Tanzverbot am 3.10

6 Antworten

Nein Tanzen erwünscht, sollte eigentlich ein Freudentag sein.

Nein, es kommt auch nicht drauf an, ob der Feiertag christlich ist, sondern ob dieser "still" ist, d.h. ob es sich um einen Trauertag (wie z.B. Karfreitag) handelt, bei dem an den Tod Christis oder die Toten im Allgemeinen gedacht wird.

Der 3.10. fällt nicht drunter, aber der 1.11. (Allerheiligen).

das gibt es nur Kar- Freitag

es gibt keinen, weil der "TDE" kein CHRISTLICHER sondern ein STAATLICHER Feiertag ist

Es ist kein christlicher Feiertag, also kein Tanzverbot. Viel spaß ;)