Bei der LGS Ableitungen benutzen?
Hey,
kann ich für die LGS auch Funktionen die abgeleitet wurden benutzen? Oder muss es immer eine Gleichung der Normalen Funktion sein?
2 Antworten
Ja kannst du. Bei Steckbriefaufgaben muss man ein Gleichungssystem aus der normalen Funktionen und den Ableitungen aufstellen.
Manche Aufgaben sind so gestellt, dass du die Ableitung mit einbeziehen musst.
Ich wüsste nicht, was dagegen sprechen sollte.
In der Schule kannst du das meistens schon an der Aufgabenstellung erkennen, was du verwenden musst. In einer Schulaufgabe bekommst du die und nur die Informationen, die du für die Berechnung benötigst. Wenn irgendwo von einer Änderungsrate, Steigung oder Ableitung die Rede ist, dann steht das da nicht zum Spaß oder um dich zu verwirren. Dann sollst du diese Information benutzen.
Okay danke, also kann ich dann eine abgeleitete Funktion für das Einsetzungsverfahren benutzen?