Muss ich UHV benatragen auch wenn ich es nicht will?
Hallo. Ich habe Alg 2 beantragt und der Vater meines Kindes ist unbekannt. Ich selber kenne ihn, habe aber unbekannt angegeben, weil der Vater eine ernste kriminelle Bedrohung für mich und das Kind ist. Dem Jobcenter habe ich gesagt, dass mir kein Unterhalt gezahlt wird ich aber auch darauf verzichte und der Vater unbekannt ist. Also ich will nirgens UHV beantragen. Ich bin nicht dazu verpflichtet, den Vater anzugeben, wenn ich auch keinen Unterhaltsvorschuss beantrage oder? Liebe Grüße
2 Antworten
Da ALG II absolut nachrangig (also das letzte Mittel) ist, mußt Du vorher alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Deinen Unterhalt und den Deines Kindes zu sichern
Also ja, Du mußt das beantragen oder völlig auf das Geld verzichten
Ja, ich habe dafür unterschrieben. Also der Leistungsbearbeiter hat gemeint ich muss bei ihm eine Unterschrift abgeben, dass meine Leistungen somit gekürzt werden.
Somit ist ja alles in Ordnung oder? Ich betrüge niemanden, solange ich auch keine Leistungen für UHV beantrage?
Was du möchtest oder nicht spielt hier keine Rolle,der Unterhaltsvorschuss ist auch nicht für dich,sondern er ist eine vorrangige Leistung für dein Kind und wenn du es nicht beantragst macht es das Jobcenter für dich !
Im übrigen hast du dich ggf. schon strafbar gemacht,weil du falsche Angaben gemacht hast was den Kindsvater betrifft.
Wenn das Jobcenter das UVG - beim Jugendamt beantragt,gibt es dort nach deiner Aussage an,dass der Kindsvater unbekannt ist,sollte irgendwann heraus kommen das du gelogen hast,dann zahlst du evtl.nicht nur den Unterhaltsvorschuss zurück,sondern ggf. auch einen Teil der Leistungen vom Jobcenter.
Auf welches Geld verzichten?