Ist der befristete Mietvertrag rechtlich, wenn kein Grund angegeben ist?

4 Antworten

Nein. Es muss genau einer der Gründe angegeben sein und zwar auch konkret, zum Beispiel "die Tochter X beabsichtigt zum 01.01.2025 in die Wohnung einzuziehen." Der Vertrag würde sich dann sowieso automatisch verlängern, wenn sie nicht einzieht, aber der extra Satz dazu ist sehr verdächtig.

Das ist persönliche Meinung, ich bin kein Jurist. Ich würde aber ehrlich gesagt so einen Vertrag nicht unterschreiben, selbst wenn die zeitliche Begrenzung für mich ok wäre. Ich will keinen solchen Vermieter haben. Wenn die Begrenzung nicht ok ist, sowieso nicht.


Ricky90321 
Fragesteller
 14.05.2024, 20:22

Ok, Problem ich hatte unterschrieben

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Gerhart  14.05.2024, 21:56
@Ricky90321

Ist keinProblem, weil dieser Vertrag als unbefristet gilt.

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Ich denke tendeneziell eher nicht, vorallem die klausel mit "befristung verlängert sich automatisch um ein jahr".
Das klingt für mich sehr danach also ob er plant dich da einfach jahrelang wohnen zu lassen und dich dann jedes jahresende fristlos rauskicken zu können. Das ist dann ja nichts weiter als eine methode um kündigungsfristen zu umgehen.

Es wurde kein Befristungsgrund angegeben. Somit ist die Befristung unwirksam und es handelt sich um einen unbefristeten Mietvertrag.

Die Befristung ist nichtig.

Das ist also ein unbefristeter Mietvertrag