Sind Gewaltaufrufe, Gewaltzustimmung in deutschen Foren Normalität geworden?

3 Antworten

Wenn der Gewaltaufruf offen ist, dann sicher nicht! - Zumindest nicht auf GF oder Facebook oder Quorum,

aber implizit ja, weil ja vielen nicht bekannt ist (und von vielen Moslems abgestritten wird), dass Shariah ausdrücklich menschenrechtsverletzende Gewaltausübung im STrafrecht vorsieht.

HadschiGerhard 
Fragesteller
 29.04.2024, 10:45

Lies einmal aufmerksam die Fragen in der Umfrage,

https://www.gutefrage.net/frage/umfrage-unter-jungen-muslimen

und dazu die Antwort:

Finde ich auch erschreckend .

Erschreckend, wie wenig Zustimmung es gab. Keine Ahnung, wer daran teilgenommen hat, aber ein großer Teil von ihnen sind keine Muslime.Dass die Gesetze Allahs über allen anderen stehen, ist ein Fundament des Glaubens und das akzeptiert jeder Muslim. Diese 32% in der Umfrage sind beschämend.

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Ich antworte mal auf Deine gelöschte Frage:

Betrachtet man nur das reine geschriebene Wort, also das, was Du zitiert hast, war das tatsächlich eine Meinungsäußerung und kein unmittelbarer Aufruf zur Gewalt. Man darf hier auch nicht so argumentieren, dass bei ähnlich radikalen Äußerungen aus anderen politischen Lagern, Herr Haldenwang warnend den Finger habt und das halbe Land auf die Barrikaden geht.

Das Recht auf Meinungsäußerung ist ein sehr hohes Gut und so lange es eine Meinung bleibt und daraus nicht Aufrufe zu konkreten gewaltsamen Handlungen werden, ist das ok. Insofern ist die Antwort, die Du von den Kommentatoren des anderen Forums bekommen hast, nicht zu beanstanden.

Wenn es dieses Forum hier war, von dem Du die Antwort bekommen hast, dann gilt das natürlich genauso. Dann wurde Deine andere Frage deshalb gelöscht, weil Du die Kommunikation mit denen hier veröffentlicht hast. Ging mir auch schon so. Die Begründung der Löschung meiner Antwort fusste auf falschen Annahmen. Das habe ich in einer erneuten Antwort erwähnt. Und so wurde die zweite Antwort auch gelöscht.

Es könnte sein, dass diese Antwort auch schon Sätze enthält, die zur Löschung führen werden. Mal sehen …

Gruß Matti

HadschiGerhard 
Fragesteller
 29.04.2024, 11:25
Was oft vergessen wird, auch die
Belohnung und Billigung von Straftaten

ist nach § 140 Strafgesetzbuch eine Straftat, die mit bis zu 3 Jahren Haft bestraft wird.

Ja, es handelte sich dabei um gutefrage.

Interessant dabei ist, dass der "rechtlich nicht zu beanstandende" Beitrag inzwischen gelöscht wurde. Da kam die Einsicht wohl nach der Strafe für mich. :-)

Ich finde das merkwürdig, du nicht?

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Kuhlmann26  29.04.2024, 11:56
@HadschiGerhard

Zu Deinem fetten Text: Natürlich gehört die Belohnung und Billigung dazu. Nur, was ist die Straftat? Das, wozu in dem von Dir genannten Fall aufgerufen wurde, anscheinend nicht.

Davon völlig losgelöst ist die Löschpraxis auf dieser Plattform. Die Kommentatoren werden sich heftig gegen den Vorwurf der willkürlichen Löschpraxis wehren, in dem sie auf ihre Richtlinien verweisen. Wer nicht so klug war, seine Antworten vor Veröffentlichung zu kopieren und zu speichern, steht nach der Löschung mit leeren Händen da. Abgesehen davon, dass man den konkreten Grund der Löschung nicht erfährt. Wenn man ihn auf Nachfrage genannt bekommt, kann man ihn mit der eigenen Antwort nicht mehr abgleichen, weil, wie gesagt: …. gelöscht.

Möglicherweise hat mehr als einer der so genannten UserMods (keine Ahnung wie sich das schreibt) den Beitrag gemeldet und man kam an der Spitze der Pyramide zu der Erkenntnis, der Beitrag sei trotz Rechtskomformität der Forumgemeinde nicht länger zuzumuten. Man kann nur spekulieren. Vielleicht ist Deine Frage deshalb gelöscht worden, weil das, worauf sie sich bezog gelöscht worden war. Oder kannst Du belegen, dass erst Deine Frage und dann der Bezug gelöscht wurde?

Ich habe mich hier über viele Jahre sehr kritisch und oft auch provokant zum Thema Schule geäußert und war in diesem Zusammenhang von einige Löschungen betroffen. Das lies dann irgendwann etwas nach - jedenfalls nach meinem Gefühl. Es scheint aber nach wie vor ein relevantes Thema zu sein.

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Ist Gewalt zur Verbreitung des Islams zulässig?

Das wahllose Töten von Zivilisten gilt als haram, jedoch gibt es nun mal die entwickelte Jihad-Doktrin:

„Jihad“ bedeutet wörtlich „Bemühung“ oder „Anstrengung“. Die islamische Tradition kennt den „kleinen Jihad“ und den „großen Jihad“. 
- Der „große Jihad“ ist friedlich. Er bezeichnet das individuelle Bemühen um das richtige religiöse Verhalten gegenüber Gott und den Mitmenschen.
- Der „kleine Jihad“ ist kriegerisch. Er wird auch als „militanter Jihad“ bezeichnet. Er beschreibt den gewalttätigen Kampf zur Verteidigung bzw. Ausweitung des Herrschaftsgebiets des Islam.

Quelle: Islamismus: Entstehung und Erscheinungsformen, Bundesamt für Verfassungsschutz, S. 17

Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Hudna#:~:text=Der%20arabisch%2Dislamische%20Rechtsbegriff%20Hudna,hei%C3%9Ft%20so%20viel%20wie%20Waffenstillstand.