Darf man mit dem A1 und BF17 Führerschein ein Quad fahren?

3 Antworten

Da es nur zwei Typen von Führerscheinklassen für Quads gibt also AM und B darfst Du mit BF17 nur Klasse  AM Quads  den du hast ja noch keinen Klasse B Schein nur die Kindererlaubnis BF17  und das ist kein Füherschein . 

Und mit A1 den Hilfsmofa 125er Schein darf man nichts außer Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis
0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW fahren keine Quads. 

AM_ Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige
Leichtkraftfahrzeuge
mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren bzw. einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei
Elektromotoren.

Das kommt auf das Quad an.

Quads bis 50 cm³ Hubraum und bis 45 km/H darfst Du auf jeden Fall (allein) fahren. Bei größeren Quads müsste die eingetragene Begleitperson dabei sein.