Darf mich die Lehrperson durchsuchen?
Mit Bezug auf Österreich:
Nehmen wir mal an, es findet gerade in irgendeinem Fach die schriftliche Reifeprüfung statt. Die Schülerinnen und Schüler wurden aufgefordert, alle elektronischen Geräte (Smartphones, Kopfhörer usw.) vorne am Lehrerpult abzugeben. Eine Schülerin/ein Schüler besitzt aber zwei Smartphones und hat beide mitgenommen, gibt jedoch nur eines vorne ab. Natürlich benutzt die betroffene Person das Smartphone, um zu schummeln. Die anwesende Lehrperson wird während der Prüfung auf die Schülerin/den Schüler aufmerksam und ist sich auch ziemlich sicher, ein Smartphone am Tisch gesehen zu haben. Die Schülerin/der Schüler merkt es und versorgt das Smartphone innerhalb weniger Sekunden in der Schultasche.
Dürfte die Lehrperson jetzt in der Schultasche nach dem Smartphone suchen? Was würde in so einem Fall passieren ?
3 Antworten
Wenn du beim Schummeln erwischt wirst, bedeutet das nicht nur, dass du für diesen Antritt negativ beurteilt wirst. Das kann auch strafrechtliche Folgen bis hin zur Freiheitsstrafe haben.
Ich kann dir also nur eindringlich davon abraten, das zu riskieren. Selbst wenn der Lehrer selbst nicht deine Sachen durchsuchen darf kann er immer noch die Polizei rufen - das erschummeln der Matura ist - da öffentliche Urkunde - strafrechtlich durchaus relevant.
Ich bin keine Juristin, aber ich gehe entweder davon oder von einem ähnlichen Delikt aus - wie gesagt, der Strafrahmen geht auf jeden Fall bis hin zur Freiheitsstrafe.
Der Lehrer darf ohne dein Einverständnis die Tasche nicht durchsuchen.Aber wenn der Verdacht des Betrugs im Raum steht und du die Durchsuchung verweigerst, fällst du definitiv durch.Denn deine Ablehnung der Durchsuchung lässt nur einen möglichen Schluss zu, nämlich, dass du schuldig bist.Die Hinzuziehung der Polizei wäre auch im Bereich des Möglichen.
kristallklare sache, wird er beim schummeln erwischt fällt er gnadenlos ohne rücksicht auf gefühle durch
Das ist keine Antwort auf seine Frage, die hast du komplett ignoriert.
Das wäre dann also Urkundenfälschung oder?