Ist dieses Stück privat oder öffentlich?
Hallo zusammen,
wir würden gerne wissen ob eurer Ansicht nach das Stück Grund auf dem Bild mit zum Gebäude gehören könnte.
Laut Gemeinde ist es öffentlicher Grund (Schotterfläche), laut Anwohner ist dies Privatgrund und nur von Mietern zu nutzen. Wer sagt jetzt die Wahrheit?
Wir sind in der Straße selber Mieter, allerdings nicht von dem auf dem Foto gezeigten Objekt, und die Anwohner beschweren sich tägliche darüber dass wir dort parken.
Das selbsgestaltete Schild haben wir eben entdeckt, und gilt zu 100% uns.
Stellplätze sind trotz Dorf sehr wenig vorhanden.
Danke vorab!
7 Antworten
Auf der Schotterfläche würde ich definitiv nicht parken,.außer ich bin zu Besuch in dem Haus.
Mag sein, dass sie tatsächlich rein vom Flurstück und Eigentum zum öffentlichen Verkehrsraum gehört.
Wurde aber eher nicht von der Stadt geschottert. Rein vom Besitz zählt sie für mich zum Privathaus.
Was dabei raus kommt, wenn der Eigentümer den Abschlepper ruft- keine Ahnung.
Für einen öffentlichen Parkplatz fehlt mir die verkehrsrechtliche Anordnung.
Und eine Grenzherstellung - macht hier keinen Sinn, wäre aber das einzige Instrument um Rechtsklarheit zu verschaffen.
auf dem Bild steht nicht Privatgrund sondern Anwohnerparkplatz
ein Parkplatz ist das auch nicht .....
Mir stellt sich da noch eine andere Frage:
Wie breit ist denn die ganze Straße? Es muss immer die Mindestbreite eingehalten werden.
Laut Gemeinde muss eine Mindestbreite von 3 Meter eingehalten werden. Die Gemeinde sagt, dort ist es öffentlich - die Anwohner + Vermieter sagen, es ist sein Grund.
Die Straßenverkehrsbehörde oder das (frühere) Katasteramt kann da belastbare Auskunft geben.
Das geht aus einem Bild alleine nicht hervor.
Wenn die Gemeinde sagt, diese Fläche ist öffentlicher Verkehrsraum, dann muss sie das ja auch entsprechend gemäß Kataster belegen können. Die Art der Eindeckung alleine besagt per se gar nichts; das kann sowohl von öffentlicher wie von privater Seite aus historisch bedingt sein. Um es genau zu wissen, müsste man notfalls das Vermessungsamt mit einer Einmessung beauftragen.
Andererseits ist die Behauptung der Anwohner, diese Fläche gehöre zum Gebäude, auch nur eine Aussage ohne Wert. Entscheidend ist der Grundbuchauszug respektive die Flurkarte - und die kann gegen Gebühr erworben werden.