Kann man ein Ausbildungsvertrag unterschreiben obwohl ich schon ein unterschrieben habe?
Hallo ich habe im Februar ein Ausbildungsvertrag unterschrieben für September für die Ausbildung zum Verkäufer da das aber nichts für mich ist und ich im Handwerk Tätig sein will hab ich mich nach einer neuen Ausbildung umgesehen und hab auch eine gefunden und ich habe auch eine Zusage bekommen nur hab ich die Bedenken kann der neue Betrieb überhaupt bei der HWK ein Ausbildungsvertrag erstellen oder geht das nicht weil ich bei der IHK schon ein unterschrieben hab und wenn es klappen sollte dürfte ich den Vertrag unterschreiben oder muss ich erst den Verkäufer Vertrag kündigen und da wollte ich noch fragen was muss ich in der Kündigung befolgen weil die Ausbildung hat ja noch nicht angefangen ?
4 Antworten
Wenn Du den neuen Ausbildungsvertrag bekommst, kannst Du ihn sofort unterschreiben.
Den alten Ausbildungsvertrag kündigst Du umgehend.
Da Ausbildungsverhältnisse während der Probezeit nach § 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen fristlos gekündigt werden können, steht i.d.R. auch kein "Kündigungsverbot" vor Beginn der Ausbildung im Ausbildungsvertrag.
Ich würde Dir empfehlen beim AG anzurufen, Dich für das Angebot der Ausbildung zu bedanken, mitzuteilen dass Du Dich aus persönlichen Gründen anders entschieden hast, mich für die Umstände entschuldigen und sagen, dass die schriftliche Kündigung kommt.
Es ist nur fair, wenn Du dem AG so schnell wie möglich mitteilst, dass er einen anderen Azubi "suchen" muss.
Gehen tut das schon nur musst du den ersten Vertrag kündigen. Da du noch nicht angefangen hast, hast du die normale Kündigungsfrist in der Probezeit (bitte lesen im Vertrag). Da kannst du ohne Angabe von Gründen kündigen.
Du musst (und darfst auch) den nun nicht mehr gewünschten ersten Vertrag kündigen. Wo also siehst Du da noch ein Problem?
Du kündigst den Vertrag, dies am besten sofort nachdem Du den anderen unterschrieben hast. Dies ist nur fair gegenüber anderen, denen dann dein alter Ausbildungsplatz zur Verfügung steht.
Eine Kündigungsfrist in der Probezeit einer Ausbildung gibt es keine.