheins erteilt.

Daraus ergibt sich, dass dir der Führerschein vorher nicht ausgehändigt werden kann.

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Du hast das Mindestalter für Klasse A erreicht, somit erübrigt sich die Frage, ob du eine andere, gleichteure Klasse machen solltest.

Ob du nach der bestandenen Prüfung tatsächlich freiwillig ein Fahrzeug mit mindestens 20 PS weniger als dein Fahrschulmotorrad fahren wirst, bleibt abzuwarten.

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So ein Vertragsbruch ist das Beste, was dem Händler passieren kann. Er darf sich jetzt ein vergleichbares Fahrzeug besorgen und ihr zahlt jeden einzelnen Cent, der nötig ist, um das Ding bei ihm auf den Hof zu bekommen. Siehe Rüdenroder-Urteil, da hat so eine Aktion eine fünfstellige Summe an Lehrgeld gekostet.

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meine Theorie ist abgelaufen und ich soll nochmal 740€ zahlen für Theorieunterricht und App

Deine Theorieprüfung ist ein Jahr gültig. Schaffst du in dieser Zeit die praktische Prüfung nicht, verliert die Theorieprüfung ihre Gültigkeit, §18 Abs 2 FeV.

Wenn du die Theorieprüfung erneut ablegen musst, darf der Abschluss der Ausbildung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen, §16 Abs 5 FeV.

Sind diese zwei Jahre noch nicht abgelaufen, gibt es keinen Grund, den Theorieunterricht zu wiederholen.

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Siehe §76 FeV:

Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen:
8. § 6 Absatz 1 zu Klasse AM
8. Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
a) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind

Für ein 2007 gebautes Fahrzeug gilt diese Regelung somit nicht.

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Das ergibt keinen Sinn, wozu will er sie drosseln? Bei dreirädrigen Fahrzeugen gibt es keine Begrenzung auf 125 ccm.

§6 Abs 1 FeV:

(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:
Klasse A1:
(...)
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
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