Theoretisch kannst du auch erst Star Trek: Picard schauen, wenn du denn sehr starkes Interesse an dieser Serie hast. Diese spielt allerdings am Ende vom 24. Jahrhundert und bis ins 25. Jahrhundert hinein, weshalb ich i. d. R. dazu raten würde, erst die Filme und DS9 zu gucken. Wenn du mit TNG begonnen hast und alles aus dem 24. Jahrhundert einmal geschaut haben möchtest, wäre die ideale Reihenfolge:

  1. The Next Generation
  2. Treffen der Generationen
  3. Der erste Kontakt
  4. Der Aufstand
  5. Nemesis
  6. Deep Space Nine
  7. Raumschiff Voyager
  8. Lower Decks
  9. Prodigy
  10. Picard

Obgleich Prodigy sich tendenziell eher an eine jüngere Zielgruppe richtet, das Ganze kann man m. M. n. durchaus überspringen, ohne viel zu verpassen.

LG

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Eine Fanggebühr von 75€ musste ich schon zahlen

Gemusst hättest du das nicht. Du bist minderjährig und kannst einer Vertragsstrafenregelung nicht rechtswirksam zustimmen. Davon abgesehen sind € 75,-- auch in Anbetracht des Wertes der gestohlenen Ware nicht angemessen. Das Ganze als Schadensersatz zu fordern hätte das Unternehmen natürlich versuchen dürfen, damit wären sie aber auch mit hoher Wahrscheinlichkeit gescheitert.

Wird das Video von den Sicherheitskameras ebenfalls an die polizei gesendet?

Im Regelfall erstatten Unternehmen keine Strafanzeige, wenn eine Fangprämie bezahlt wird und der Warenwert der gestohlenen Ware nur gering ist. Eine Garantie gibt es hierfür aber natürlich nicht.

Wie wahrscheinlich ist es, dass der Fall eingestellt wird?

Wir bewegen uns hier im Bereich der Geringwertigkeit. Auch wenn das Ganze zur Anzeige gebracht wird, ist eine Einstellung des Verfahrens mehr als wahrscheinlich. Im Zweifel könntest du dich natürlich schriftlich zu der Sache einlassen (von einer mündlichen Aussage ist erst einmal dringlichst abzuraten) und schildern, dass du zu keinem Zeitpunkt die Absicht hattest, die Ware zu stehlen und nur die Hände voll hattest. Sofern deine Einlassung glaubhaft ist, ist eine Einstellung des Verfahrens aus tatsächlichen Gründen wahrscheinlich, da kein Vorsatz anzunehmen ist.

Selbst wenn man davon ausgehen würde, dass du vorsätzlich gehandelt hast, wäre eine Einstellung aber im Übrigen der wahrscheinlichste Ausgang des Verfahrens. Es liegen die Voraussetzungen des § 153 StPO vor (§ 45 I JGG), darüber hinaus ist auch nicht davon auszugehen, dass die Erhebung der Anklage überhaupt erforderlich wäre, zumal du ja sogar bereits eine Fangprämie geleistet hast (§ 45 II JGG).

LG

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wie wahrscheinlich es ist dass die Polizei etwas anhand von so einem Handyvideo unternimmt

Nur weil es sich bei dem beschädigten Objekt um ein Wahlplakat handelt, rechtfertigt dies kein öffentliches Interesse an der Verfolgung (vgl. SSW-StGB/Saliger § 303c Rn. 5). Insofern ist hier auch erst einmal nichts weiter zu erwarten, da ein x-beliebiger Passant der die Tat beobachtet nicht strafantragsberechtigt ist.

Eure Meinungen zu der Sachbeschädigungen interessieren mich nicht

Dass dir die Einsicht für deine Tat fehlt, ist aber in der Tat problematisch. Du würdest sicherlich auch nicht wollen, dass man dein Eigentum beschädigt.

LG

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Das zeigen des Hitlergrußes erfüllt den Straftatbestand des § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen). Die Parole „Ausländer raus“ ist immer im jeweiligen Kontext zu bewerten. So wie sie hier geäußert wurde, insbesondere auch aufgrund der Verbindung mit dem Hitlergruß, dem mimen des Hitlerbarts, usw. kommt eine Strafbarkeit gem. § 130 StGB (Volksverhetzung) definitiv in Betracht (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 28.11.2001 – 1 Ss 52/01).

