Nichtigkeit von Ausbildungsvertrag bei vertraglicher Unterschreitung des Mindesturlaubs?

5 Antworten

Es ist nur die entsprechende Klausel bzgl des Urlaubs unwirksam. Stattdessen gilt dann die gesetzliche Vorgabe. Würde ich aber nochmal meinen Arbeitgeber drauf ansprechen, sonst gibt es nachher Ärger beim Urlaub beantragen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Selber eine Ausbildung gemacht

Nach der Logik würde jeder Arbeits- und Ausbildungsvertrag doch nach jeder Tarifänderung ungültig werden - und das ist schlicht nicht der Fall.

In meinem Ausbildungsvertrag steht in einem Jahr ein rechtlich zu geringer Urlaub

Ohne weitere Details zu kennen, lässt sich dazu reichlich wenig sagen. Vermutung: Der Wert ist lediglich veraltet und noch nicht auf den aktuellen Tarifurlaub angepasst.
Wenn das rechtlich falsch wäre, hätte die zuständige Kammer da bereits eine Korrektur verlangt und der Vertrag wäre in dieser Form bereits dort nicht genehmigt worden. Da das nicht passiert ist, einfach mal darüber nachdenken, warum dir ein angeblicher Fehler auffällt, der zuständigen IHK/HWK und ggfs sogar der zuständigen Innung nicht, wo Leute sitzen, die sich in diesem Bereich auskennen müssen..... Dort weiss man, dass im Ausbildungsvertrag zwangsläufig Werte eingetragen werden, die zum Ausstellungzeitpunkt aktuell waren und dann dynamisch (auch ohne Änderungsvertrag) angepasst werden können. Das betrifft nicht nur die Urlaubsansprüche, sondern auch die Ausbildungsvergütung.

BTW: Ein Ausbildungsvertrag ist kein Rechtsgeschäft auf welches §134BGB angewendet wird. (Das würde z.B. auf Kaufverträge angewendet.) Hier geht es vielmehr um einen Arbeitsvertrag, für den dann auch das Arbeitsrecht bzw. in deinem Fall auch nach dem Berufsbildungsgesetz sowie je nach Alter das JuArSchG sowie das JuSchG angewendet werden müssen.

Dann ist nur die Klausel zum Urlaub unwirksam.

Vorausgesetzt natuerlich, die Klausel ist tatsaechlich unwirksam. Das ist in einem Ausbildungsvertrag allerdings nur schwer vorstellbar. Warum haeltst du sie denn fuer unwirksam?

Es ist nur der entsprechende Absatz nichtig und wird mit der gesetzlichen Regelung "ersetzt".

Gesamter Vertrag käme nur in Frage, wenn da jetzt wirklich allgemein was total sittenwidriges steht, eine nicht mehr zuordbar falsche Identität der Vertragspartner o.ä. (dein Name ist Michael Müller, da steht aber Heinz Schmidt)

Sprich deinen AG auf die Urlaubstage an. Wie viele stehen den drin bei welcher wöchentlichen Arbeitszeit?