Ab welcher Stelle ist das Rechtsfahrgebot aufgehoben?

Das Ergebnis basiert auf 6 Abstimmungen

andere 50%
1: Ab dem richtungsanzeigenden Schild 17%
2: Ab der breiten Leitlinie 17%
3: Ab dem Ortseingangsschild 17%

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
andere

Hier geht es um abgehende Fahrstreifen bzw. Ausfahrten auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen.

  • Wir befinden uns hier auf einer Kraftfahrstraße, da die A57 kurz zuvor endet (StreetView).
  • Es handelt sich hier um eine Ausfahrt nach links (StreetView).
  • Die dickeren Streifen beginnen bereits an der Ausfahrt des Tunnels (StreetView).
  • Die Ortseinfahrten beginnen erst jeweils nach der Abzweigung (StreetView). Auf dem Bild fehlt das Schild auf der rechten Seite.

Die Verkehrslenkungstafel (Trennungstafel) habe ich jetzt nicht auf StreetView finden können. Eine solche Tafel ordnet nicht das Einordnen an, soll aber dafür sorgen, dass man sich rechtzeitig einordnet. Es dient im eigentlichen Sinn nur zur Ankündigung, wie sich die Fahrstreifen im weiteren Verlauf aufteilen.

Interessant wird es ab der breiten Leitlinie (sogenannter Breitstrich). Denn diese signalisiert die Trennung zwischen Straße und abgehendem Ausfahrts- oder Verzögerungsstreifen. Ab hier sollte man sich einordnen. Die beiden "Fahrtrichtungen" sind quasi ab da getrennt und wer auf der linken Spur fährt, will potenziell nach links abbiegen.

Allerdings:

Das Rechtsfahrgebot endet hierdurch nicht. Das ist aber auch nicht deine Frage – man muss hierzu anmerken, dass du deine Frage ruhig etwas ausführlicher hättest formulieren können. Denn wenn man nicht links abbiegen möchte, darf man die mittlere Spur nur zum Überholen befahren. Gäbe es links auch mehrere Spuren, würde dort das Rechtsfahrgebot genauso gelten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

DKrabbe 
Fragesteller
 16.05.2024, 15:34

Danke für deine ausführliche Antwort. Eine Nachfrage habe ich noch dazu:

Die Verkehrslenkungstafel [...] dient im eigentlichen Sinn nur zur Ankündigung

Darf man sich dort denn schon links einordnen trotz Rechtsfahrgebot oder darf man sich frühestens erst ab dem Breitsteich links einordnen?

Das ist nämlich eine total blöde Stelle. Der Breitsteich ist verhältnismäßig kurz und der Verkehrsfluss ist an der Stelle i.d.R. weit über der Höchstgeschwindigkeit von 50km/h, was es schwer macht mit 50km/h rechtzeitig von ganz rechts nach ganz links zu fahren, wenn man erst ab dem Breitsteich fährt. Oft staut es sich aif der linken Spur und man bemerkt es zu spät um hinter der Schlange von ganz rechts nach ganz links rüber zu fahren. Praktisch wäre es in dem Fall besser sich schon vor dem Breitstrich einzuordnen, aber wenn man dann mit 50km/h ganz links fährt, stört das eben auch die Gemüter der anderen Verkehrsteilnehmer. Daher würde mich interessieren, was ganz konkret die StVO dazu sagt und leider habe ich es so konkret nicht finden können.

0
KevinHP  16.05.2024, 18:22
@DKrabbe

So ganz genau kann ich dir das leider auch nicht sagen. Meines Wissens nach wird der Breitstrich aber genau zu dem Zweck verwendet, um das frühzeitige Einordnen zu ermöglichen bzw. zu bewirken.

Da nach meinem Kenntnisstand die Verkehrsleitungstafel nur als Ankündigung zu betrachten ist und selbst keine Regelung trifft (außer es sind entsprechende Verkehrszeichen wie maximale Breite oder Mindestgeschwindigkeit dort untergebracht), sodass ich behaupten würde, dass du ohne Überholabsicht erst ab der dicken Linie nach links wechseln darfst.

Eine Regelung hierzu habe ich nicht gefunden.

1
2: Ab der breiten Leitlinie

Wenn du nach links willst, darfst du auch außerorts ab Stelle 2 auf der linken Spur fahren, ohne dabei jemanden zu überholen.

Wenn du geradeaus fährst, hast du ab Stelle 2 auf den beiden rechten Spuren weiterhin Rechtsfahrgebot. Sprich, auf der mittleren Spur hast du nur was zu suchen, wenn du jemanden überholst der auf der rechten Spur fährt.

Bis Stelle 3, dem Ortseingangsschild. Mit einem Fahrzeug unter 3,5 t bist du ab hier vom Rechtsfahrgebot befreit.

3: Ab dem Ortseingangsschild

Rechtsfahrgebot: Regeln und Ausnahmen (adac.de)

Aufgehoben ist es für alle erst ab dem Ortsschild.

Willst du der linken Spur folgen, so darfst du dich ab dem richtungsanzeigenden Schild links einordnen. Auf der mittleren Spur gilt aber weiterhin das Rechtsfahrgebot.

Das ist erst ab dem Ortschild vollständig, also für alle Verkehrteilnehmer, aufgehoben.