Ist eine freiwillige Mieterhöhung nach Verkauf der Immobilie, über den Marktwert hinaus rechtlich möglich?

Hallo,

Undzwar habe ich eine Frage: Ich möchte eine Immobilie als Kapitalanlage erwerben. Diese Immobilie ist derzeit an eine Familie vermietet, die seit 18 Jahren dort wohnt. Sie zahlen derzeit ca. 450 € Kaltmiete, und die Miete wurde nie erhöht. Jetzt, wo die Wohnung verkauft wird, weiß die Familie genau, dass niemand diese Immobilie als Kapitalanlage kaufen wird, weil sie sich selbst nach einer gesetzlich max. 20%igen Mieterhöhung nicht rentiert. Die einzige verbleibende Option wäre, die Immobilie für selbstnutzer, was die Familie nicht möchte. Sie würde gerne in der Wohnung bleiben und hat deshalb von sich aus vorgeschlagen, die Nettokaltmiete auf 900 € zu erhöhen, um die Immobilie für Kapitalanleger interessant zu machen (Marktüblich wären für die Wohnung mit der entsprechenden Quadratmeterzahl etwa 800-850 €).

Nun zu meiner Frage: Ist dies rechtlich möglich? Wenn beide Seiten einverstanden sind, kann die Miete auf 900 € erhöht werden. Ich weiß, dass es ein Gesetz gibt, das besagt, dass der Kauf einer Immobilie nichts am Mietvertrag ändert. Aber wenn die Mieter von sich aus sagen, dass sie bleiben wollen und mit einer Erhöhung einverstanden sind, die auch 100 € über dem Marktwert liegt, ist das rechtlich möglich? Oder könnte der Mieter nach dem Kauf sagen, dass er die Miete doch nicht erhöhen möchte und dass gesetzlich nur eine Erhöhung um 20% erlaubt ist?

Für hilfreiche Antworten bin ich sehr dankbar.

Liebe Grüße,

Kenan

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