Wird der Führerschein in Kartenform automatisch ausgestellt?

Erstmal ein paar formale Dinge vorweg:

ich bin 17 Jahre alt und mache aktuell meinen B197 Führerschein und werde diesen voraussichtlich innerhalb der kommenden Wochen abschließen. Anschließend darf ich, mit einer eingetragenen Begleitperson, Auto fahren. Zunächst werde ich eine Prüfbescheinigung aus Papier bekommen. Gemeinsam mit meinem Personalausweis ist dies dann meine Fahrerlaubnis.

Die Brisanz liegt darin, dass ich am Ende des Sommers ein Auslandsjahr machen werde und erst im Sommer 2025 zurückkomme. Mein Plan war es, dann die BE-Klasse zu machen und anschließend einen neuen Führerschein mitsamt einem aktuelleren Bild, dann in Kartenform, zu beantragen.
Nun ist es so dass man spätestens 3 Monate nach dem 18. Geburtstag, den ich übrigens im Ausland feiern werde, den Führerschein in Kartenform beantragt haben muss. Ich verstehe nicht ob nach Ablauf dieser 3 Monate der Führerschein an Gültigkeit verliert oder die Fahrerlaubnisprüfung komplett ungültig wird und man den Führerschein komplett neu machen muss.

Geplant hatte ich, dass ich aus dem Ausland wieder komme und direkt meine BE-Klasse mache. Anschließend beantrage ich einen Kartenführerschein mit beiden Klassen drauf. Sonst müsste ich ja nach bestandener BE-Klasse noch einen Kartenführerschein beantragen was sich dann auch finanziell niederschlägt. Ist das Ganze so möglich? Und kann man bei der Beantragung für einen Führerschein mit beiden Klassen auch ein neues Bild nutzen oder wird das alte übernommen. Klar ist auch dass ich den BF17 Führerschein wenn ich dann wieder da bin, und schon über 3 Monate 18 bin, nicht mehr nutzen darf.

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Fahren ohne fahrerlaubnis B17, welche Strafe?

Hallo Liebe User,

leider wurde ich vergangen Woche von der Polizei mit Toleranz 51 km/h in einer 30er gelasert und dementsprechend angehalten, die 30er war neu und war mir deshalb nicht bekannt.

Ich war mit dem 45er Roller von meinem Vater unterwegs und der Polizist vor Ort hat mir erzählt, dass der Roller max. 45 km/h fahren darf und keine 51 km/h, deshalb wurde der Roller zur Beweissicherung beschlagnahmt und ich werde der Strafttat fahren ohne gültige Fahrerlaubnis beschuldigt, die Ordnungswidrigkeit wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit wird daher fallen gelassen, weil ich eine Straftat begangen habe.

Ich habe mein Führerschein nicht mal ein Jahr und befinde mich deshalb noch in der Probezeit, dazu kommt das ich noch 17 bin, aber meinen Klasse B Führerschein schon habe. Mit diesem darf ich in meinem Alter in Begleitung ein Auto fahren und alleine einen Roller der bis 45 km/h zugelassen ist unterwegs sein.

Meine Frage nun: In der Vergangenheit hatte ich noch nie mit der Polizei zutuhen und bin somit ein unbeschriebenes Blatt, dazu kommt, dass ich noch 17 bin. Kann mir einer sagen wie meine Strafe ausfallen wird? Im Internet lese ich Sachen wie 6. Monate Fahrverbot, 6 Punkte, Aufbauseminar, 2. Jahre verlängerung der Probezeit, Sozialstunden, sowie eine saftige Geldstrafe für mich und meinem Vater.

Laut meinem Vater ist der Roller nicht verändert oder irgendwie "frisiert"

Außerdem habt ihr noch Tipps wie ich noch glimpflich aus der Patsche rauskomme, habe gehört, dass mobile Lasermessungen der Polizei vorallem bei Motorrädern ungenau seien sollen. Lohnt es sich mit der Rechtsschutzversicherung rechtlich vorzugehen oder ist das "verschwendetes" Geld?

Schon mal im voraus Vielen Dank für jede Antwort!

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