LG

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Das lässt sich nicht pauschalisiert beantworten. In den meisten Fällen wird der Beschuldigte bereits durch die Polizei vorgeladen oder um schriftliche Stellungnahme gebeten, das muss aber nicht zwangsläufig sein. Zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten kann es demnach dauern, bis jemand von einem Ermittlungsverfahren gegen ihn erfährt; im Falle einer Einstellung bekommt man auch ggf. überhaupt nichts mit.

Da du laut deinem Profil minderjährig bist, würdest du selbst aber im Übrigen sowieso nichts von einem Ermittlungsverfahren mitbekommen, entsprechende schriftliche Korrespondenz geht an deine gesetzlichen Vertreter.

LG

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Betrug ist ein Offizialdelikt, insofern ist eine Strafanzeige theoretisch ausreichend, um Ermittlungen aufnehmen zu können. Auch ein versuchter Betrug ist strafbar, obgleich natürlich immer im Einzelfall zu prüfen ist, ob man bereits von einem (versuchten) Betrug ausgehen kann oder nicht.

Im Regelfall ist bei solchen E-Mail-Betrügereien aber kein Ermittlungserfolg zu erwarten. Insbesondere wenn du nicht Geschädigter bist, würde ich daher nicht unbedingt dazu raten, das Ganze zur Anzeige zu bringen, da dies nur Ressourcen der Ermittlungsbehörden kostet, selbst wenn am Ende kein Ermittlungserfolg eintritt.

Das LKA Niedersachen betreibt allerdings eine bundesweite Ansprechstelle zur Meldung von Cybercrime, Phishing, Nigeria-Connection-Scams und co. Du kannst daher derartige Mails immer gerne an trojaner@polizeilabor.de weiterleiten, diese werden automatisch geprüft und können so zumindest, selbst wenn keine Ermittlungen aufgenommen werden, von der Kriminalstatistik erfasst werden.

LG

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Ob dein Kundenkonto gesperrt ist oder nicht hat keinen Einfluss auf dein Widerrufsrecht sowie den Anspruch auf Lieferung einer mangelfreien Sache. Wenn du von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen willst, musst du den Unternehmer hierüber in Kenntnis setzen, die Kontaktdaten kannst du dem Impressum entnehmen. Die Rücksendeadresse sollte im Übrigen bereits auf dem Paket stehen, das du bekommen hast.

In allen sonstigen Fällen wendest du dich bitte an den Kundensupport. Warum dein Konto gesperrt wurde und ob dies ggf. wieder rückgängig gemacht werden kann, kann dir hier auf gutefrage so erst einmal niemand sagen.

LG

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Dir wird von Canva als Nutzer eine Lizenz erteilt, an deren Bedingungen musst du dich entsprechend halten. Bezüglich der Nutzung von Designs bzw. Vorlagen sind folgende Verwendungen erlaubt:

  • Einladungen, Werbeprojekte, Verpackungen, Präsentationen, Werbespots, Kataloge, Broschüren, Grußkarten
  • Schul- oder Universitätsprojekte (gilt nicht für Education Konto Nutzer)
  • Beiträge in sozialen Medien, Profilbilder
  • Desktop- / Smartphonehintergründe
  • Design-Vorlagen dieausschließlich auf Canva verwendet werden
  • Bücher, Buch-Cover, Zeitschriften, Zeitungen, Artikel, Newsletter
  • Websites, Blogs, E-Books, Videos die eine Fläche von 480.000 Pixeln nicht überschreiten
  • Drucke, Poster und sonstige Vervielfältigungen

Für sonstige Nutzung bedarf es der schriftlichen Genehmigung von Canva. Außerdem darfst du bspw. keine Unterlizenzen ausstellen. Die vollständige Lizenz für die Nutzung von Designs findest du unter nachfolgendem Link:

https://www.canva.com/de_de/richtlinien/onedesign-2/

Wenn du Stockfotos, Stockvideos oder Audiodateien aus der Datenbank von Canva verwenden möchtest, gilt hierfür eine abweichende Lizenz. Diese findest du im Volltext hier:

https://www.canva.com/de_de/richtlinien/free-media/

LG

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sie denken, dass das verfahren eingestellt wird

Mit € 60,-- Warenwert bist du nicht mehr im untersten Bereich des möglichen Strafrahmens, weswegen eine Einstellung wegen Geringfügigkeit unwahrscheinlich ist (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt § 153 Rn. 4). Eine Einstellung kommt hier ggf. gegen Auflagen in Frage, dem müsstest du als Beschuldigter im Zweifel ebenfalls zustimmen (§ 153a I StPO).

was wird passieren? Wie lange wird es dauern?

