Kindergeld frage?

7 Antworten

Das Geld steht AUSSCHLIESSLICH den Eltern zu und sie können damit machen, was sie wollen.

Das Kindergeld ist eine Steuererleichterung für die Eltern und kein Zusatztaschengeld für Kinder.

Erst, wenn das Kind volljährig ist und von zu Hause auszieht (Ausbildung oder Studium an einem anderen Wohnort) kann es einen Abtretungsantrag stellen.

Das Kindergeld von derzeit 250 Euro wird wohl kaum deinen monatlichen Unterhaltsbedarf decken, wenn man Miete, Nebenkosten, Essen, Kleidung usw.berücksichtigt.

Demnach setzen die Eltern das Kindergeld und nicht nur das für deinen Unterhalt ein.

Solange Du also noch minderjährig bist und im Haushalt der Eltern lebst und gemeldet bist, hast Du auch keinen Anspruch auf das Kindergeld.

Das stünde dir ab der Vollendung des 18 und unter 25 Lebensjahres zu, wenn Du die Voraussetzungen für das Kindergeld erfüllen würdest, nicht mehr bei einem Elternteil im Haushalt leben würdest, eine eigene Meldeanschrift haben würdest und von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommen würdest.

Dann stünde dir zumindest das Kindergeld zu, könntest Du dann im schlimmsten Fall mit einem Abzweigungsantrag bei der Familienkasse an dich direkt auszahlen lassen, wenn der Antrag nach Prüfung bewilligt würde.

Kindergeld ist nicht für Kinder, sondern für die Eltern, weil Kinder eine finanzielle Mehrbelastung sind.

wofür es die Eltern ausgeben spielt keine Rolle

du darfst da wohnen, bekommst zu essen usw usw

Wenn sie das Kind füttern, kleiden, Schulsachen kaufen, Wohnfläche dem Kind bezahlen, Möbel, Internet und so weiter, dann ist das Kindergeld genau dafür vorgesehen.