Mein Hund hat den Hund auf den ich aufpassen sollte, geschwängert wie hänge ich jetzt mit drinne?

4 Antworten

Ich kenne den Brauch, dass der Eigentümer des Rüden als erster einen Hund aus dem Wurf aussuchen darf. Den bekommt er kostenlos für die Deckleistung.

Aber frühestens im Alter von 12 Wochen von der Mutter trennen.

Naja, sowas passiert ja nicht ohne dass man es merkt oder? Da muss die Hündin ja läufig gewesen sein. Wenn du da einfach zugeschaut hast, bist du schon in der Verantwortung

rede halt mit deiner Bekannten. kann schon sein dass sie Kostenbeteiligung von dir will. .

Hast du nicht gemerkt, dass die Hündin läufig ist und dass der Rüde die Hündin aufdringlich bedrängt und an ihr rumschnüffelt?

Biete an dich an der Abtreibungsspritze zu beteiligen.

Moment einmal..

Du hast nichts von der Läufigkeit gewusst oder gemerkt, eine läufige Hündin blutet und zieht sämtliche Rüden der Umgebung an?

Du hast keinen Deckakt der Hunde mitbekommen?

Die Bekannte weiss nun sicher, dass dein Hund ihre Hündin geschwängert hat?

Ich lach mich gerade weg!

Dich trifft keine Schuld!

Glaubwürdig ist die Geschichte der Bekannten auch nicht.

Die Trächtigkeit dauert 63 Tage

Letztlich ist spätestens am Wurftag ziemlich genau zurück zu rechnen, ob es überhaupt möglich war, dass die Hündin in deiner Obhut in den Stehtagen war und hätte gedeckt werden können.

Ganz ehrlich einen Rüden und eine läufige Hündin, noch dazu in den Stehtagen/ fruchtbare Tage/ mittlere Tage der 3 wöchigen Läufigkeit, bleibt nicht unbemerkt.

Ich hab mich zum Thema einmal beim Tieranwalt unserer Stadt Stiftung für das Tier im Recht TIR einmal schlau gemacht.

Zur Schadensbegrenzung kann der Besitzer der Hündin beim Tierarzt eine Spritze geben lassen, somit wäre die Trächtigkeit vorbei.

Beschliesst der Hündinnen Besitzer Welpen aufzuziehen, macht er kein Verlustgeschäft sondern ein Gewinn, wenn er die Welpen verkauft. Es entsteht also kein Schaden.

Im Grundsatz ist die Beaufsichtigung einer läufigen Hündin immer Pflicht des Halters der Hündin.

Der Rüden Besitzer ist nur dann haftbar, wenn er absichtlich einen Deckakt herbei führt. Also als Rüden Besitzer müsste man seinen Rüden schon über den Zaun zur läufigen Hündin werfen oder so ähnlich.

Wirklich teuer wird das, wenn man so etwas mit einer zur Zucht zugelassener Hündin veranstaltet.

Wenn du keine Ahnung hast, dass die Hündin läufig sein könnte, ist das nicht dein Problem. Du hättest so die Hündin sicher nicht in Obhut genommen.

Für die Zukunft hast du sicher etwas gelernt. Niemals eine Hündin in Obhut nehmen, die nicht Kastriert ist!