in der Probezeit ( Führerschein ) betrunken Fahrrad fahren?
Hallo zusammen,
wie ist den das in der Probezeit beim Führerschein.
Auto fahren darf ich ja nur mit 0,0 Promille.
Wie sieht das aber beim Fahrrad fahren aus? Zählt da auch die 0,0 Promille Regel oder darf ich theoretisch auch mit 2 Promille noch Fahrrad fahren?
5 Antworten
Die 0,0 ‰-Grenze gilt auf dem Fahrrad in der Probezeit nicht, sondern nur für Fahrten mit einem Kraftfahrzeug.
Wirst du als Fahranfänger in der Probezeit mit 1,6 Promille oder mehr beim Radfahren erwischt, musst du mit Folgen für deine Probezeit rechnen. Du musst dann deine Fahreignung beweisen – in der Regel durch eine Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Falls das schiefgeht und du deine Eignung nicht ausreichend beweisen kann, muss du damit rechnen, deine Fahrerlaubnis zu verlieren.
Für das Fahrrad gilt unabhängig von der Probezeit eine absolute Grenze von 1,6‰ (Straftat).
Allerdings kann es, wie beim Auto, bereits ab 0,3‰ strafbar sein, wenn man auffällig fährt oder gar einen Unfall baut.
Betrunken Fahrrad zu fahren ist genauso strafbar.
Klar,nur es gelten andere Grenzwerte .Und null als Anfänger auch nicht.
Beim Fahrrad würde eine Trunkenheitsfahrt später beginnen,über 0,5 ist ohne Gefährdung anderer ,bzw.auffälliger Fahrweise keine Ordnungswidrigkeit.
Ab 0,8 kann eine Ordnungswidrigkeit angenommen werden und verfolgt werden.
Die vollständige Fahruntüchtigkeit ,also die Verfolgung als Verkehrsstraftat,
sehen die Gerichte zwischen 1,3 und 1,8 Promille an.
Ob es hier Unterschiede gibt,ob man Fahranfänger in der Probezeit ist,weis ich nicht.Logisch wäre,das ein Fahrrad anders bewertet wird als ein Kraftfahrzeug.Demnach dürftest Du leicht alkoholisiert Fahrrad fahren.
Da steht nichts von 0,8 Prom. und Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit Fahrrad.
wo bitte steht das?!