Manche Menschen sind auch gegen Pollen allergisch und andere nicht. Höre auf deine Ärztin.

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Ein seriöser Chirurg wird eine solche OP bei niemand und erst recht nicht bei einem 14jährigen vornehmen. Was du brauchst, ist keine OP, sondern eine psychotherapeutische Behandlung.

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Du hast dich einer Urheberrechtsverletzung schuldig gemacht.

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Die Straßenverkehrsbehörde oder das (frühere) Katasteramt kann da belastbare Auskunft geben.

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Auf deinem Grundstück hast du das Sagen, wenn du möchtest, dass er seinen Oberkörper bekleidet, dann sage ihm das. Zurechtweisen musst du ihn deshalb nicht. Wenn er deiner Bitte nicht nachkommt, kannst du ihn des Grundstücks verweisen.

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Eine Teilkaskoversicherung übernimmt keine Verschleiß- und sonstige Reparaturkosten, sondern nur die Kosten, die dir bei Brand oder Diebstahl entstehen,

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Nein, man wird von den Behandler nicht ausführlich aufgeklärt

Medizin ist eine Naturwissenschaft wie Physik oder Chemie. Genauso wie es dazu keine Alternative gibt, gibt es auch keine Alternative zu Medizin. Bestenfalls könnte man von alternativen Heilmethoden reden, wobei das Wort "Heil" schon sehr weit hergeholt ist.

Auch wird wohl kein Heilpraktiker oder Schamane, schon aus eigenem wirtschaftlichen Interesse, auf fehlende wissenschaftliche Evidenz seiner Methoden aufmerksam machen.

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Arbeitsamt will mich nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit in Leiharbeit stecken wie entgehe ich dieser Rechtsbelehrung?

Hallo zusammen,

ich bin seit ca. 6 Wochen arbeitslos (ALG 1). Nach einem ersten persönlichen Gespräch  wurden mir von der Bundesagentur für Arbeit (BfA) mehrere Vermittlungsvorschläge gemacht, bei denen ich mich auch direkt beworben habe, leider erfolglos. Alle Vorschläge waren ohne Rechtsbelehrung. 

Nun schickt mir die BfA einen Vorschlag für eine Arbeitnehmerüberlassungs-Stelle (Leihfirma) und das mit einer Rechtsbelehrung spricht wenn ich diese nicht annehme werde ich für 12 Wochen gesperrt und muss mich danach komplett wieder neu Arbeitssuchend melden. 

Ich habe noch nie als Leiharbeiter gearbeitet und bevor ich arbeitslos wurde, habe ich 10 Jahre durchgehend in einem direkten (normalen) Arbeitsverhältnis gearbeitet. 

Natürlich würde ich weiterhin gerne in einem direkten Verhältnis arbeiten wollen. Gründe hierfür sind zum einen die Rechte und der Verdienst, den man als direkt Angestellter hat. Als Beispiel haben die Leiharbeiter bei meinem ehemaligen Arbeitgeber kein Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und keine Bonusbeteiligung erhalten und das Gehalt war ebenfalls 15-20% weniger.

Was auch jetzt auf mich zutreffen würde, vorher habe ich 53.000 € verdient, jetzt bietet man mir eine Stelle für 42.000€ an. Des Weiteren hatte ich Goodies wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Bonusbeteiligung, was mein Einkommen auf 60.000€ erhöht hat.

Nun zu meiner Frage, wie kann ich der BfA vermitteln, dass ich erst einmal etwas Zeit haben möchte, um eine direkte  Anstellung zu bekommen?  Ich fühle mich wegen der Rechtsbelehrung unter Druck gesetzt. 

Gibt es Gerichtsurteile, auf die ich mich berufen kann?! Und sind 15%-20% Abschlag zum vorigen Grundgehalt überhaupt zumutbar? 

Danke im Voraus für eure konstruktiven Antworten.

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wenn ich diese nicht annehme werde ich für 12 Wochen gesperrt 

Und das völlig zu Recht.

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Es gibt bei der AfD einen Skandal nach dem anderen der eine juristische Untersuchung nach sich zieht. Durch Verweis auf die Unschuldsvermutung versucht die AfD Schlimmeres zu verhindern.

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