Ausbildungsbetrieb Wechsel wichtiger Grund?

2 Antworten

Nach der Probezeit kannst du NUR mit triftigem Grund kündigen. Ohne diesen musst du auch den Beruf wechseln. Du brauchst also auch die Genehmigung der zuständigen Kammer.

Es soll ja nicht dazu kommen, dass die Betriebe sich gegenseitig die Azubis abwerben.

Der triftige Grund muss so schwer sein, dass im normalen Berufsleben eine fristlose Kündigung möglich wäre. Ich vermute mal, dass du da lange suchen kannst.

Ansonsten hast du nach BBiG §22 folgende Möglichkeit:

Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden [...] von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.