Muss ich die Studiengebühren, zahlen, wenn in meinem Vertrag keine Rückzahlungsklausel geregelt ist?
Ich mache derzeit ein Duales Studium und merke, dass es nichts für mich ist und bin schon aus der Probezeit raus.
Im Arbeitsvertrag ist keinerlei Rückzahlungsklausel vermerkt, nur, dass der Betrieb die Studiengebühren übernimmt.
Über das Internet habe ich versucht, es herauszufinden, aber da bei den meisten Ausbildungsverträgen eine solche Klausel vermerkt ist, kann ich zu meinem Fall nichts schlussfolgern.
Auf einer Seite stand, dass es auch möglich sei, die Studiengebühren zurückzuverlangen, auch wenn es so im Vertrag nicht verzeichnet ist.
Danke im Voraus!
Es ist eine peivate Hochschule und der Vertrag ist mit dem Betrieb geschlossen und der Studiengang an der privaten Hochschule wurde seitens des Betriebes veranlasst.
1 Antwort
Bei staatlichen Hochschulen gibt es keine Studiengebühren. Wenn Du an einer privaten Hochschule studierst und dort Studiengebühren zahlst, dann bist Du diesbezüglich der Vertragspartner, nicht der Betrieb. Wenn kein Unterricht stattfindet (online-Unterricht würde aber reichen), dann hängt es von den Vertragsbestimmungen der Hochschule ab, ob Du Studiengebühren zurück bekommst. Wenn Du dein Studium vorzeitig beenden willst (also vor Semesterende) dann gilt dasselbe.Erkundige dich mal bei den anderen Studierenden bzw. der Studierendenvertretung. Diese Frage ist da sicherlich schon geklärt worden.
Es ist eine private Hochschule und der Betrieb übernimmt alle Studiengebühren. Daher frage ich mich, wenn ich exmatrikuliere und gleichzeitig kündige, ob ich die Studengebühren an meinen Arbeitgeber zurückzahlen muss.