Die Polizei stellt Ermittlungen an und teilt der StA das Ergebnis mit. Sofern die StA keine weiteren Ermittlungen für notwendig hält und du bereits vorgeladen wurdest oder die Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme hattest (§ 163a I 1 StPO), wird das Ermittlungsverfahren abgeschlossen. Die StA wird dann mit großer Wahrscheinlichkeit entweder eine Einstellung gegen Auflagen anbieten oder Strafbefehl beantragen.

Wie lange dies dauert, ist erst einmal nicht abzusehen, das kommt ganz darauf an, welche Ermittlungsbehörde konkret zuständig und wie stark diese aktuell ausgelastet ist.

Wie hoch wird die Strafe falls es eine Geldstrafe wird?

Angesichts der Höhe des Schadens und dem Umstand, dass du vermutlich Erstäter bist, ist im Regelfall eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu erwarten. Etwaige strafverschärfende oder strafmildernde Umstände (wie etwa Beweggrund, Schadenswiedergutmachung, Tatfolgen für den Täter, Wirkung des Verfahrens, usw.) müssen natürlich noch berücksichtigt werden.

LG

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Haschisch dabei gehabt, plötzlich anklage wegen heroin?

Ich wurde vor 8 monaten von der Polizei kontrolliert als ich auto gefahren bin.
Ich hatte 5gramm Gras dabei und anbei noch ca 2g Hasch.
Bei mir wurde ein Drogenschnelltest gemacht der positiv auf THC anschlug, etc etc. lange geschichte kurzer sinn. Ich habe eine MPU Auferlegt bekommen die aber fallen gelassen wurde. Nun dachte ich alles wäre in Ordnung. Von den 5g Gras hab ich bis heute nichts gehört. Jetzt kam aber vor dem Wochenende ein Brief vom Gericht mit einer Anklageschrift das ich 1,8g/n Heroin mit mir geführt haben soll. Wie kann das Passieren? Haben die Polizisten mir was untergejubelt oder woher kommen die 1,8g/n Heroin plötzlich her? Das einzige was ich mir vorstellen kann ist dass das Hasch was gefunden wurde die o.g Menge hatte, wie kommen die denn jetzt bitte auf Heroin? Und was bedeuten 1,8g/n? Das /n verwirrt mich steht 1,8g/n für 1,8 gramm?
Was kann mir Drohen wegen der Klage, in der Anklageschrift steht erstmal muss das Gericht über die erhebung des Verfahrens entscheiden.
Im internet habe ich gelesen das ab 1,5g Heroin es sich um eine NICHT geringe menge handelt und es mit einem Jahr Haft bestraft werden kann.
Muss ich mir sorgen machen das dies geschieht? Ich habe sonst ein komplett sauberes Polizeiliches Führungszeugniss.
Meine Frage ist was soll ich jetzt am besten machen. Soll ich zum Anwalt oder einfach die sache auf mich zu kommen lassen? Und wie gesagt warum jetzt aus dem Hasch (peace) Heroin gemacht wird kann ich garnicht verstehen.
Ich würde gern wissen ob ich mir über eine Haftstrafe sorgen machen muss oder ob daraus eine Geldstrafe oder höchstens bewährung passieren kann, außerdem ob ich mir erneut sorgen um den Führerschein machen muss?
Danke für etwaige Antworten

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wie kommen die denn jetzt bitte auf Heroin?

Bist du dir denn sicher, dass es sich um Haschisch gehandelt hat und sonst nichts weiter beschlagnahmt wurde? Im Zweifel ist hier Akteneinsicht zu verlangen, anderenfalls lässt sich nur mutmaßen.

Im internet habe ich gelesen das ab 1,5g Heroin es sich um eine NICHT geringe menge handelt

1,5 g Heroinhydrochlorid bzw. ≥ 30 Einzeldosen zu je 50 mg sind eine nicht geringe Menge (vgl. Körner/Patzak/Volkmer § 29a BtMG Rn. 82). Heroinhydrochlorid ist nicht mit Heroin gleichzusetzen, das Gewich der Heroinbase ist zuerst mit 1,1 zu multiplizieren (vgl. BGH StV 12, 413).

Meine Frage ist was soll ich jetzt am besten machen

Du solltest dich in jedem Fall an einen Verteidiger wenden. Wenn du niemanden kennst, der ausreichende Kompetenzen hat dich zu verteidigen, ist im Zweifel immer ein Fachanwalt für Strafrecht (idealerweise mit Spezialisierung auf Betäubungsmittel) ein geeigneter Ansprechpartner. Der erste Schritt wäre Akteneinsicht zu nehmen, vorher lässt sich wie gesagt erst einmal nur mutmaßen. Im für dich besten Fall handelt es sich tatsächlich nur um einen Fehler und die Sache ist schnell vom Tisch.

