Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel mitnehmen?

4 Antworten

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Wenn das Arbeitsverhältnis beim neuen Arbeitgeber länger als 6 Monate bis zum Jahresende besteht, hast Du Anspruch auf den gesamten vereinbarten, mindestens aber den gesetzlichen Urlaub bei diesem Arbeitgeber (abzüglich der Tage, die Du eventuell bei einem vorherigen Arbeitgeber für dieses Jahr erhalten hast).

Ob sich der Anspruch auf den gesamten vereinbarten oder nur den gesetzlichen (24 Tage bei einer 6-Tage-Woche, 20 bei einer 5-Tage-Woche usw.) Urlaub erstreckt, hängt davon ab, ob zum zusätzlich gewährten Urlaub etwas - und wenn ja: was? - im Arbeitsvertrag geregelt ist.

So bestimmt es das Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 4 "Wartezeit"

Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.

Gibt es keine vertraglichen Regelungen zu einem zusätzlich gewährten Urlaub (dass z.B. Anspruch nur anteilig gewährt wird), dann hast Du auch Anspruch auf diesen Urlaubsanteil (abzüglich: siehe oben).

Wenn Du also bei Deinem alten Arbeitgeber keinen anteiligen (wenn das Arbeitsverhältnis im Kalenderjahr nicht länger als 6 Monate bestanden hat) Urlaub genommen oder ausgezahlt bekommen hast, dann hast Du den vollen Anspruch bei Deinem neuen Arbeitgeber - aber erst an 6 Monaten. Es besteht in der Regel auch kein Rechtsanspruch auf vorzeitige Gewährung von Teilurlaub (Teilungsverbot des Vollurlaubs nach BUrlG § 7 "Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs" Abs. 2).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beruf/Ehrenamt, lange private Beschäftigung mit Arbeitsrecht

Leider ist es so, dass man in diesem Fall (wir haben erst Mai und sind damit in der ersten Jahreshäfte) sich keine Pflicht für den neuen Arbeitgeber ergibt mehr als den gesetzlichen Mindesturlaub zu gewähren.

Erfolgt Ihre Kündigung in der ersten Jahreshälfte, erwerben Sie bei Ihrem alten Arbeitgeber einen anteiligen Urlaubsanspruch: Für jeden Monat, den Sie in diesem Jahr noch in Ihrem alten Job arbeiten, steht Ihnen ein Zwölftel Ihres Jahresanspruchs von diesem Arbeitgeber zu. Diesen anteiligen Urlaubsanspruch müssen Sie vor Ihrer Kündigung komplett nehmen (oder sich auszahlen lassen, wenn es nicht anders geht). Es besteht keine Möglichkeit, diesen Urlaub zu übertragen und in den neuen Job mitzunehmen.

Quelle: https://www.arbeitsvertrag.org/urlaub-uebertragen/

Am Besten nimmst du den Resturlaub noch bei deinem alten Arbeitgeber, oder lässt ihn dir auszahlen. Wenn du bereits das Unternehmen verlassen hast sprich ihn erstmal formlos zu diesem Thema an.

Einen Urlaubsanspruch hast du hierbei in jedem Fall erworben. Sollte dein alter Arbeitgeber hierzu nicht reagieren (setze ihm am Besten eine Frist von bspw. drei Wochen für die Reaktion), dann nimm dir einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt. Urlaub ist eins der höchsten Rechte im Arbeitsrecht, dass wird eine klare Sache sein. Ggf. kommen ohne Rechtschutzversicherung ca. 100-200 € für die Anwaltskosten auf dich zu. Sehr wahrscheinlich lässt es sich ohne Gerichtsverhandlung zu deinen Gunsten klären.

Woher ich das weiß:Recherche
Ich habe im BUrlG nur gefunden [...] das man beim Arbeitgeberwechsel nicht bereits genutzte Urlaubstage (im alten Job) noch einmal im neuen Betrieb beanspruchen darf.

Wo soll das im BUrlG stehen? Da steht lediglich, dass beim alten Arbeitgeber bereits fuer das gleiche Jahr erhaltener oder ausgezahlt bekommener Urlaub auf den beim beuen Arbeitgeber entstehenden Urlaubsanspruch anzurechnen ist (§ 6). Da steht aber nicht davon, dass der neue Arbeitgeber beim alten Arbeitgeber nicht in Anspruch genommenen Urlaub gewaehren muss.

Ausser im Staatsdienst und im Baugewerbe (da gelten andere Regelungen) hat der neue Arbeitgeber nichts mit beim alten Arbeitgeber nicht in Anspruch genommenem Urlaub zu tun.

Allerdings entsteht bei diesem ja bereits mindestens der volle gesetzliche Jahresanspruch auf 4 Wochen, wenn das neue Arbeitsverhaeltnis vor dem 1. Juli beginnt. Je weniger Urlaub man dann vom vorherigen Arbeitgeber fuer das laufende Jahr bekommen hat, desto weniger kann dann mit dem neu entstandenen Jahresanspruch verrechnet werden.

Was hat der neue AG damit zu tun?
Wenn der Urlaub beim alten AG nicht genommen werden kann/ darf (aus betrieblichen Gründen) muss dieser ihn finanziell abgelten. Beim neuen AG gibt es den Anspruch erst ab Betriebseintritt bis Ende des Jahres.


Xubaet 
Fragesteller
 12.05.2024, 23:12

Der Arbeitgeber hat eine Person mit einem Urlaubsanspruch angestellt. Die rechtliche Grundlage kannst du §7 BUrlG und meiner Ausgangsfrage entnehmen.
Das Auszahlen des Urlaubsanspruch ist eine Möglichkeit, wie auch sich einfach frei zu nehmen, aber man kann den Urlaubsanspruch auch mitnehmen zum nächsten Arbeitgeber.
Das ist durch den Gesetzgeber geregelt und war nicht meine Frage.

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peer80  13.05.2024, 05:50
@Xubaet

Na dann viel Spaß beim Versuch das einzufordern. Wird dir nicht gelingen. Gibts auch nicht. Deine Frage war übrigens : Was ist die rechtliche Grundlage dafür (bitte entsprechendes Gesetz oder ähnliches nennen)?

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Familiengerd  13.05.2024, 17:15
Beim neuen AG gibt es den Anspruch erst ab Betriebseintritt bis Ende des Jahres.

Und wenn das Arbeitsverhältnis beim neuen Arbeitgeber länger als 6 Monate bis zum Jahresende besteht, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den gesamten (mindestens gesetzlichen) Jahresurlaub - natürlich abzüglich möglicherweise bereits genommener Urlaubstage beim alten Arbeitgeber.

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