Wer kennt sich mit Unterhaltsvorschuss aus?
Wer kennt sich mit Unterhaltsvorschuss aus?
Der Vater eines Kindes ist unbekannt, die Mutter hat Vermögen, dass für sie selbst länger reicht (kein ALG2).
Hat sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für das Kind? Oder wäre das nur, wenn sie selbst Sozialgeld, etc. erhalten würde? Müsste das Geld, wenn sie mehr Vermögen hat, wieder zurückzahlen?
3 Antworten
Wenn der Vater unbekannt ist wird der UHV vermutlich abgelehnt, da das Jugendamt nur vorstreckt und sich das Geld natürlich zurück holen möchte. Grundsätzlich ist der Vater Unterhaltspflichtig. Sie sollte also zusehen, dass sie ihn ausfindig macht und den Unterhalt einfordern.
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss
Nach den Voraussetzungen kann sie Unterhaltsvorschuss bekommen.
Allerdings muss sie dennoch bei der Suche nach dem Vater mitwirken.
Vermögen und Einkommen der Mutter spielt beim UV keine Rolle, aber sie darf nicht verheiratet sein.
Vater unbekannt kann ein Problem sein, wird von vielen gern behauptet, aber nicht jeder war bei der Zeugung so neben der Spur, dass man nicht mal etwas wie den vornamen weiss. Man muss alles zum Vater mitteilen, was man weiss