Gibt es Situationen in denen man als Anwohner auf eine Demonstration schießen darf?

6 Antworten

Der Einsatz von Schusswaffen durch Privatpersonen ist unter bestimmten Bedingungen in Fällen von Notwehr, Nothilfe oder rechtfertigendem Notstand zulässig.

Dabei spielt es keine Rolle, ob der Angriff auf ein geschütztes Rechtsgut nun von einer Einzelperson oder einer Gruppe ausgeführt wird.

Sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen darf unter bestimmten Umständen eben auch geschossen werden.

Und dann spielt es auch keine Rolle, ob die Gruppe der Angreifer Demonstranten sind, ein Faschingsumzug oder eine Wandergruppe.

Als Privatperson darf man das nur aus Notwehr.

Außer bei Notwehr, wenn also ein oder mehrere Teilnehmer dich angreifen, nein.

Nein.

“Panik“ bei Anderen ist kein rechtswidriger Angriff gegen Dich, so dass Notwehr infrage käme.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selber Waffenbesitzer und zum Thema geschult und geprüft.

Selbst die Polizei darf nur unter verschärften Voraussetzungen Schusswaffen gegen Personen in einer Menschenmenge einsetzen.