Führerscheinbestätigung Bedeutung?

6 Antworten

Schlüsselzahlen 184 Auflagen zum Begleiteten Fahren 

Für schwerere Anhänger gibt es die Möglichkeit,lediglich eine Fahrerschulung nach B 96 zu machen. 

Erfasst sind hiervon alle Anhänger über 750 kg zGM hinter
einem Kfz der Klasse B, sofern die zGM der Fahrzeugkombination 4.250 kg
nicht übersteigt.

KLASSE B ’96‘ 

Die Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt auf einem Mercedes-Benz GLA (Schaltwagen) und einem Zweiachs, 2.000 kg z.G. Anhänger. Die Gesamtmasse des Zuges beträgt mehr als 4.200 kg.

Fahrerschulung nach Anlag 7a der FeV, mindestens 7 Stunden á 60 Minuten in Theorie (2,5 Std.) und Praxis (4,5 Std.).

Nach Abschluss der Ausbildung wird eine Bescheinigung ausgehändigt die zum Eintrag der Schlüsselzahl 96 in den Führerschein dient.

Also keine Fahrprüfung für B96 !

17 Jahre für Begleitetes Fahren mit B, BE  

184

Auflagen: Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kraftfahrzeuge der Klasse B (und, sofern in der Prüfungsbescheinigung nicht durchgestrichen, der Klasse BE) und der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96

    nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a namentlich benannten Person undnur, wenn die in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a namentlich benannte Person

a) Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis ist; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,

b) nicht 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt und

c) nicht unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht. Nummer 2 Buchstabe c) gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.

http://www.flvbw.de/infos-fuer-fahrlehrer/gesetzgebung-recht/schluesselzahlenbranlage-9-fev.html


19Michael69  28.10.2017, 02:50

Bei deinen Antworten geht einem echt die Hutschnur hoch !!!

Und man fragt sich: "Kann einer alleine so ...?"

Diese Erklärung hat er nicht gebraucht, die kennt er selber, sonst hätte er die Frage erst gar nicht gestellt.

Wieder nur viel reinkopierter Text ohne dabei im Geringsten auf die Frage einzugehen.

Und die Ausbildung des B96 erfolgt also immer auf einem Mercedes-Benz GLA? AHA - oder besser OHJEH !!!

Michael

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Da du 17 bist darfst du noch keinen Führerschein besitzen (Scheckkartenformat) 
Aber solbald du 18 J. bist kannst du zum Landratsamt gehen und da deinen Führerschein beantragen/abholen


megaman1337 
Fragesteller
 27.10.2017, 15:38

Danke! Und weißt du was das mit B96 soll?

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19Michael69  28.10.2017, 02:59

Und diese so fundierte Antwort geht jetzt inwiefern auf die Frage und den Eintrag zu B96 ein?

Gruß Michael

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Hallo,

wir halten fest, dass du in der Fahrschule KEINERLEI Ausbildung mit und für Anhänger gemacht hast - richtig?

Wenn ja, dann hast du auch nicht "den B96" !!!

Sprichst du lediglich von der Bescheinigung zu bestandenen Prüfung, mit der du dir die Prüfbescheinigung für den BF17 bei Erreichen des Mindestalters abholen kannst, warte ab und schaue dann auf der Prüfbescheinigung nach.

Wenn dann oder auch schon jetzt allerdings auf der Prüfbescheinigung für den BF17 - mit der du fahren darfst - was von B96 steht, dann ist was falsch gelaufen und du solltest es korrigieren lassen.

Viele Grüße

Michael

Das kann dir völlig egal sein.

Du hast den Führerschein der Klasse B und nimmst aktuell noch am Begleiteten Fahren ab 17 (BF17) teil.

Die Klasse B96 war die damalige Führerscheinklasse B. Es gab einige Änderungen usw. 

Das kannst du genau wie alles für deine Klasse hier nochmal beim TüV nachlesen:

https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/fuehrerschein/fuehrerscheinklassen/klassen-b-b96-und-be/

Liebe Grüße

TechnikSpezi

Woher ich das weiß:Hobby – Auto- und Motorradfahrer mit 30.000km/Jahr

megaman1337 
Fragesteller
 27.10.2017, 15:40

Aber ich muss dafür nicht die extra Stunden bei der Fahrschule genommen haben für B96? Weil ich hab ja nur B-Schulung gehabt

LG

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TechnikSpezi  27.10.2017, 15:43
@megaman1337

Nein, definitiv nicht. Diese Klasse kannst du ja gar nicht mehr machen. Es gibt nun nur noch Klasse B und BE dafür. 

Vermutlich hat der Prüfer vergessen, das auf dem roten Zettel weg zu streichen. Dort stehen einige Dinge, die er wegstreichen muss.

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Antitroll1234  27.10.2017, 15:42

B96 ist ein Zusatz um Anhänger über 750kg zGM mit Klasse B bis zu einer zgM von Fahrzeug+Anhänger bis 4250 kg fahren zu dürfen.

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Antitroll1234  27.10.2017, 15:48

B96 ist nur ein Zusatz und keine eigenständige Klasse, es ist wie ich es beschrieben habe.

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Gaskutscher  27.10.2017, 15:58
Andersherum
  • B96 war/ist wie die alte Klasse 3 
  • In der Klasse B waren auch Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg zulässig - mit der Klasse B nicht.

Wer also einen der ersten Klasse B erworben hat - habe da einige im Freundes- und Bekanntenkreis - darf keinen "großen" Hänger führen.

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Antitroll1234  27.10.2017, 16:03
@Gaskutscher

@ Gaskutscher.

Nein bei damaliger Klasse 3 habe ich Klasse C1, CE, C1E. Das hat nichts mit dem Zusatz B96 zu tun.

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19Michael69  28.10.2017, 02:43

Ihr sollt dem Fragesteller helfen und ihn nicht vollends verwirren ;-)

Gruß Michael

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Da wurde nur vergessen die nichtzutreffenden Klassen durchzustreichen.

Auf der Prüfbescheinigung und späteren Führerschein ist dies richtig hinterlegt.


Gaskutscher  27.10.2017, 15:59

Für den B96 müsste er (eigentlich) noch die 3,5 Stunden mit dem Hänger gemacht haben - ohne praktische Prüfung. 

Richtig?

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Antitroll1234  27.10.2017, 16:04
@Gaskutscher

Jupp ,-)

Dann darf er Hänger über 750kg zgM fahren, aber nur mit einer zgM des Gespannes von max. 4250kg

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Antitroll1234  27.10.2017, 16:21
@Antitroll1234

Nochmal zur Verdeutlichung:

  • Ohne B96: Darf er auch Anhänger über 750 zgM fahren, aber nur bis einer zgM des Gespannes von 3.500 kg.
  • Ohne B96: Anhänger bis 750 kg zgM darf er an jedem Fahrzeug fahren, also maximal ein Gespann bis 4.250 kg zgM.
  • Mit B96: Darf er  Anhänger über 750 kg zgM fahren, mit B96 begrenzt auf max. 4.250 kg des Gespannes, anstelle von 3.500 kg.
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