LG

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Ein LL. B. (universitäre Prüfung) ist ein anderer Abschluss als das Staatsexamen (staatliche Prüfung). Die Betonung liegt hier auf anderer, denn keiner der Abschlüsse ist minderwertig; mit einem LL. B. kannst du nicht Rechtsanwalt, Richter oder Staatsanwalt werden, kannst aber realistisch schneller in die Berufspraxis einsteigen. Vor allem im Bereich Wirtschaftsrecht ist der LL. B. bzw. LL. M. sehr gut angesehen.

Solltest du bereits einen LL. B. haben und danach Volljurist werden wollen, so ist das erst einmal unerheblich, du musst dennoch Rechtswissenschaften mit dem Abschluss Staatsexamen studieren. Da es sich um zwei verschiedene Prüfungsarten handelt, kann der Abschluss nicht auf die Prüfung angerechnet werden, allerdings kann ggf. (siehe Hochschulgesetz deines Bundeslandes) der LL. B. auf die Zwischenprüfung angerechnet werden.

LG

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Deswegen muss ich jetzt zur Polizei wegen Betrugsversuch

Müssen tust du überhaupt nichts. Als Beschuldigter bist du nur auf Ladung der Staatsanwaltschaft zum Erscheinen verpflichtet (§ 163a III 1 StPO); eine Vorladung der Polizei ist erst einmal nur als höfliche Einladung zu verstehen.

Es ist im Übrigen auch dringlichst davon abzuraten, zur Vernehmung bei der Polizei zu erscheinen, insbesondere ohne Rücksprache mit einem Verteidiger und ohne Akteneinsicht zu haben. Sprich bitte mit deinen Sorgeberechtigten, wie ihr weiter vorgehen wollt. Zu der Sache einlassen kannst du dich im Zweifel immer noch schriftlich gegenüber der StA.

Mit welchen Konsequenzen sollte ich rechnen?

Deine Frage ist deutlich zu unkonkret, um hier irgendeine Einschätzung zu dem Fall abgeben zu können. Ohne genaue Schilderung des Sachverhalts lässt sich nicht sagen, welches Strafmaß im Falle einer Verurteilung realistisch wäre; allein anhand der Details aus deiner Frage lässt sich noch nicht einmal sagen, ob es realistisch zu einer Anklage kommen wird.

LG

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Es gibt leider nicht genügend Canon-Informationen, um diese Frage abschließend beantworten zu können. Ich persönlich würde aber davon ausgehen, dass Lanthaniten länger leben als El-Aurianer.

Bei beiden Spezies ist nicht genau bekannt, wie alt diese werden können. Zu Lanthaniten wurde aber bereits geäußert, dass diese „fast ewig“ leben können (vgl. SNW 2x01 Der durchbrochene Kreis). Bezüglich den El-Aurianern ist bekannt, dass diese ≥ 700 Jahre alt werden können (vgl. TNG 6x07 Erwachsene Kinder).

Rein von der Wortwahl würde ich wie gesagt den Lanthaniten die höhere Lebenserwartung zusprechen. Da die El-Aurianer vor dem Angriff durch die Borg auf einem einzigen Planeten gelebt haben (vgl. DS9 2x11 Rivalen) würde ich auch davon ausgehen, dass diese durchaus an Altersschwäche sterben können.

LG

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Ist das Hausfriedensbruch und wenn ja was würde es für eine Strafe für mich geben?

Hey,

(W/13)

Oft wenn meine Freundin und ich uns treffen gehen wir auf das Dach von einem Hochhaus um etwas zu chillen und den Kopf frei zu bekommen.

Dieses Haus ist ziemlich verwahrlost sag ich mal die Eingangstür ist nie abgeschlossen da sie kaputt ist und überall liegt Müll herum. Auch das ehemalige Treppen Haus was man benutzen soll wenn es brennt steht immer offen und man kann einfach rein gehen.

Die Kellertür ist auch immer offen und das Licht ist dauerhaft an (zumindest hab ich noch nie gesehen das es mal aus war) und das ganze Treppenhaus stinkt nach Zigaretten.

