Sollten verhungernde Menschen stehlen dürfen?

Das Ergebnis basiert auf 33 Abstimmungen

Ja 61%
Nein 39%

20 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Nein

Das sollte man nicht erlauben. Auch, wenn sie hungern schädigen sie damit den Laden. Größere Läden würde etwas Schwund nicht weh tun aber die kleinen Läden würden darunter sehr leiden und ggf. das Geschäft aufgeben, weil es sich nicht mehr lohnt. Und wer sagt dann was für Produkte sie zum essen "klauen" billiges Brot, ggf. Fleisch oder eher die teuren Sachen? Wie soll man denn da Nachweisen das man klaute, weil man hunger hat. Da würden einfach alle das ganze Geld für unnützes ausgeben damit sie dann "legal" essen klauen dürfen.

Man sollte dafür sorgen das Geschäfte Lebensmitteln die bald ablaufen an Bedürftige zu verschenken anstatt das sie weggeworfen werden, weil es günstiger ist.

Ja

Sogar mit kirchlichem Segen,

„Wir leben in Zeiten, da in der Not auch der Einzelne das wird nehmen dürfen, was er zur Erhaltung seines Lebens und seiner Gesundheit notwendig hat, wenn er es auf andere Weise, durch seine Arbeit oder durch Bitten, nicht erlangen kann.“

Kardinal Frings, Silvesterpredigt 1946

Wenn es Gesetzlich nicht erlaubt ist ist es nicht erlaubt, aber es heißt nicht das es nicht richtig wäre es zu tun. Das muss jeder selbst entscheiden. Manchmal ist es besser das Gesetz zu umgehen bzw. es nicht zu befolgen

Ja

Ja, ich würde es befürworten, dass Diebstahl aus einer Notlage heraus entkriminalisiert wird. Oder dass die Strafverfolgung in diesen Fällen zumindest konstruktiver gestaltet wird.

Jemand, der stiehlt, weil er sich in einer Notsituation befindet, wird dann aufhören zu stehlen, wenn die Notsituation endet. Wenn derjenige eine hohe Geldstrafe zahlen muss, verschärft sich die Notsituation.

Ja
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 34 Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Ich würde sagen akkutes Verhungern zählt da.


Wchs3344c  06.04.2024, 00:17

Ja, aber wäre das dann noch Stehlen ? Ich dachte Stehlen ist per Definition rechtswidrig ?

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Legion73  06.04.2024, 00:26
@Wchs3344c

Wenn ich jemanden erschieße ist das auch totschlag. Wenn es aber Notwehr war ist es legal. Genau so hier. Natürlich ist es stehlen aber gerechtfertigt. Da müsste man jetzt schon etwas tiefer juristisch reingehen das sparr jch mir lieber das wird sonst zu kompliziert.

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