Rotlichtblitzer Einspruch Probezeit?

4 Antworten

Nein, da wirst du keinen Erfolg damit haben. Zudem die Rotlichtphase ja auch schon über 1 Sekunde war.

Und ein BF17 Schüler hat das gleiche gelernt wie jeder andere Schüler.. egal ob 17 .. 18 .. 25 .. oder 40. Es wird angehalten.

da kommst nicht raus - qualifizierter rotlichtverstoß: über ne Sekunde.

https://www.bussgeldkatalog.de/qualifizierter-rotlichtverstoss/?utm_source=google&utm_medium=cpc_search&utm_term=&utm_content=bussgeldkatalog.de-search&utm_campaign=c-355515781&gclid=CjwKCAiA24SPBhB0EiwAjBgkhjSdWC6Pd9ec7lfeWwGS0OkT9zbhL-UVuD22hGqubgr5rGQK64EUGxoClyAQAvD_BwE

damit hast dir bereits die Verlängerung der Probezeit und das ASF eingehandelt.

warum hat dein Beifahrer nicht reagiert?

die Ausflüchte kannst dir sparen

Nein, sorry, die Ausrede funktioniert nicht. Damit provozierst du höchstens weitere Gebühren.

Du kannst das von einem spezialisierten Anwalt prüfen lassen, aber ich sehe recht hohe Kosten bei sehr überschaubaren Erfolgsaussichten.

Bezahlen, Entscheidung akzeptieren und beim nächsten Mal nicht über Rot brettern. Ist mir in 23 Jahren und grob 700.000 Kilometern noch nicht passiert…

132.3 BKat kostet 200 € und 1 Monat Fahrverbot. Und da wird dir ein Einspruch mit der Angabe, dass du nachfolgende Fahrzeuge nicht gefährden wolltest, nicht helfen.

Die Gelbphase dauert bei 50 km/h mindestens 3 Sekunden, du hast dich bei Umschaltung also mindestens 42 Meter vor der Ampel befunden. (PLUS die mehr als eine Sekunde, ja noch dazu kommt!)

Selbst unter Berechnung mit den alten Rechenformeln (Reaktions- & Bremsweg) hättest du locker vor der Ampel anhalten können.

Also, trage bitte die Konsequenzen 😉