Bin auf Wohnungssuche in Berlin und ich habe dieses Angebot bekommen, was denkt ihr?
Hallo! Ich bin 20 und habe auf Ebay Kleinanzeigen ein Inserat gepostet das ich eine WG/Wohnung wegen meinem Unistart suche. Promt haben mich einige Perverslinge abgeschrieben die ich aber sofort geblockt hab. Irgendwann habe ich eine Nachricht von einem 40 jährigen Mann erhalten, der sich eine Wohnung gekauft hat und die eine Hälfte eigentlich in eine Ferienwohnung oder riesen Küchenecke umwandeln wollte, das aber zu viel Aufwand gemacht hätte.
Er meinte Er würde mir die Hälfte mit eigenem Bad usw für meine Vorstellung von 300-400€ zur Untermiete zur Verfügung stellen. Ich habe sofort geschrieben das ich Interesse habe, jedoch nur an der potentiellen WG und keinen anderen Dingen und, dass wir das Gespräch sofort beenden, wenn er irgendwelche Hintergedanken haben sollte.
Er meinte das dies nicht der Fall wäre und das er nur helfen wollen würde da für ihn das Geld jetzt keine große Rolle spielt. Wir haben noch ein wenig geschrieben und ich habe ihn von den monatlichen Kosten meiner Privatuni erzählt woraufhin er meinte, dass ich sehr Nett bin und, dass er mir anbietet für ein paar Monate keine Miete zahlen zu müssen, und, dass diese dann auf 275€ gesenkt werden würde.
Er meinte, dass er mir nur aushelfen will, und das es ihm Leid tut, dass ich bereits schlechte Erfahrungen mit ekligen Menschen in dieser Art hatte. Ich bin sehr skeptisch und weiß nicht was ich davon halten soll.. Ich habe ausdrücklich meine Grenzen geäußert und er hat keine Anzeichen gegeben weitere Leistungen von mir zu wollen aber naja nicht alles was glänzt ist Gold.
Das Auswechseln des Schlafzimmerschlosses hat er such zugestimmt und er meinte er hat kein Problem damit. Eine Freundin und ich würden noch nach Kameras suchen wenn sie sie mit mir anschaut aber ja. Was sind eure Gedanken und Meinungen? Auf was soll ich noch achten und welche Fragen soll/muss ich stellen? Danke euch!
1 Antwort
Keine Miete zu bezahlen bedeutet kein Mieterschutz, weil dann ein Leihvertrag bestehen würde. Du kannst es ja versuchen, solltest aber immer skeptisch bleiben. Eine ordentliche Kündigung mit einer einmonatigen Frist solltest du vereinbaren. ist die Wohnung möbliert?
Die Möblierung signalisiert, das hier ein Mietverrtrag nach § 549 BGB abgeschlossen werden muss, dieser Untermietvertrag beinhaltet eine ordentliche Kündigung innerhalb der ersten Monatshälfte zum Monatsende mit einer 14-tägigen Kündigungsfrist. Siehe dazu § 573 c BGB. Die Kündigung muss nicht durch Vermieter oder Mieter gegründet werden. Damit hättest du nur einen stark verminderten Kündigungsschutz.
Hallo! Danke für die Antwort. Ja die Wohnung ist möbliert und ein Paar Möbel würden auch in meinem Quartier bleiben. Er hat mir ebenfalls einen vorläufigen Mietvertrag bzw. den Entwurf eines vorläufigen Mietvertrages geschickt wo ausschließlich drinnen steht, dass eine dreimonatige Frist bei beiden Parteien da ist.