Mit 17 alleine Autofahren?
Es gibt ja den BF17 Führerschein. Man darf also mit einer eingetragenen Person schon mit 17 in Begleitung fahren. Nun gibt es habe ich gehört aber auch Ausnahmen, dass man seinen Arbeitsweg/Berufsschulweg durch ein bestimmtes Formular alleine fahren darf. (Den direkten Weg natürlich)
Muss dafür ein extremer Grund vorliegen? Oder könnte ich auch eine Bescheinigung von der Arbeit und Schule bekommen? Wenn ja wem muss ich die Vorlegen?
Richtige Probleme gibt es nicht, bis auf dass die Busse extrem voll sind und manchmal keine Leute mehr reinpassen und der Nächste kommt, wenn ich schon anfangen muss. Ebenso muss ich neben dem Bus auch noch 15 Minuten laufen und im Winter bei -10° ist das nicht angenehm
Geht das?
6 Antworten
So einfach wie du dir das vorstellst, ist das nicht ..
Antrag stellen .. belegen das dein Schulweg nicht mit den Öffis zu bestreiten ist .. MPU machen und hoffen das die gut verläuft. Dann darfst du zur Schule hin und zurück fahren.. mehr nicht.
Aber mit deiner Begründung .. sind die Chancen gleich 0.. spar das Geld
Richtige Probleme gibt es nicht
ergo kommt eine Alleinfahrt nicht zum Tragen, der Fußmarsch ist dir zuzumuten.
wenn bräuchtest einen Antrag - plus MPU - bis alles durch ist, bist 18 ;)
So lange? Naja und einen richtigen Grund gibt es ja auch nicht. Schade aber trotzdem danke :)
https://www.fahrschule-123.de/de/fuehrerscheinausbildung/bf-17/sondergenehmigung/
Die Genehmigung wirst du mit deiner Begründung nicht bekommen.
Es geht mit einer Ausnahmegenehmigung.Alle anfallenden Kosten trägt man selbst,egal ob die Genehmigung erteilt oder abgelehnt wird.
Vereinfacht gesagt : Du musst glaubhaft nachweisen,begründen warum du ohne PKW nicht zur Schule / Arbeitsplatz kommst, das der PKW / LKW Führerschein und ein PKW zwingend Voraussetzung ist um deinen Beruf auszuüben.Zum Beispiel wenn man Berufskraftfahrer werden will.Es muss ein persönlicher Härtefall vorliegen.
So eine Ausnahmegenehmigung ist immer eine Einzelfallentscheidung.Sie kann erteilt werden,muss aber nicht.
Das sind keine Gründe. Du kannst mit Öfis hin kommen.
Dein Arbeitsplatz muss mit Öffis nicht erreicht werden können, wenn arbeiten musst.
Also Arbeitsbeginn ist 5 Uhr und der erste Bus fährt erst um 6 Uhr.