Das andere Treppen Haus das man ja eigentlich benutzten soll wenn es brennt führt direkt auf das Dach (den Weg nehmen wir auch immer) und nicht selten springt mal jemand runter um sich das Leben zu nehmen. Auch sonst stinkt das ganze Treppenhaus nach Pisse, Alkohol, Drogen usw. Ab dem 9 Stock ungefähr wird es richtig schlimm überall liegen Zigaretten, spritzen, Pisse und scheiße rum.

Ich und meine Freundin gehen da nur am Tag hin da sich dann keiner von den Drogen Junkies im Treppenhaus aufhält, aber am Abend würd es wohl richtig schlimm da.

Irgendwie macht es mich teilweise etwas traurig zu sehen wie viele kleine Kinder in dem Haus leben und ich will nicht wissen wie viele von den schon mal mitbekommen haben wie sich jemand das Leben nimmt.

(Und nein wir machen normalerweise nichts kaputt)

Danke schon mal im voraus :)

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Ist das Hausfriedensbruch

Ja. Es handelt sich um befriedetes Besitztum (vgl. Fischer StGB Rn. 8), in das ihr durch die Öffnung der Tür eindringt. Ob das Türschloss funktioniert oder nicht ist egal, die Abgrenzung durch eine Tür ist bereits ausreichend (vgl. OLG Frankfurt NJW 06, 1746 m. w. N.).

was würde es für eine Strafe für mich geben?

Da du noch nicht strafmündig bist, würde allenfalls eine Mitteilung ans Jugendamt erfolgen. Zumal Hausfriedensbruch sowieso ein Antragsdelikt ist, d. h. ohne das Explizite Verlangen des Grundstückseigentümers, kräht hier erst einmal kein Hahn nach.

LG

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Ein Brief (< 500 g) nach Frankreich kostet aktuell € 3,70. Du musst also entsprechend alle Briefmarken aufkleben – nicht umsonst hat man dir diese auch genau in dieser Stückelung ausgegeben.

LG

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Einen Business-Account kann jeder erstellen. Die Option ist zwar etwas versteckt, kann aber gefunden werden, wenn du über die Fußzeile auf den Infobeitrag für Unternehmen gehst und dann dort die Option sich zu registrieren auswählst, anstatt dies direkt über die Startseite zu tun.

Business-Experten sind darüber hinaus Accounts von Unternehmen, die mit gutefrage kooperieren. Die Unternehmen können so Fragen über sich selbst beantworten und ggf. auch indirekt Werbung für sich machen, gutefrage wird dafür im Gegenzug von den Unternehmen bezahlt.

LG

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Auf den Brief gehört das geschrieben, was auch auf dem Klingelschild bzw. Briefkasten steht. Anderenfalls riskierst du, dass der Brief nicht zugestellt werden kann. Bei der Zustellung an einen Künstler, der nicht selbst auf dem Briefkasten steht, wäre korrekt:

Max Musterstar
p. Adr. Beispielagentur GmbH
Beispielstraße 1a
12345 Beispieldorf

LG

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An der Ansicht selbst ist nichts ungewöhnliches, nur am Bildschirmformat.

Benutzt du ein Mobilgerät? In diesem Fall solltest du auch die für Mobilgeräte optimierte Version der deutschen Wikipedia nutzen, indem du ein m. vor die URL setzt. Benutzt du einen Computer? Dann solltest du einmal prüfen, ob du nicht aus Versehen herangezoomt hast. Einmal [STRG] + [-] drücken und schauen, ob das etwas am Format ändert.

LG

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Die Option ist zwar etwas versteckt, aber theoretisch kann sich jeder hier als Unternehmen statt als natürliche Person registrieren. Dies geht über die Fußzeile > Business-Partner > Jetzt bei gutefrage anmelden > Businessprofil erstellen.

Im Gegensatz zu Partnerunternehmen von gutefrage wird dann aber nur der Button "Business", so wie in deiner Frage erkennbar, angezeigt. Bestätigte Unternehmen erhalten noch den Zusatz "-Experte".

Wenn ein Nutzer die Funktion missbraucht und sich fälschlich als Unternehmen ausgibt, kannst du diesen im Zweifel einmal beim Team (team@gutefrage.net) melden, der Account wird dann gesperrt oder umgewandelt.

LG

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Nein, selbstverständlich nicht. Die andere Person könnte allenfalls mitbekommen wenn du sie ignorierst, eine Meldung ist für die betroffene Person aber erst einmal nicht ersichtlich. Sofern von den Mods bzw. Supportern Sanktionen getroffen werden, würden diese aber natürlich im Zweifel bemerkt werden.

LG

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