Langt das für einen hinreichenden oder dringenden Tatverdacht bei Diebstahl?
Person X war bisher ausnahmslos immer (4x/Woche) im gleichen Zeitraum wie ich im Gym und das über Wochen und seit dem Diebstahl kommt sie nicht mehr in diesem Zeitraum (auch nicht direkt, wenn ich das Studio verlasse), Person X ist auf Kamerabildern der Überwachungskamera im Bereich des Auffindeortes einiger der Sachen zu sehen (ist außerhalb des üblichen Bereiches im Studio), Person X hatte zwei Tage vor dem Diebstahl in der Umkleide ihren Platz direkt neben meinem und konnte so sehen, wo die Geldbörse aufbewahrt wird.
Ein dringender Tatverdacht stellt ja - anders als der hinreichende Tatverdacht - auf die Wahrscheinlichkeit ab, dass ein Beschuldigter als Täter selbst eine Straftat begangen hat oder zumindest als Teilnehmer daran teilgenommen hat und alle eingangs geschilderten Tatsachen/Indizien deuten ja in der Gesamtschau betrachtet schon auf eine (sehr) hohe Wahrscheinlichkeit von X als Täter selbst hin.